"Gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung - Regelung für die Vertrags- und statutarischen Angestellten der lokalen und provinzialen Verwaltungen und für die Vertragsangestellten der anderen öffentlichen Verwaltungen

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Zuletzt aktualisiert am 1.07.2024

Wichtige Bemerkung!

Im Zuge der sechsten Staatsreform wurden die Regelung und die Bezahlung der Laufbahnunterbrechungsleistungen für die Personalmitglieder der Verwaltungen und öffentlichen Dienste, die von der flämischen Behörde abhängen, am 2. September 2016 regionalisiert.

Wenn Sie also einer von der flämischen Behörde abhängigen Verwaltung oder öffentlichen Dienststelle angehören, findet der Inhalt dieses Infoblatts für Sie keine Anwendung . Gegebenenfalls finden Sie Informationen über den "Zorgkrediet" auf der Website: www.werk.be.

Was ist die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung?

Die „gewöhnliche“ Laufbahnunterbrechung ermöglicht es den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen oder eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, und währenddessen eine Geldleistung des LfA zu beziehen. Der Betrag dieser Geldleistung (Unterbrechungsgeld, Unterbrechungsleistung, Unterbrechungszulage) hängt davon ab, welche Art von Laufbahnunterbrechung (Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung) der Beschäftigte in Anspruch nimmt, welches seine ursprüngliche Arbeitszeit war und gegebenenfalls, wie viele Kinder er hat und wie alt diese Kinder sind.

Ab 55 Jahren (oder in Ausnahmefällen sogar ab 50 Jahren) können Beschäftigte auch eine sogenannte "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung im Laufbahnendesystem nehmen, um ihre Arbeitszeit bis zum Pensionsantritt zu verkürzen.

Die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung braucht weder dem Arbeitgeber noch dem LfA gegenüber gerechtfertigt zu werden. Sie kann also aus gleich welchem Grund beantragt werden, außer um eine berufliche Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen oder um während einer Arbeitszeitverkürzung eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit aufzunehmen.

Welches ist die anwendbare Regelung?

Die für die Vertrags- und statutarischen Personalmitglieder der Lokal- und Provinzialverwaltungen und für die Vertragspersonalmitglieder der anderen öffentlichen Verwaltungen geltende Regelung ist im Sanierungsgesetz vom 22.01.1985 und im königlichen Erlass vom 02.01.1991 über die Gewährung von Unterbrechungszulagen festgeschrieben.

In der Fachsprache des LfA ist die Rede von der "Residualregelung".

Auf wen ist diese Regelung anwendbar?

Der Königliche Erlass vom 02.01.1991 greift für:

  • das Vertrags- und statutarische Personal der Lokal- und Provinzialverwaltungen und der Dienstellen, die davon abhängen (ÖSHZ, …);
  • das Vertragspersonal der öffentlichen Dienste, der Ministerien und der Einrichtungen, die zu den Ministerien gehören (Föderalstaat/ Region/ Gemeinschaft/ gerichtlicher Stand/ Lokal- und Föderalpolizei);
  • das Vertragspersonal des Unterrichtswesens und der Psycho-medizinisch-sozialen Zentren;
  • das aus Mitteln der Universität bezahlte Personal der gemeinschaftlichen Universitäten;
  • das Personal der Kindergärten der Grundschulen des gemeinschaftlichen Unterrichtswesens;
  • das Vertrags- und statutarische Personal der flämischen Gemeinschaftskommission.

NB : Auszubildende sind ausgeschlossen

Achtung! Seit dem 02.09.2016 gelten diese Vorschriften nicht mehr für die Personalmitglieder der Verwaltungen und öffentlichen Dienste, die von der flämischen Behörde abhängen.

Welches sind die verschiedenen Arten von "gewöhnlicher" Laufbahnunterbrechung?

  • Die Auszeit
  • Die Arbeitszeitverkürzung "allgemeines System" ;
  • Die Arbeitszeitverkürzung "Laufbahnendesystem".

Kann die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung Ihnen verweigert werden?

Allgemeine Regel

Grundsätzlich kann die Laufbahnunterbrechung nur in Anspruch genommen werden, wenn Ihr Arbeitgeber dem schriftlich zugestimmt hat. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber das Recht hat, Ihnen die Laufbahnunterbrechung zu verweigern.

Ausnahmen

In den nachfolgenden Situationen ist die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung ein Rechtsanspruch, dem der Arbeitgeber sich nicht widersetzen darf.

Anspruch für Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag in den föderalen Verwaltungen

Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag der föderalen Verwaltungen, die mindestens 12 Monate Dienstalter bei dem gleichen Arbeitgeber haben, haben im Rahmen der Laufbahnunterbrechung Anspruch auf die Auszeit oder auf die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit.

Anspruch für die Personalmitglieder der Gemeinden, Provinzen und der Dienststellen, die von diesen Regierungsebenen abhängen

Ernannte Personalmitglieder oder Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag der lokalen und provinzialen Verwaltungen oder der Dienststellen, die von ihnen abhängen (ÖSHZ...), haben im Rahmen der Laufbahnunterbrechung Anspruch auf eine Auszeit und auf eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel.

Bestimmte Personalkategorien können aufgrund von internen Vorschriften der Gemeindebehörde oder der Provinzbehörde von diesem Rechtsanspruch ausgeschlossen sein. In diesem Fall ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich, um die gewünschte Laufbahnunterbrechung zu erhalten.

Und die Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag der Regionen und Gemeinschaften?

Die Residualvorschriften der Laufbahnunterbrechung sehen nicht ausdrücklich ein Rechtsanspruch für die Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag der Region Brüssel-Hauptstadt, der Wallonischen Region, der Föderation Wallonien-Brüssel und der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor. Es kann jedoch sein, dass die Behörde einen solchen Rechtsanspruch in ihren eigenen Vorschriften verankert hat. In einem solchen Fall ist der Rechtsanspruch zwar nicht in den Vorschriften über die Laufbahnunterbrechung vorgesehen, aber sehr wohl in der regionalen oder gemeinschaftlichen Gesetzgebung.

Wenn Sie bei einer Region oder einer Gemeinschaft beschäftigt sind, müssen Sie sich an Ihren Personaldienst wenden, um zu erfahren, ob ein Rechtsanspruch auf die Auszeit oder auf die Arbeitszeitverkürzung besteht.

Die Auszeit

Als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigter können Sie vollkommen mit der Arbeit aussetzen.

Welches ist die Dauer einer Auszeit?

Sie können Zeiträume von mindestens 3 Monaten und höchstens 12 Monaten beantragen.

Über Ihre gesamte Berufslaufbahn beträgt die Auszeit maximal 60 Monate.

Von dieser Dauer sind die Auszeitzeiträume abzuziehen, die eventuell bereits bei einem anderen Arbeitgeber genommen wurden (im öffentlichen Sektor oder im Privatsektor). Die Auszeitzeiträume, die im Rahmen eines thematischen Urlaubs (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) genommen wurden, werden dagegen von dieser Anspruchsdauer nicht abgezogen.

Die Höchstdauer der Auszeit ist immer die Gleiche, unabhängig davon, wie alt Sie sind.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Berufslaufbahn während vollen Monaten (ganz oder teilweise) unterbrechen möchten, müssen Sie Zeiträume beantragen, die sich von einem beliebigen Kalendertag im ersten Monat bis zum Vortage dieses Kalendertages im letzten Monat erstrecken. Zum Beispiel, drei Monate vom 1. März bis zum 31. Mai (und nicht bis zum 1. Juni) oder 10 Monate vom 15 Mai bis zum 14 März des darauffolgenden Jahres (und nicht bis zum 15. März).

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch?

Die Leistungsbeträge finden Sie unter "Beträge"

Bemerkung: die Leistung ist eine Pauschale. Der Leistungsbetrag hängt also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Leistungsbetrages.

Die teilweise Unterbrechung im "allgemeinen System"

Was ist das allgemeine System?

Es handelt sich um ein System von teilweiser Unterbrechung, das Ihnen als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigter die Möglichkeit bietet, Ihre Arbeitszeit vor Vollendung des 55. Lebensjahres zu verkürzen.

Welche Arbeitszeitverkürzungsbruchzahlen können Sie erhalten?

Als Vollzeitbeschäftigter können Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen:

  • um ein Fünftel, um weiter in Vierfünftelzeit zu arbeiten;
  • um ein Viertel, um weiter in Dreiviertelzeit zu arbeiten;
  • um ein Drittel, um weiter in Zweidrittelzeit zu arbeiten;
  • um eine Halbzeit, um weiter Halbzeit zu arbeiten.

Als Teilzeitbeschäftigter ist Ihre einzige Arbeitszeitverkürzungsmöglichkeit die Verkürzung der Arbeitszeit auf die Hälfte einer Vollzeit. Dafür muss Ihre ursprüngliche Arbeitsregelung aber mindestens drei Viertel einer Vollzeitbeschäftigung erreichen.

 Welches ist die Dauer der Arbeitszeitverkürzung im allgemeinen System?

Seit dem 01.01.2012 können sie Ihre Arbeitszeit im allgemeinen System der "gewöhnlichen" Laufbahnunterbrechung mindestens 3 Monate und höchstens 60 Monate verkürzen.

Die Anspruchsdauer von 60 Monaten ist für alle Arbeitszeitverkürzungsbruchzahlen (1/5, 1/4, 1/3, 1/2) vor Vollendung des 55. Lebensjahres vorgesehen.

Von diesen 60 Monaten sind jedoch die Arbeitszeitverkürzungszeiträume abzuziehen, die bereits bei einem anderen Arbeitgeber genommen wurden (im öffentlichen Sektor oder im Privatsektor). Die Arbeitszeitverkürzungszeiträume, die im Rahmen eines thematischen Urlaubs (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) genommen wurden, werden dagegen von dieser Anspruchsdauer nicht abgezogen.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch?

Die Leistungsbeträge finden Sie unter.

Bemerkung: die Leistung ist eine Pauschale. Der Leistungsbetrag hängt also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Leistungsbetrages.

Die Arbeitszeitverkürzung im "Laufbahnendesystem".

Was ist das Laufbahnendesystem?

Es handelt sich um eine teilweise Unterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre Arbeitszeit bis zur Pensionierung zu verkürzen, und dabei Unterbrechungsgeld zu beziehen, dessen Betrag höher ausfällt (siehe weiter in diesem Infoblatt).

Wichtiger Hinweis: Sie sind nicht gezwungen, die teilweise Unterbrechung im Laufbahnendesystem ohne Unterbrechung bis zur Pension zu nehmen. Wenn Sie Ihre Arbeitszeit nicht bis zur Pension verkürzen möchten, können Sie eine beliebige Dauer beantragen, sofern diese Dauer mindestens 3 Monate beträgt.

Welche Arbeitszeitverkürzungsbruchzahlen können Sie erhalten?

Als Vollzeitbeschäftigter können Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen:

  • um ein Fünftel, um weiter in Vierfünftelzeit zu arbeiten;
  • um ein Viertel, um weiter in Dreiviertelzeit zu arbeiten;
  • um ein Drittel, um weiter in Zweidrittelzeit zu arbeiten;
  • um eine Halbzeit, um weiter Halbzeit zu arbeiten.

Als Teilzeitbeschäftigter ist Ihre einzige Arbeitszeitverkürzungsmöglichkeit die Verkürzung der Arbeitszeit auf die Hälfte einer Vollzeit. Dafür muss Ihre ursprüngliche Arbeitszeitregelung aber mindestens drei Viertel einer Vollzeitbeschäftigung erreichen.

Wie alt muss man sein, um das Laufbahnendesystem in Anspruch zu nehmen?

Regelfall

Um eine Verkürzung der Arbeitszeit im Laufbahnendesystem beanspruchen zu können, müssen Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Ausnahme

Wenn Sie die vorschriftsmäßigen abweichenden Bedingungen erfüllen, ist es möglich, das Laufbahnendesystem ab vollendetem 50. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen.

Achtung! Diese Bedingungen sind je nach der gewünschten Unterbrechungsbruchzahl verschieden.

Bedingungen, um das Laufbahnendesystem ab vollendetem 50. Lebensjahr zu erhalten.

Im Falle einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel

Vorausgesetzt, dass Sie sich in einer der beiden nachfolgenden Situationen befinden, können Sie das Laufbahnendesystem bereits ab 50 Jahren beanspruchen, wenn Sie Ihre Arbeitszeit um ein Fünftel verkürzen möchten:

1. Sie haben einen "schweren Beruf" ausgeübt

Achtung! Dieser schwere Beruf muss mindestens 5 Jahre innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre oder 7 Jahre innerhalb der vorangegangenen 15 Jahre ausgeübt worden sein.

Für diese abweichende Bedingung gibt es drei Kategorien von schweren Berufen:

  • Mehrschichtarbeit;
  • Arbeit in unterbrochenen Diensten;
  • Arbeitsregelung, die Nachtarbeit vorsieht.

Nähere Informationen über diese drei Kategorien von schweren Berufen finden Sie weiter in diesem Infoblatt.

2. Sie haben eine Berufslaufbahn von mindestens 28 Jahren zurückgelegt.

In die Berechnung der Berufslaufbahn von mindestens 28 Jahren fließen folgende Zeiträume ein:

  • jedes Beschäftigungskalenderjahr im System des Privatsektors, für welches mindestens 285 Tage bei 6 Tagen in der Woche Vollzeit entlohnt wurden;
  • jedes Beschäftigungskalenderjahr im System des öffentlichen Sektors, für welches mindestens 237 Tage bei 5 Tagen in der Woche tatsächlich Vollzeit gearbeitet wurden.

Für Kalenderjahre im System des Privatsektors mit weniger als 285 Beschäftigungstagen wird die Gesamtzahl dieser Tage durch 285 geteilt. Das auf die nächstniedrigere volle Zahl abgerundete Ergebnis ergibt die Anzahl zusätzlich zu berücksichtigender Jahre.

Für Kalenderjahre im System des öffentlichen Sektors mit weniger als 237 Beschäftigungstagen wird die Gesamtzahl dieser Tage durch 237 geteilt. Das auf die nächstniedrigere volle Zahl abgerundete Ergebnis ergibt die Anzahl zusätzlich zu berücksichtigender Jahre.

Für Kalenderjahre mit mehr als 285 - bzw. 237 - Beschäftigungstagen, werden die Tage, die 285 - bzw. 237 Tage - übersteigen nicht berücksichtigt.

Die Summe der Jahre der Punkte 1° und 2° wird auf die nächste volle Zahl aufgerundet.

Für Beschäftigungsjahre im Privatsektor werden nachfolgende Tage mit in Vollzeit entlohnten Tagen gleichgestellt:

  • Mutterschaftsurlaub;
  • Urlaub anlässlich der Geburt eines Kindes;
  • Adoptionsurlaub;
  • Mutterschutzurlaub und vorsorgliches Beschäftigungsverbot der schwangeren Frauen;
  • Elternurlaub im Rahmen einer Unterbrechung der Berufslaufbahn.

Für die Beschäftigungsjahre im öffentlichen Sektor werden nachfolgende Tage mit tatsächlich in Vollzeit geleisteten Diensten gleichgestellt:

  • Urlaub mit Gehaltsfortzahlung;
  • Mutterschaftsurlaub;
  • Urlaub anlässlich der Geburt eines Kindes;
  • Adoptionsurlaub;
  • Mutterschutzurlaub und vorsorgliches Beschäftigungsverbot der schwangeren Frauen;
  • Elternurlaub im Rahmen einer Unterbrechung der Berufslaufbahn.

Die Erklärung über die 28 Jahre Berufslaufbahn wird im Unterbrechungsgeldantrag abgegeben (siehe die Frage "Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?").

Im Falle einer Arbeitszeitverkürzung um ein Drittel, um ein Viertel oder auf eine Halbzeit

Sie können das Laufbahnendesystem bereits ab 50 Jahren in Form einer Verkürzung der Arbeitszeit um ein Drittel, um ein Viertel oder auf eine Halbzeit erhalten, wenn Sie einen schweren Beruf ausgeübt haben, für den ein bedeutender Mangel an Fachkräften herrscht.

Achtung ! Dieser schwere Beruf muss mindestens 5 Jahre innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre oder 7 Jahre innerhalb der vorangegangenen 15 Jahre ausgeübt worden sein.

Für diese abweichende Bedingung gibt es drei Kategorien von schweren Berufen:

  • Mehrschichtarbeit;
  • Arbeit in unterbrochenen Diensten;
  • Arbeitsregelung, die Nachtarbeit vorsieht.

Nähere Informationen über diese drei Kategorien von schweren Berufen finden Sie weiter in diesem Infoblatt.

Zurzeit gibt es in den Vorschriften über die Laufbahnunterbrechung nur zwei Kategorien von schweren Berufen, für die ein bedeutender Mangel an Fachkräften herrscht, und zwar.

  • Krankenpfleger und das Pflegepersonal in Krankenhäusern;
  • Krankenpfleger und das Pflegepersonal in Altenheimen oder in Alten- und Pflegeheimen.

Für diese Bestimmung, gelten drei Berufe als „Pflegepersonal“:

  • Pflegehelfer;
  • Heilgymnasten;
  • Ergotherapeuten.

NB: zu diesen zwei Kategorien von Mangelberufen werden die Berufe hinzukommen, die in einer Liste der Mangelberufe vorkommen werden, die man ausgehend von den regionalen bzw. gemeinschaftlichen Listen der Mangelberufe erstellen wird. Diese einheitliche Liste muss jährlich im Ministerrat, nach Beratung mit dem Gemeinsamen Ausschuss für alle öffentlichen Dienste, nach einstimmiger Stellungnahme des Geschäftsführenden Ausschusses des LfA und nach Stellungnahme der Kommission der öffentlichen Unternehmen, per Erlass verabschiedet werden.
Diese Liste besteht noch nicht! Daraus folgt, dass zurzeit allein die in dieser Dokumentation genannten Personalgruppen Berufe ausüben, die als Mangelberufe gelten.

Welches sind die schweren Berufe, die es ermöglichen, das Laufbahnendesystem ab 50 Jahren zu erhalten?

Es gibt drei Kategorien von schweren Berufen:

  • Mehrschichtarbeit,  d.h. wenn Sie in mindestens zwei Schichten mit mindestens zwei Beschäftigten arbeiten, die inhaltlich und vom Umfang her dieselbe Arbeit verrichten, wobei die Schichten im Laufe des Tages einander folgen, ohne dass zwischen den aufeinanderfolgenden Schichten eine Unterbrechung liegt und ohne dass die Überlappung ein Viertel der täglichen Arbeitszeit übersteigt, und wenn Sie die Schichten alternierend wechseln.

Beispiele von Arbeitsregelungen, die keine Mehrschichtarbeit sind:

  • eine Schicht von 5 Beschäftigten arbeitet von 5 Uhr bis 8 Uhr, um den Arbeitsplatz für eine Produktionsschicht vorzubereiten, die von 8 Uhr bis 16 Uhr arbeitet. Es handelt sich also nicht um Mehrschichtarbeit, da die Schichten nicht die gleiche Arbeit verrichten ;
  • eine erste Schicht von 8 Beschäftigten arbeitet von 10 Uhr bis 18 Uhr, eine zweite Schicht von 14 Uhr bis 22 Uhr. Sie verrichten die gleiche Arbeit, doch es handelt sich in diesem Fall nicht um Mehrschichtarbeit, da es eine Überlappung von 4 Stunden gibt (von 14 Uhr bis 18 Uhr), was der Hälfte entspricht, also mehr als einem Viertel der täglichen Aufgaben der Beschäftigten;
  • ein Beschäftigter verrichtet die gleiche Arbeit, wie sein Kollege. Der Eine arbeitet von 6:00 Uhr bis 13:30 Uhr und der Andere von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Jeden Tag wechseln sie sich ab. Es gibt keine anderen Kollegen, die die gleiche Arbeit verrichten. Es handelt sich nicht um Mehrschichtarbeit, da jede Schicht nur aus einem Beschäftigten besteht;
  • es gibt zwei Schichten von jeweils 10 Personen. Die Eine arbeitet von 6 Uhr bis 14 Uhr und die Andere von 14 Uhr bis 22 Uhr. Der betroffene Beschäftigte ist in der Schicht von 6 Uhr bis 14 Uhr beschäftigt. Es handelt sich wieder nicht um Schichtarbeit, da der Beschäftigte nicht alterniert: er arbeitet immer in der gleichen Schicht.
  • Arbeit in unterbrochenen Diensten: Diese Arbeitsregelung bedeutet, dass der Arbeitnehmer immer tagsüber beschäftigt ist, und dass mindestens 11 Stunden zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende liegen, mit einer Unterbrechung von mindestens 3 Stunden und mit mindestens 7 Stunden. Die Arbeit in unterbrochenen Diensten muss die gewöhnliche Arbeitsregelung des Arbeitnehmers sein. Sie darf nicht gelegentlich sein.

Beispiel :

Eine Beschäftigte ist ständig vor und nach den normalen Arbeitszeiten ihrer Kolleginnen als Reinigungsfachkraft beschäftigt und ihre Arbeitsleistungen werden von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr erbracht.  Es handelt sich also tatsächlich um Arbeit in unterbrochenen Diensten, denn:

  • es handelt sich um Tagesleistungen (zwischen 6 Uhr morgens und Mitternacht) ;
  • es liegen 14 Stunden zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende (von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr = mindestens 11 Stunden) ;
  • es gibt eine Unterbrechung zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr = 7 Stunden = mindestens 3 Stunden ;
  • die gesamten Arbeitsleistungen belaufen sich auf 7 Stunden (von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr = 2 Stunden 30 Minuten und von 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr = 4 Stunden 30 Minuten).
  • Arbeitsregelung, die Nacharbeit vorsieht: diese Arbeitsregelung beinhaltet gewöhnlich Arbeitsleistungen zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr. Beschäftigte, deren Arbeitsleistungen ausschließlich zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr liegen, und Beschäftigte, deren Arbeitsleistungen gewöhnlich ab 5 Uhr beginnen, sind ausgenommen.

Auf welche Geldleistungen haben Sie Anspruch?

Die Leistungsbeträge finden Sie unter 

Bemerkung: die Leistung ist eine Pauschale. Der Leistungsbetrag hängt also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Leistungsbetrages.

Was geschieht, wenn Sie nicht die Bedingungen erfüllen, um eine Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem zu erhalten?

Wenn Sie noch keine 55 Jahre alt sind oder wenn Sie die abweichenden Bedingungen zur Erlangung einer Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem vor Vollendung des 55. Lebensjahres nicht erfüllen (siehe die Frage "Welches sind die Zugangsbedingungen des Laufbahnendesystems ?"), können Sie eine Verkürzung der Arbeitszeit im allgemeinen System beantragen, sofern Sie die vorschriftsmäßig vorgesehene Anspruchsdauer von 60 Monaten noch nicht verbraucht haben.

Achten Sie jedoch darauf, dass das allgemeine System Ihnen lediglich während eines bestimmten Zeitraums bewilligt werden kann (und nicht etwa bis zur Pensionierung), und dass die vom LfA bewilligte Leistung nicht eben hoch ist.

Können Sie von einer Arbeitszeitverkürzung im allgemeinen System zu einer Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem übergehen?

Ja. Da es sich jedoch um zwei verschiedene Arbeitszeitverkürzungen handelt (deren Dauern und Leistungsbeträge nicht die gleichen sind), ist der Übergang von der Arbeitszeitverkürzung, die im allgemeinen System vorgesehen ist, zur Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem nicht automatisch. Mit anderen Worten, wenn Sie während einer Zeit von Arbeitszeitverkürzung im allgemeinen System das erforderliche Alter erreichen, um in den Genuss der Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem zu kommen, wird die Leistung nicht automatisch erhöht.

Um in den Genuss der im Rahmen der Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem gewährten Vorteile zu kommen, müssen Sie einen Antrag stellen (siehe die Frage "Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?").

Dieser neue Antrag auf Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem wird nach Ablauf der im allgemeinen System begonnenen Arbeitszeitverkürzung gestellt werden können.

Ausnahme

Wenn Sie in den Genuss der im Laufbahnendesystem vorgesehenen Vorteile kommen möchten, sobald Sie das erforderliche Alter erreichen, obwohl eine Arbeitszeitverkürzung im allgemeinen System noch immer läuft, wird der laufende Zeitraum abgebrochen werden müssen. Dieser Abbruch ist jedoch nur vorbehaltlich des Einverständnisses Ihres Arbeitgebers möglich.

Anschließend werden Sie einen neuen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem stellen müssen (siehe die Frage: "Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?").

Können Sie von einer Auszeit zu einer Arbeitszeitverkürzung übergehen und umgekehrt?

Sie können von einer Auszeit zu einer Arbeitszeitverkürzung und umgekehrt übergehen, ohne dazwischen die Arbeit wieder aufzunehmen.

Wenn Sie in Vollzeit arbeiten, ist der Übergang zwischen den verschiedenen Arten von Arbeitszeitverkürzung ebenfalls möglich (z.B. von einer Verkürzung um ein Fünftel zu einer Verkürzung um ein Drittel). Zusammengerechnet müssen die zwei Zeiträume 3 Monate ergeben.

Es ist auch möglich auf eine gewöhnliche Unterbrechung einen thematischen Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen Palliativpflege, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) - oder umgekehrt - folgen zu lassen.

Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?

Wie verläuft das Verfahren bei Ihrem Arbeitgeber?

Um eine Laufbahnunterbrechung zu beantragen, müssen Sie entweder das Einverständnis Ihres Arbeitgebers erhalten oder einen Rechtsanspruch auf die Laufbahnunterbrechung geltend machen (siehe die Frage „Kann die Laufbahnunterbrechung Ihnen verweigert werden?“).

Der Antrag muss mindestens drei Monate im Voraus schriftlich gestellt werden. In einigen Verwaltungen kann eine andere festgelegt worden sein. Wenden Sie sich also an Ihren Personaldienst, um zu erfahren, welches die Beantragungsmodalitäten in Ihrer Verwaltung sind.

Wie verläuft das Antragsverfahren bei dem LfA?

Seit dem 1.Juli 2024 müssen alle Anträge elektronisch bei dem LfA eingereicht werden.

Damit sich jeder mit dem Online-Antrag vertraut machen kann, sieht das LfA eine allgemeine Übergangszeit von 3 Monaten vor. Für Beschäftigte, die Schwierigkeiten haben, den Antrag online auszufüllen, wird das LfA bis zum 30. September 2024 noch Anträge auf Papier annehmen.

Haben Sie eine Frage oder ein Problem beim Ausfüllen des Antrags? Besuchen Sie die Website des LfA, wo Sie Anleitungen und Erklärungsvideos finden. Wenn Sie den Antrag immer noch nicht online einreichen können, rufen Sie das Kontaktcenter des LfA unter der Nummer 02/515.44.44 an. Sie können so einen Termin mit einem Digicoach in einem der LfA-Büros vereinbaren, um den Antrag vor Ort elektronisch einzureichen.

Da der Arbeitgeber einen Teil des Antrags ausfüllen muss, kann es auch praktisch sein, den Antrag gemeinsam mit dem Arbeitgeber auszufüllen und ihn sofort bei dem LfA einzureichen.

Nützliche Links und Tutorials: https://www.lfa.be/breakatwork

Onlineantrag

Der Antrag auf Unterbrechung wird vorzugsweise online gestellt.

Sie können einfach und schnell einen Antrag stellen, Ihre Akte einsehen, Ihren Arbeitgeber über Ihren Wunsch nach einer Laufbahnunterbrechung benachrichtigen und die Anzahl der Monate, auf die Sie Anspruch haben, berechnen, indem Sie diesem Link folgen:

Break@Work – Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit (Bürger) (lfa.be)

Dort finden Sie auch Videos und Anleitungen, insbesondere zur Online-Identifizierung, zur Aktivierung der e-Box und zum Online-Antragsverfahren.

Antrag mit einem Papierformular

Wenn kein elektronischer Antrag möglich ist, können Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 30.09.2024 mit dem Formular C61 öffentlicher Sektor einreichen. Sie können uns jederzeit entweder über das Kontaktformular Kontaktformular | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be), oder per Telefon (unter der Nummer 02/515.44.44 – Kontaktcenter) kontaktieren, wenn Sie eine Frage oder ein Problem beim Ausfüllen Ihres Antrags haben.

Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn beide Teile des Antrags (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) auf demselben Papierformular ausgefüllt werden, das Sie auf www.lfa.be finden.

Sie müssen den Teil 1 (Arbeitnehmer) ausfüllen und Ihre Personalabteilung den Teil 2 (Arbeitgeber).

Wichtiger Hinweis: Es kann mit demselben Formular nur eine einzige Laufbahnunterbrechung beantragt werden. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, muss es dem Dienst Laufbahnunterbrechung des zuständigen LfA-Büros per Einschreiben zugeschickt werden.

Das LfA akzeptiert ebenfalls Zusendungen per gewöhnliche Post, aber im Fallevon Beanstandungen liegt die Beweislast bezüglich der Einreichung des Antrages bei Ihnen.

Für die Personen, deren Wohnsitz sich nicht in Belgien, sondern in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz befindet, muss dieses Formular bei dem Dienst Laufbahnunterbrechung-Zeitkredit des LfA-Büros eingereicht werden, das für die technische Betriebseinheit der Verwaltung oder des öffentlichen Dienstes örtlich zuständig ist.

Die Kontaktdaten der verschiedenen LfA-Büros finden Sie in der Rubrik “Kontakt” unserer Website.

Achtung: Wenn Ihr Arbeitgeber den Antrag bereits elektronisch eingereicht hat, muss er zunächst die bereits beim LfA elektronisch unternommenen Schritte (seinen Teil des Antrags) annullieren und seinen Teil des Antrages auf einem Papierformular von Neuem ausfüllen.

Es ist also viel einfacher und schneller, den von Ihrem Arbeitgeber eingeleiteten Antrag auf elektronischem Wege fortzusetzen.

Beizubringende Nachweise bei Antrag auf erhöhtes Kindergeld

Wenn Sie mindestens 2 Kinder haben, von denen das jüngste unter 3 Jahren alt ist oder vor weniger als 3 Jahren adoptiert wurde, haben Sie Anspruch auf erhöhtes Unterbrechungsgeld.

Um das zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag eine Bescheinigung der Kindergeldkasse mit der Anzahl der Kinder, für die das Kindergeld gewährt wird, beifügen.

Wenn Sie Ihr Kind adoptiert haben, ist neben der Bescheinigung der Kindergeldkasse eine Kopie des Urteils beizufügen, mit dem die Adoption bestätigt wurde.

Wenn Sie während einer laufenden Laufbahnunterbrechung einen Antrag auf erhöhtes Kindergeld stellen, gilt die Einreichung der oben genannten Belege als Unterbrechungsgelderhöhungsantrag. Es ist daher nicht notwendig, ein neues Antragsformular einzureichen.  In diesem Fall wird Ihnen das erhöhte Unterbrechungsgeld ab dem 1. Tag des Monats gewährt, der auf den Monat folgt, in dem Sie die Belege übermittelt haben.

Wo müssen Sie während der Laufbahnunterbrechung wohnhaft sein?

Während der Zeiten von Laufbahnunterbrechung müssen Sie wohnhaft sein:

  • in Belgien;
  • oder in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. den 27 Ländern der Europäischen Union + Norwegen, Island und Liechtenstein;
  • in der Schweiz.

Ausnahme:

Sofern Sie die mit Ihnen verheiratete oder gesetzlich zusammenwohnende Person begleiten, die im Rahmen eines beruflichen Auftrages für Rechnung ihres Arbeitgebers sich vorübergehend in ein Land begibt, das außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegt, ist es Ihnen gestattet, Ihren Wohnsitz während der Dauer dieses Auftrages dort zu verlegen.

Unter gesetzlichem Zusammenwohnen wird das Zusammenleben von zwei Personen (unabhängig von der Art des Verhältnisses der betroffenen Personen) verstanden, welche eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen beim Beamten des Standesamtes des gemeinsamen Wohnorts abgegeben haben.

Dem Antragsformular ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers der mit Ihnen verheirateten oder gesetzlich zusammenwohnenden Person beizulegen, welche bestätigt, dass der vorerwähnte berufliche Auftrag keinen endgültigen Aufenthalt im Ausland voraussetzt.

 

Wo können die Unterbrechungsleistungen gezahlt werden?

Die Auszahlung des Unterbrechungsgeldes erfolgt per Banküberweisung. Das Unterbrechungsgeld kann überwiesen werden, auf ein Bankkonto:

  •  in Belgien;
  • in einem Land, das zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, gehört.

NB: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschl. Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschl. Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, (einschl. Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschl. Gibraltar und Nordirland), Zypern.

Wenn Sie kein Bankkonto haben, können Sie das zuständige LfA-Büro darum bitten, per Zirkularscheck bezahlt zu werden.

Achtung: Die Vorschriften ändern sich ab dem 01.10.2024: Die Zahlung per Zirkularscheck ist dann nicht mehr

Nur noch Banküberweisungen sind dann möglich. Diese Zahlungsmethode ist für Sie vorteilhafter, da sie einfach und schnell ist und mehr Sicherheit bietet als ein Scheck, der verloren gehen oder gestohlen werden kann und Sie zwingt, zur Bank zu gehen.

Wenn Ihr Unterbrechungsgeld Ihnen derzeit per Zirkularscheck gezahlt wird, warten Sie bitte nicht bis zum 01.10.2024, um uns die Nummer des Bankkontos mitzuteilen, auf das die Überweisung erfolgen soll.

Wie kann man diese Kontonummer mitteilen?

Indem man das Formular Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub | Landesamt für Arbeitsbeschaffung herunterlädt und ausfüllt.

Diese Meldung muss dem Kontaktformular beigefügt werden: Kontakt | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be). In diesem Kontaktformular müssen Sie zunächst das Profil „Bürger“, dann das Thema „Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit“ und zum Schluss „Ich möchte eine Änderungsmitteilung einreichen, da bestimmte bereits gemeldete Angaben sich geändert haben“ auswählen. Anschließend können Sie die Änderungsmeldung hochladen und das Ganze mit einem Klick auf „Senden“ an das LfA schicken.

Sobald Ihre Bankkontonummer registriert ist, wird das Unterbrechungsgeld Ihnen per Überweisung ausgezahlt und Sie erhalten keine weiteren Zirkularschecks mehr.

 

Welche Einkommen und Tätigkeiten sind mit dem Leistungsbezug vereinbar?

Lesen Sie das Infoblatt T1 über die mit einer Laufbahnunterbrechung vereinbaren Einkommen und Tätigkeiten auf www.lfa.be.

Was macht der Direktor des Büros des LfA, von dem Sie abhängen?

Der Direktor des Büros des LfA:

  • bewilligt Ihnen die Unterbrechungsleistungen und schickt Ihnen den Bescheid C 62, der Ihre Personalien, die Art der Unterbrechung, den Betrag Ihrer Leistungen und den betroffenen Zeitraum enthält. Am Ende eines jeden Monats zahlt das LfA Ihnen Ihre Leistung per Zirkularscheck oder Überweisung.
  • oder er verweigert Ihnen die Unterbrechungsleistungen und teilt Ihnen diese Entscheidung anhand des ablehnenden Bescheids C 62 mit, der Ihnen per Einschreiben zugesandt wird.

Sie können darum bitten, dass man Ihnen Ihr Dokument C62 in Ihrer „eBox“ ablegt.  Sonst wird es Ihnen per Post zugeschickt.

NB: Die « eBox » ist der Online-Dienst der sozialen Sicherheit.  Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann.  Ihre „eBox“ ist zugänglich auf der Website https://www.mysocialsecurity.be

Können Sie die Entscheidung des LfA bestreiten?

Ja, Sie können einen Einspruch gegen die Entscheidung des LfA beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Weitere Auskünfte über das Verfahren finden Sie im Infoblatt. T110.

Wie können Sie die Bearbeitung Ihrer Akte verfolgen?

Sie können Ihre Akte auf dem Portal der sozialen Sicherheit www.socialsecurity.be und auf unserer Website Bürger | Landesamt für Arbeitsbeschaffung (lfa.be) einsehen.

In dieser Applikation können Sie Folgendes abfragen:

  • den Bearbeitungsstand Ihrer Akte
  • den Zahlungsverlauf
  • den bewilligenden oder ablehnenden Bescheid C62
  • die Steuerkarten
  • die Zeitkredit-Bescheinigung

Wann verlieren Sie Ihren Leistungsanspruch?

Ihr Anspruch auf Unterbrechungsleistungen fällt weg:

  • am Ende der höchstzulässigen Leistungsbezugsdauer oder am Ende der in der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber angegebenen Frist, außer wenn diese Frist nach beiderseitigem Einverständnis verlängert wurde;
  • ab dem Tag, wo Sie die Arbeit bei dem gleichen oder bei einem anderen Arbeitgeber wieder aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Ihr Arbeitsvertrag endet;
  • ab dem Tag, wo Sie in den Genuss einer Pension kommen;
  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 12 Monaten eine Auszeit mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren
  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 24 Monaten eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder seit länger als 60 Monaten eine Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren.
  • ab dem Tag, wo Sie eine selbständige Tätigkeit im Laufe eines Zeitraums von Leistungsverkürzung aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie eine nebenberufliche Arbeitnehmertätigkeit aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie die Anzahl Stunden Ihrer nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit erhöhen.

Wann werden Ihre Unterbrechungsleistungen zurückgefordert?

Alle zu Unrecht bezogenen Unterbrechungsleistungen werden u.a. zurückgefordert:

  • wenn Ihr effektiver Zeitraum von Laufbahnunterbrechung mit Leistungen nicht die Mindestdauer von 3 Monaten erreicht ;
    Wenn Sie wegen außergewöhnlicher Umstände die Mindestdauer von 3 Monaten nicht eingehalten haben, können Sie einen begründeten Antrag auf Befreiung von der Rückforderung der Leistungen stellen. Dieser Antrag muss an den Direktor des für Sie örtlich zuständigen Büros des LfA gerichtet werden, der diesen dem Generalverwalter weiterleitet. Der Generalverwalter des LfA kann, wenn er der Meinung ist, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, von der Rückforderung der Leistungen absehen.
  • Wenn Sie das Büro des LfA nicht vorab schriftlich von der Aufnahme einer Nebentätigkeit oder der Erhöhung der Stundenanzahl einer solchen Tätigkeit oder von der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benachrichtigen.

Wenn Sie nachweisen, dass Sie Leistungen, die Ihnen nicht zustanden, guten Glaubens bezogen haben, wird die Rückforderung auf die letzten 150 Tage unrechtmäßigen Bezugs begrenzt. Bei gleichzeitigem Bezug mit einer Sozialversicherungsleistung kann keine Rückforderungsbegrenzung bewilligt werden.

Werden die Unterbrechungsleistungen während einer Gefängnisstrafe fortgezahlt?

Nein. Während einer Gefängnisstrafe wird die Zahlung der Unterbrechungsleistungen eingestellt. Wenn Sie also während eines Zeitraums, in dem Sie Unterbrechungsleistungen beziehen, inhaftiert werden, sind Sie verpflichtet das Büro des LfA, von dem Sie abhängen, schriftlich zu verständigen. Wenn die Unterbrechungsleistungen Ihnen weitergezahlt werden, obwohl Sie bereits inhaftiert sind, werden Sie die zu viel gezahlten Leistungen erstatten müssen.

Wenn die Gefängnisstrafe kürzer als Ihre Unterbrechung oder Verkürzung der Arbeitszeit ist, dann müssen Sie dem Büro des LfA ein offizielles Dokument zukommen lassen, mit Angabe des Zeitpunkts, an dem die Gefängnisstrafe zu Ende ist, sodass Ihr Leistungsanspruch nach der Gefängnisstrafe wieder entstehen kann.

Sind Sie während der Zeit, in der Sie Ihre berufliche Laufbahn unterbrechen, vor Kündigung geschützt?

Im Falle einer Auszeit sowie einer Arbeitszeitverkürzung besteht für Sie ein Kündigungsschutz.

Der Kündigungsschutz tritt am Tag der Vereinbarung oder am Tag der schriftlichen Benachrichtigung in Kraft, sofern ein Recht in Anspruch genommen wird. Der Kündigungsschutz endet drei Monate nach der Laufbahnunterbrechung. Während des Kündigungsschutzes ist eine einseitige Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber ausgeschlossen, es sei denn, es liegen schwerwiegende oder ausreichende Gründe vor.

Als ausreichender Grund gilt ein Grund, der als solcher vom Richter des Arbeitsgerichts anerkannt wird. Dabei muss die Ursache und Art des Grundes nichts mit der Laufbahnunterbrechung selbst zu tun haben. Die Kündigung aufgrund eines vertraglichen Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (vormals Frühpensionierung) wird als ausreichender Grund betrachtet.

Sofern sich der Arbeitnehmer in einer Auszeit befindet und ihm seitens des Arbeitgebers während dieser Unterbrechung gekündigt wird, beginnt die Kündigungsfrist erst nach dem Ende der Auszeit zu laufen. Die Kündigungsfrist kann jedoch während eines Zeitraums der Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel beginnen.

Im Falle einer sofortigen Kündigung (d. h. wenn keine Kündigungsfrist abgearbeitet wird) entspricht die Kündigungsentschädigung der Dauer der Kündigungsfrist (welche berechnet wird, als ob der Beschäftigte seine Arbeitszeit nicht verkürzt hätte) und steht im Verhältnis zum zuletzt verdienten Arbeitsentgelt (nämlich zum Arbeitsentgelt, das für die verkürzten Arbeitsleistungen zu zahlen war).

Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber während der Schutzperiode, die ohne schwerwiegenden oder ausreichenden Grund erfolgt, ist dieser dazu verpflichtet, neben der gewöhnlichen Kündigungsentschädigung eine Pauschalentschädigung zu zahlen, die sechs Monaten Arbeitsentgelt entspricht, das für die verkürzten Arbeitsleistungen zu zahlen wäre.

Im Falle einer Kündigung sind Sie dazu verpflichtet, das für Sie örtlich zuständige Büro des LfA umgehend schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

Welche Auswirkung haben die Unterbrechungsleistungen auf Ihre Steuern?

Die Unterbrechungsleistung ist steuerpflichtig. Sie wird steuerrechtlich als Ersatzeinkommen betrachtet.

Berufssteuervorabzug

Alle Leistungen unterliegen seit dem 01.01.2004 einem Berufssteuervorabzug.

Diese Einbehaltung an der Quelle reduziert die bezogene Leistung. Ihr Vorteil ist aber, dass die nach endgültiger Steuerbemessung auszuzahlende Steuer geringer ausfällt.

Der Prozentsatz des Berufssteuervorabzugs hängt von der Art von Laufbahnunterbrechung ab.

-      Auszeit: 10,13%

-      Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel, ein Viertel, ein Drittel: 17, 15 %

-      Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit

-      17,15%, wenn Sie alleinstehend sind.

Unabhängig davon, wie alt Sie sind, sind Sie alleinstehend, wenn :

-     Sie ganz allein wohnen ;

-     wenn Sie nur mit einem Kind, das steuerrechtlich zu Ihren Lasten ist, oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines steuerrechtlich zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen;

-      30%, wenn Sie unter 50 Jahren alt sind und nicht alleinstehend sind ;

-      35%, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und nicht alleinstehend sind.

Französische Grenzgänger

Wenn Sie französischer Grenzgänger sind und dem LfA dies anhand des Dokuments 276 FRONT./GRENS, das von der Finanzverwaltung ausgestellt wird, nachweisen, können Sie vom Berufssteuervorabzug von der Unterbrechungsleistung befreit werden.

Wenn Sie während der Laufbahnunterbrechung aufhören, französischer Grenzgänger zu sein, müssen Sie es dem Büro des LfA mitteilen, denn Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf die Berufssteuervorabzugsbefreiung.

Steuererklärung

Mithilfe der Steuerkarte 281.18, auf der der Gesamtbetrag der während des Steuerjahres erhaltenen Leistungen und gegebenenfalls der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres einbehaltenen Berufssteuervorabzugs angegeben sind, können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Im Falle einer verspäteten Zahlung, werden die bezogenen Beträge auf dem Auszug 281.18 des Zahlungsjahres angegeben.

Diese Steuerkarte wird Ihnen elektronisch geschickt.  Sie werden sie in Ihrer "eBox" oder in Ihrer "Online-Akte Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit" oder auf "Tax-on-web/My Minfin" abrufen können.

Die"eBox" ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit.  Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann. 

Weitere Informationen über die eBox finden Sie unter: www.myebox.be

Wenn Sie aber nach wie vor ein Papierexemplar Ihrer Steuerkarte erhalten möchten, können Sie sie beim Büro des LfA Ihres Wohnsitzes anfordern.

Weitere Informationen

Für jede weitere Auskunft über die Auswirkung der Unterbrechungsleistungen auf die Berechnung Ihrer Steuern, müssen Sie sich an Ihre Steuerverwaltung wenden.

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Steuerverwaltung finden Sie im Telefonbuch oder auf dem Portal des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen: http://www.finances.belgium.be.

Welche Auswirkung hat die Laufbahnunterbrechung auf Ihre Pension?

Antworten auf Fragen zur Anrechnung von Zeiten der Laufbahnunterbrechung für die Gewährung der Pension finden Sie auf www.mypension.be. Sie können auch die gebührenfreie Nummer 1765 wählen.

Haben Sie Recht auf eine Ermutigungsprämie?

In gewissen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zahlt die Flämische Gemeinschaft eine Ermutigungsprämie zusätzlich zur Leistung des LfA.

Sie finden alle notwendigen Informationen über die vorerwähnten von der Flämischen Gemeinschaft bewilligten Ermutigungsprämien auf der Website des Ministeriums der Flämischen Gemeinschaft : www.vlaanderen.be

Für weitere Auskünfte und um die Bedingungen zu erfahren, rufen Sie kostenlos die flämische Infolinie an: 1700 oder schicken Sie eine E-Mail: aanmoedigingspremie@vlaanderen.be

Gibt es andere Möglichkeiten von Laufbahnunterbrechung als die, die im "gewöhnlichen" System vorgesehen sind?

JA. Zu den verschiedenen Arten von "gewöhnlicher" Laufbahnunterbrechung, die in diesem Infoblatt beschrieben sind, gibt es noch vier Sonderformen von Laufbahnunterbrechung: die sogenannten thematischen Urlaube.

Diese 4 Sonderformen der Laufbahnunterbrechung sind die Folgenden:

  • Der Elternurlaub.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die es Ihnen ermöglicht, sich um Ihre unter-12-jährige (oder bei Behinderung unter-21-jährige) Kinder zu kümmern. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T19.
  • Der Urlaub wegen medizinischen Beistands.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, sich um einen schwerkranken Familienangehörigen oder um ein schwerkrankes Haushaltsmitglied zu kümmern. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T18.
  • Der Urlaub wegen Palliativpflege.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, dank welcher Sie einer Person, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet, Beistand leisten können. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T20.
  • Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, einen Angehörigen zu pflegen, der wegen einer Behinderung, seines fortgeschrittenen Alters o.Ä besonders pflegebedürftig ist.  Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T164.

So wie die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung ermöglichen diese vier thematischen Urlaube eine Auszeit von der Arbeit oder eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit.