"Gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung - Regelung für die Vertrags- und statutarischen Angestellten der lokalen und provinzialen Verwaltungen und für die Vertragsangestellten der anderen öffentlichen Verwaltungen

T12

Zuletzt aktualisiert am 05.03.2024

Wichtige Bemerkung!

Im Zuge der sechsten Staatsreform wurden die Regelung und die Bezahlung der Laufbahnunterbrechungsleistungen für die Personalmitglieder der Verwaltungen und öffentlichen Dienste, die von der flämischen Behörde abhängen, am 2. September 2016 regionalisiert.

Wenn Sie also einer von der flämischen Behörde abhängigen Verwaltung oder öffentlichen Dienststelle angehören, findet der Inhalt dieses Infoblatts für Sie keine Anwendung . Gegebenenfalls finden Sie Informationen über den "Zorgkrediet" auf der Website: www.werk.be.

Was ist die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung?

Die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung ermöglicht es den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen oder eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, und währenddessen eine Geldleistung des LfA zu beziehen. Der Betrag dieser Geldleistung (Unterbrechungsgeld, Unterbrechungsleistung) hängt davon ab, welche Art von Laufbahnunterbrechung (Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung) der Beschäftigte in Anspruch nimmt, welches seine ursprüngliche Arbeitszeit war und gegebenenfalls, wie viele Kinder er hat und wie alt diese Kinder sind.

Ab 55 Jahren (oder in Ausnahmefällen sogar ab 50 Jahren) können Arbeitnehmer auch eine sogenannte "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung im Laufbahnendesystem nehmen, um ihre Arbeitszeit bis zur Pension zu verkürzen.

Die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung braucht weder vor dem Arbeitgeber noch vor dem LfA gerechtfertigt zu werden. Sie kann also aus gleich welchem Grund beantragt werden, außer um eine berufliche Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen oder um während einer Arbeitszeitverkürzung eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit aufzunehmen.

Die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung ermöglicht es den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen oder eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, und währenddessen eine Geldleistung des LfA zu beziehen. Der Betrag dieser Geldleistung (Unterbrechungsgeld, Unterbrechungsleistung) hängt davon ab, welche Art von Laufbahnunterbrechung (Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung) der Beschäftigte in Anspruch nimmt, welches seine ursprüngliche Arbeitszeit war und gegebenenfalls, wie viele Kinder er hat und wie alt diese Kinder sind.

Ab 55 Jahren (oder in Ausnahmefällen sogar ab 50 Jahren) können Arbeitnehmer auch eine sogenannte "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung im Laufbahnendesystem nehmen, um ihre Arbeitszeit bis zur Pension zu verkürzen.

Die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung braucht weder vor dem Arbeitgeber noch vor dem LfA gerechtfertigt zu werden. Sie kann also aus gleich welchem Grund beantragt werden, außer um eine berufliche Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen oder um während einer Arbeitszeitverkürzung eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit aufzunehmen.

Auf wen ist diese Regelung anwendbar?

Der Königliche Erlass vom 02.01.1991 greift für:

  • das Vertrags- und statutarische Personal der Lokal- und Provinzialverwaltungen und der Dienste, die davon abhängen (ÖSHZ, …);
  • das Vertragspersonal der öffentlichen Dienste, der Ministerien und der Einrichtungen, die zu den Ministerien gehören (Föderalstaat/ Region/ Gemeinschaft/ gerichtlicher Stand/ Lokal- und Föderalpolizei);
  • das Vertragspersonal des Unterrichtswesens und der Psycho-medizinisch-sozialen Zentren;
  • das aus Mitteln der Universität bezahlte Personal der gemeinschaftlichen Universitäten;
  • das Personal der Kindergärten der Grundschulen des gemeinschaftlichen Unterrichtswesens;
  • das Vertrags- und statutarische Personal der flämischen Gemeinschaftskommission.

NB : Auszubildende sind ausgeschlossen

Achtung! Seit dem 02.09.2016 gelten diese Vorschriften nicht mehr für die Personalmitglieder der Verwaltungen und öffentlichen Dienste, die von der flämischen Behörde abhängen.

Welches sind die verschiedenen Arten von "gewöhnlicher" Laufbahnunterbrechung?

  • Die Auszeit
  • Die Arbeitszeitverkürzung "allgemeines System" ;
  • Die Arbeitszeitverkürzung "Laufbahnendesystem".

Kann die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung Ihnen verweigert werden?

Allgemeine Regel

Grundsätzlich kann die Laufbahnunterbrechung nur in Anspruch genommen werden, wenn Ihr Arbeitgeber dem schriftlich zugestimmt hat. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber das Recht hat, Ihnen die Laufbahnunterbrechung zu verweigern.

Ausnahmen

In den nachfolgenden Situationen ist die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung ein Rechtsanspruch, dem der Arbeitgeber sich nicht widersetzen darf.

Anspruch für Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag in den föderalen Verwaltungen

Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag der föderalen Verwaltungen, die mindestens 12 Monate Dienstalter bei dem gleichen Arbeitgeber haben, haben im Rahmen der Laufbahnunterbrechung Anspruch auf die Auszeit oder auf die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit.

Anspruch für die Personalmitglieder der Gemeinden, Provinzen und der Dienststellen, die von diesen Regierungsebenen abhängen

Ernannte Personalmitglieder oder Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag der lokalen und provinzialen Verwaltungen oder der Dienststellen, die von ihnen abhängen (ÖSHZ...), haben im Rahmen der Laufbahnunterbrechung Anspruch auf eine Auszeit und auf eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel.

Bestimmte Personalkategorien können aufgrund von internen Vorschriften der Gemeindebehörde oder der Provinzbehörde von diesem Rechtsanspruch ausgeschlossen sein. In diesem Fall ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich, um die gewünschte Laufbahnunterbrechung zu erhalten.

Und die Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag der Regionen und Gemeinschaften?

Die Residualvorschriften der Laufbahnunterbrechung sehen nicht ausdrücklich ein Rechtsanspruch für die Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag der Region Brüssel-Hauptstadt, der Wallonischen Region, der Föderation Wallonien-Brüssel und der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor. Es kann jedoch sein, dass die Behörde einen solchen Rechtsanspruch in ihren eigenen Vorschriften verankert hat. In einem solchen Fall ist der Rechtsanspruch zwar nicht in den Vorschriften über die Laufbahnunterbrechung vorgesehen, aber sehr wohl in der regionalen oder gemeinschaftlichen Gesetzgebung.

Wenn Sie bei einer Region oder einer Gemeinschaft beschäftigt sind, müssen Sie sich an Ihren Personaldienst wenden, um zu erfahren, ob ein Rechtsanspruch auf die Auszeit oder auf die Arbeitszeitverkürzung besteht.

Die Auszeit

Als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigter können Sie vollkommen mit der Arbeit aussetzen.

Welches ist die Dauer einer Auszeit?

Sie können Zeiträume von mindestens 3 Monaten und höchstens 12 Monaten beantragen.

Über Ihre gesamte Berufslaufbahn beträgt die Auszeit maximal 60 Monate.

Von dieser Dauer sind die Auszeitzeiträume abzuziehen, die eventuell bereits bei einem anderen Arbeitgeber genommen wurden (im öffentlichen Sektor oder im Privatsektor). Die Auszeitzeiträume, die im Rahmen eines thematischen Urlaubs (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) genommen wurden, werden dagegen von dieser Anspruchsdauer nicht abgezogen.

Die Höchstdauer der Auszeit ist immer die Gleiche, unabhängig davon, wie alt Sie sind.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Berufslaufbahn während vollen Monaten (ganz oder teilweise) unterbrechen möchten, müssen Sie Zeiträume beantragen, die sich von einem beliebigen Kalendertag im ersten Monat bis zum Vortage dieses Kalendertages im letzten Monat erstrecken. Zum Beispiel, drei Monate vom 1. März bis zum 31. Mai (und nicht bis zum 1. Juni) oder 10 Monate vom 15 Mai bis zum 14 März des darauffolgenden Jahres (und nicht bis zum 15. März).

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch?

Die Leistungsbeträge finden Sie unter "Beträge" - 3.1. Vollzeitige Unterbrechung.

Bemerkung: die Leistung ist eine Pauschale. Der Leistungsbetrag hängt also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Leistungsbetrages.

Die teilweise Unterbrechung im "allgemeinen System"

Was ist das allgemeine System?

Es handelt sich um ein System von teilweiser Unterbrechung, das Ihnen als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigter die Möglichkeit bietet, Ihre Arbeitszeit vor Vollendung des 55. Lebensjahres zu verkürzen.

Welche Arbeitszeitverkürzungsbruchzahlen können Sie erhalten?

Als Vollzeitbeschäftigter können Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen:

  • um ein Fünftel, um weiter in Vierfünftelzeit zu arbeiten;
  • um ein Viertel, um weiter in Dreiviertelzeit zu arbeiten;
  • um ein Drittel, um weiter in Zweidrittelzeit zu arbeiten;
  • um eine Halbzeit, um weiter Halbzeit zu arbeiten.

Als Teilzeitbeschäftigter ist Ihre einzige Arbeitszeitverkürzungsmöglichkeit die Verkürzung der Arbeitszeit auf die Hälfte einer Vollzeit. Dafür muss Ihre ursprüngliche Arbeitsregelung aber mindestens drei Viertel einer Vollzeitbeschäftigung erreichen.

 Welches ist die Dauer der Arbeitszeitverkürzung im allgemeinen System?

Seit dem 01.01.2012 können sie Ihre Arbeitszeit im allgemeinen System der "gewöhnlichen" Laufbahnunterbrechung mindestens 3 Monate und höchstens 60 Monate verkürzen.

Die Anspruchsdauer von 60 Monaten ist für alle Arbeitszeitverkürzungsbruchzahlen (1/5, 1/4, 1/3, 1/2) vor Vollendung des 55. Lebensjahres vorgesehen.

Von diesen 60 Monaten sind jedoch die Arbeitszeitverkürzungszeiträume abzuziehen, die bereits bei einem anderen Arbeitgeber genommen wurden (im öffentlichen Sektor oder im Privatsektor). Die Arbeitszeitverkürzungszeiträume, die im Rahmen eines thematischen Urlaubs (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) genommen wurden, werden dagegen von dieser Anspruchsdauer nicht abgezogen.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch?

Die Leistungsbeträge finden Sie unter "Beträge" - 3.2 Verkürzung der Arbeitszeit Allgemeines System.

Bemerkung: die Leistung ist eine Pauschale. Der Leistungsbetrag hängt also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Leistungsbetrages.

Die Arbeitszeitverkürzung im "Laufbahnendesystem".

Was ist das Laufbahnendesystem?

Es handelt sich um eine teilweise Unterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre Arbeitszeit bis zur Pensionierung zu verkürzen, und dabei eine Unterbrechungsleistung zu beziehen, deren Betrag höher ausfällt (siehe weiter in diesem Infoblatt).

Wichtiger Hinweis: Sie sind nicht gezwungen, die teilweise Unterbrechung im Laufbahnendesystem an einem Stück bis zur Pension zu nehmen. Wenn Sie Ihre Arbeitszeit nicht bis zur Pension verkürzen möchten, können Sie eine beliebige Dauer beantragen, sofern diese Dauer mindestens 3 Monate beträgt.

Welche Arbeitszeitverkürzungsbruchzahlen können Sie erhalten?

Als Vollzeitbeschäftigter können Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen:

  • um ein Fünftel, um weiter in Vierfünftelzeit zu arbeiten;
  • um ein Viertel, um weiter in Dreiviertelzeit zu arbeiten;
  • um ein Drittel, um weiter in Zweidrittelzeit zu arbeiten;
  • um eine Halbzeit, um weiter Halbzeit zu arbeiten.

Als Teilzeitbeschäftigter ist Ihre einzige Arbeitszeitverkürzungsmöglichkeit die Verkürzung der Arbeitszeit auf die Hälfte einer Vollzeit. Dafür muss Ihre ursprüngliche Arbeitsregelung aber mindestens drei Viertel einer Vollzeitbeschäftigung erreichen.

Wie alt muss man sein, um das Laufbahnendesystem in Anspruch zu nehmen?

Regelfall

Um eine Verkürzung der Arbeitszeit im Laufbahnendesystem beanspruchen zu können, müssen Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Ausnahme

Wenn Sie die vorschriftsmäßigen abweichenden Bedingungen erfüllen, ist es möglich, das Laufbahnendesystem ab vollendetem 50. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen.

Achtung! Diese Bedingungen sind je nach der gewünschten Unterbrechungsbruchzahl verschieden.

Bedingungen, um das Laufbahnendesystem ab vollendetem 50. Lebensjahr zu erhalten.

Im Falle einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel

Vorausgesetzt, dass Sie sich in einer der beiden nachfolgenden Situationen befinden, können Sie das Laufbahnendesystem bereits ab 50 Jahren beanspruchen, wenn Sie Ihre Arbeitszeit um ein Fünftel verkürzen möchten:

1. Sie haben einen "schweren Beruf" ausgeübt

Achtung! Dieser schwere Beruf muss mindestens 5 Jahre innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre oder 7 Jahre innerhalb der vorangegangenen 15 Jahre ausgeübt worden sein.

Für diese abweichende Bedingung gibt es drei Kategorien von schweren Berufen:

  • Mehrschichtarbeit;
  • Arbeit in unterbrochenen Diensten;
  • Arbeitsregelung, die Nachtarbeit vorsieht.

Nähere Informationen über diese drei Kategorien von schweren Berufen finden Sie weiter in diesem Infoblatt.

2. Sie haben eine Berufslaufbahn von mindestens 28 Jahren zurückgelegt.

In die Berechnung der Berufslaufbahn von mindestens 28 Jahren fließen folgende Zeiträume ein:

  • jedes Beschäftigungskalenderjahr im System des Privatsektors, für welches mindestens 285 Tage bei 6 Tagen in der Woche Vollzeit entlohnt wurden;
  • jedes Beschäftigungskalenderjahr im System des öffentlichen Sektors, für welches mindestens 237 Tage bei 5 Tagen in der Woche tatsächlich Vollzeit gearbeitet wurden.

Für Kalenderjahre im System des Privatsektors mit weniger als 285 Beschäftigungstagen wird die Gesamtzahl dieser Tage durch 285 geteilt. Das auf die nächstniedrigere volle Zahl abgerundete Ergebnis ergibt die Anzahl zusätzlich zu berücksichtigender Jahre.

Für Kalenderjahre im System des öffentlichen Sektors mit weniger als 237 Beschäftigungstagen wird die Gesamtzahl dieser Tage durch 237 geteilt. Das auf die nächstniedrigere volle Zahl abgerundete Ergebnis ergibt die Anzahl zusätzlich zu berücksichtigender Jahre.

Für Kalenderjahre mit mehr als 285 - bzw. 237 - Beschäftigungstagen, werden die Tage, die 285 - bzw. 237 Tage - übersteigen nicht berücksichtigt.

Die Summe der Jahre der Punkte 1° und 2° wird auf die nächste volle Zahl aufgerundet.

Für Beschäftigungsjahre im Privatsektor werden nachfolgende Tage mit in Vollzeit entlohnten Tagen gleichgestellt:

  • Mutterschaftsurlaub;
  • Urlaub anlässlich der Geburt eines Kindes;
  • Adoptionsurlaub;
  • Mutterschutzurlaub und vorsorgliche Entfernung der schwangeren Frauen;
  • Elternurlaub im Rahmen einer Unterbrechung der Berufslaufbahn.

Für die Beschäftigungsjahre im öffentlichen Sektor werden nachfolgende Tage mit tatsächlich in Vollzeit geleisteten Diensten gleichgestellt:

  • Urlaub mit Gehaltsfortzahlung;
  • Mutterschaftsurlaub;
  • Urlaub anlässlich der Geburt eines Kindes;
  • Adoptionsurlaub;
  • Mutterschutzurlaub und vorsorgliche Entfernung der schwangeren Frauen;
  • Elternurlaub im Rahmen einer Unterbrechung der Berufslaufbahn.

Die Erklärung über die 28 Jahre Berufslaufbahn wird auf dem Antragsformular C61 abgegeben (siehe die Frage "Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?").

Im Falle einer Arbeitszeitverkürzung um ein Drittel, um ein Viertel oder auf eine Halbzeit

Sie können das Laufbahnendesystem bereits ab 50 Jahren in Form einer Verkürzung der Arbeitszeit um ein Drittel, um ein Viertel oder auf eine Halbzeit erhalten, wenn Sie einen schweren Beruf ausgeübt haben, für den ein bedeutender Mangel an Fachkräften herrscht.

Achtung ! Dieser schwere Beruf muss mindestens 5 Jahre innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre oder 7 Jahre innerhalb der vorangegangenen 15 Jahre ausgeübt worden sein.

Für diese abweichende Bedingung gibt es drei Kategorien von schweren Berufen:

  • Mehrschichtarbeit;
  • Arbeit in unterbrochenen Diensten;
  • Arbeitsregelung, die Nachtarbeit vorsieht.

Nähere Informationen über diese drei Kategorien von schweren Berufen finden Sie weiter in diesem Infoblatt.

Zurzeit gibt es in den Vorschriften über die Laufbahnunterbrechung nur zwei Kategorien von schweren Berufen, für die ein bedeutender Mangel an Fachkräften herrscht, und zwar.

  • Krankenpfleger und das Pflegepersonal in Krankenhäusern;
  • Krankenpfleger und das Pflegepersonal in Altenheimen oder in Alten- und Pflegeheimen.

Für diese Bestimmung, gelten drei Berufe als „Pflegepersonal“:

  • Pflegehelfer;
  • Heilgymnasten;
  • Ergotherapeuten.

NB: zu diesen zwei Kategorien von Mangelberufen werden die Berufe hinzukommen, die in einer Liste der Mangelberufe aufgenommen sein werden, die man ausgehend von den regionalen bzw. gemeinschaftlichen Listen der Mangelberufe erstellen wird. Diese einheitliche Liste muss jährlich im Ministerrat, nach Beratung mit dem Gemeinsamen Ausschuss für alle öffentlichen Dienste, nach einstimmiger Stellungnahme des Geschäftsführenden Ausschusses des LfA und nach Stellungnahme der Kommission der öffentlichen Unternehmen, per Erlass verabschiedet werden.
Diese Liste besteht noch nicht! Daraus folgt, dass zurzeit allein die in dieser Dokumentation genannten Personalgruppen Berufe ausüben, die als Mangelberufe gelten.

Welches sind die schweren Berufe, die es ermöglichen, das Laufbahnendesystem ab 50 Jahren zu erhalten?

Es gibt drei Kategorien von schweren Berufen:

  • 1) Mehrschichtarbeit, nämlich die Arbeit in mindestens zwei Schichten von mindestens zwei Arbeitnehmern, wobei die Schichten sowohl inhaltlich als auch umfangmäßig die gleiche Arbeit verrichten, im Laufe des Tages ohne Unterbrechung aufeinander folgen und die Überlappung nicht das Viertel der täglichen Aufgaben des Arbeitnehmers überschreitet, unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer die Schichten alternierend wechselt.

Beispiele von Arbeitsregelungen, die keine Mehrschichtarbeit sind:

  • eine Schicht von 5 Arbeitnehmern arbeitet von 5 Uhr bis 8 Uhr, um den Arbeitsplatz für eine Produktionsschicht vorzubereiten, die von 8 Uhr bis 16 Uhr arbeitet. Es handelt sich also nicht um Mehrschichtarbeit, da die Schichten nicht die gleiche Arbeit verrichten;
  • eine erste Schicht von 8 Arbeitnehmern arbeitet von 10 Uhr bis 18 Uhr, eine zweite Schicht von 14 Uhr bis 22 Uhr. Sie verrichten die gleiche Arbeit, doch es handelt sich in diesem Fall nicht um Mehrschichtarbeit, da es eine Überlappung von 4 Stunden gibt (von 14 Uhr bis 18 Uhr), was der Hälfte entspricht, also mehr als einem Viertel der täglichen Aufgaben der Arbeitnehmer;
  • ein Arbeitnehmer verrichtet die gleiche Arbeit, wie sein Kollege. Der Eine arbeitet von 6:00 Uhr bis 13:30 Uhr und der Andere von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Jeden Tag wechseln sie sich ab. Es gibt keine anderen Kollegen, die die gleiche Arbeit verrichten. Es handelt sich nicht um Mehrschichtarbeit, da jede Schicht nur aus einem Arbeitnehmer besteht;
  • es gibt zwei Schichten von jeweils 10 Personen. Die Eine arbeitet von 6 Uhr bis 14 Uhr und die Andere von 14 Uhr bis 22 Uhr. Der betroffene Arbeitnehmer ist in der Schicht von 6 Uhr bis 14 Uhr beschäftigt. Es handelt sich wieder nicht um Schichtarbeit, da der Arbeitnehmer nicht alterniert: er arbeitet immer in der gleichen Schicht.
  • 2) Arbeit in unterbrochenen Diensten: Diese Arbeitsregelung bedeutet, dass der Arbeitnehmer immer tagsüber beschäftigt ist, und dass mindestens 11 Stunden zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende liegen, mit einer Unterbrechung von mindestens 3 Stunden und mit mindestens 7 Stunden. Die Arbeit in unterbrochenen Diensten muss die gewöhnliche Arbeitsregelung des Arbeitnehmers sein. Sie darf nicht gelegentlich sein.

Beispiel :

Eine Arbeitnehmerin ist ständig vor und nach den normalen Arbeitszeiten ihrer Kolleginnen als Reinigungsfachkraft beschäftigt und ihre Arbeitsleistungen werden von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr erbracht.  Es handelt sich also tatsächlich um Arbeit in unterbrochenen Diensten, denn:

  • es handelt sich um Tagesleistungen (zwischen 6 Uhr morgens und Mitternacht);
  • es liegen 14 Stunden zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende (von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr = mindestens 11 Stunden);
  • es gibt eine Unterbrechung zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr = 7 Stunden = mindestens 3 Stunden;
  • die gesamten Arbeitsleistungen belaufen sich auf 7 Stunden (von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr = 2 Stunden 30 Minuten und von 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr = 4 Stunden 30 Minuten.
  • 3) Arbeitsregelung, die Nacharbeit vorsieht: diese Arbeitsregelung beinhaltet gewöhnlich Arbeitsleistungen zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr. Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistungen ausschließlich zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr liegen, und Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistungen gewöhnlich ab 5 Uhr beginnen, sind ausgenommen.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch?

Die Leistungsbeträge finden Sie unter "Beträge" - 3.3 Laufbahnendesystem.

Bemerkung: die Leistung ist eine Pauschale. Der Leistungsbetrag hängt also nicht von Ihrem Arbeitsentgelt ab. Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das Jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung des Leistungsbetrages.

Was geschieht, wenn Sie nicht die Bedingungen erfüllen, um eine Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem zu erhalten?

Wenn Sie noch keine 55 Jahre alt sind oder wenn Sie die abweichenden Bedingungen zur Erlangung einer Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem vor Vollendung des 55. Lebensjahres nicht erfüllen (siehe die Frage "Welches sind die Zugangsbedingungen des Laufbahnendesystems ?"), können Sie eine Verkürzung der Arbeitszeit im allgemeinen System beantragen, sofern Sie die vorschriftsmäßig vorgesehene Anspruchsdauer von 60 Monaten noch nicht verbraucht haben.

Achten Sie jedoch darauf, dass das allgemeine System der Arbeitszeitverkürzung Ihnen lediglich während eines bestimmten Zeitraums bewilligt werden kann (und nicht etwa bis zur Pensionierung), und dass die vom LfA bewilligte Leistung nicht eben hoch ist.

Können Sie von einer Arbeitszeitverkürzung im allgemeinen System zu einer Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem übergehen?

Ja. Da es sich jedoch um zwei verschiedene Arbeitszeitverkürzungen handelt (deren Dauern und Leistungsbeträge nicht die gleichen sind), ist der Übergang von der Arbeitszeitverkürzung, die im allgemeinen System vorgesehen ist, zur Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem nicht automatisch. Mit anderen Worten, wenn Sie während einer Zeit von Arbeitszeitverkürzung im allgemeinen System das erforderliche Alter erreichen, um in den Genuss der Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem zu kommen, wird die Leistung nicht automatisch erhöht.

Um in den Genuss der im Rahmen der Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem gewährten Vorteile zu kommen, müssen Sie einen Antrag stellen (siehe die Frage "Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?").

Dieser neue Antrag auf Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem wird nach Ablauf der im allgemeinen System begonnenen Arbeitszeitverkürzung gestellt werden können.

Ausnahme

Wenn Sie in den Genuss der im Laufbahnendesystem vorgesehenen Vorteile kommen möchten, sobald Sie das erforderliche Alter erreichen, obwohl eine Arbeitszeitverkürzung im allgemeinen System noch immer läuft, wird der laufende Zeitraum abgebrochen werden müssen. Dieser Abbruch ist jedoch nur vorbehaltlich des Einverständnisses Ihres Arbeitgebers möglich.

Anschließend werden Sie einen neuen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung im Laufbahnendesystem stellen müssen (siehe die Frage: "Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?").

Können Sie von einer Auszeit zu einer Arbeitszeitverkürzung übergehen und umgekehrt?

Sie können von einer Auszeit zu einer Arbeitszeitverkürzung und umgekehrt übergehen, ohne dazwischen die Arbeit wieder aufzunehmen.

Wenn Sie in Vollzeit arbeiten, ist der Übergang zwischen den verschiedenen Arten von Arbeitszeitverkürzung ebenfalls möglich (z.B. von einer Verkürzung um ein Fünftel zu einer Verkürzung um ein Drittel). Zusammengerechnet müssen die zwei Zeiträume 3 Monate ergeben.

Es ist auch möglich auf eine gewöhnliche Unterbrechung einen thematischen Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen Palliativpflege, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) - oder umgekehrt - folgen zu lassen.

Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um eine Laufbahnunterbrechung zu erhalten?

Gegenüber dem Arbeitgeber

Um eine Laufbahnunterbrechung zu beantragen, müssen Sie entweder das Einverständnis Ihres Arbeitgebers erhalten oder einen Rechtsanspruch auf die Laufbahnunterbrechung geltend machen (siehe die Frage „Kann die Laufbahnunterbrechung Ihnen verweigert werden?“).

Der Antrag muss mindestens drei Monate im Voraus schriftlich gestellt werden. In einigen Verwaltungen kann eine andere festgelegt worden sein. Wenden Sie sich also an Ihren Personaldienst, um zu erfahren, welches die Beantragungsmodalitäten in Ihrer Verwaltung sind.

Gegenüber dem LfA

Falls die Möglichkeit besteht, den Antrag online zu stellen, gilt es diese elektronische Einreichungsweise zu bevorzugen.

Bei einem Antrag über das Web (ausschließlich für die Vertragspersonalmitglieder der föderalen Verwaltungen und für die Vertragspersonalmitglieder der Polizei)

Achtung! Wenn Sie eine Verkürzung der Arbeitszeit zwischen 50 und 54 Jahren auf der Grundlage der abweichenden Bedingungen in Anspruch nehmen möchten, können Sie Ihren Antrag nicht über das Web stellen. In diesem Fall müssen Sie das papierne Formular ausfüllen (siehe oben).

In allen anderen Fällen, wenn Sie Vertragspersonalmitglied einer föderalen Verwaltung oder eines Dienstes, der von einer solchen Verwaltung abhängt (Strafanstalt, ...), sind, oder wenn Sie Vertragspersonalmitglied der Föderal- oder Lokalpolizei sind, können Sie Ihren Antrag auf dem Portal der sozialen Sicherheit online ausfüllen: https://www.socialsecurity.be

Der Teil des Antrages:

  • der vom Arbeitgeber auszufüllen ist, befindet sich in den Onlinediensten im Bereich "Unternehmen";
  • den Sie nach Ihrem Arbeitgeber ausfüllen müssen, finden Sie in den Onlinediensten, im Bereich "Bürger", unter "Akte Laufbahnunterbrechung-Zeitkredit".

Der Arbeitgeber muss seinen Teil des Formulars obligatorisch zuerst ausfüllen und ihn dem LfA über das Web übermitteln. Nach diesem ersten Schritt werden Sie in Ihrer e-Box benachrichtigt, dass Sie Ihren Teil des Antrages im Onlinedienst des Portals der sozialen Sicherheit ausfüllen und dem LfA übermitteln können

Wenn es Ihnen unmöglich ist, den Arbeitnehmerteil elektronisch auszufüllen, können Sie das PDF-Dokument, das von der Anwendung erzeugt werden kann, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und dem Büro des LfA, das für Sie zuständig ist, per Einschreiben zukommen lassen (siehe weiter).

Notwendigkeit, Ihre "e-Box" zu aktivieren

Die "e-Box" ist ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann. Ihre "e-Box" ist zugänglich auf der Website: https://www.mysocialsecurity.be.

Um sie zu aktivieren, brauchen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen. Dann werden Sie per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Mitteilung in Ihre "e-Box" eingeht. Um auf Ihre e-Box zuzugreifen und die Dokumente einzusehen, die Ihnen gesichert zugeschickt werden, brauchen Sie sich nur mit Ihrem elektronischen Personalausweis (auch eID genannt) und einem Karteleser oder alternativ mit einem "Token" anzumelden.

Wenn Sie Ihren Teil des Laufbahnunterbrechungsantrages über das Web einreichen, werden alle Angaben, die Sie dem LfA auf diesem Wege mitteilen, in einem globalen PDF-Dokument gespeichert, das als Empfangsbestätigung dient. Dieses PDF-Dokument wird Ihnen in Ihre "e-Box" zugeschickt.

Es ist also absolut notwendig, dass Sie Ihre "e-Box" zuerst aktivieren, wenn Sie Ihren Teil des Antrages elektronisch einreichen.

Zusätzliche Auskünfte

Sie finden alle Informationen über den Onlineantrag auf dieser Website. Neben den Merkblättern, die Sie sich als Gedankenstütze ausdrucken können, finden Sie dort auch Videos, die Ihnen Schritt für Schritt zeigen, wie das Onlineverfahren verläuft.

Verwahrung der Nachweise bei Anträgen auf erhöhte Leistungen

Falls Sie erhöhte Unterbrechungsleistungen beantragen möchten, weil Sie mindestens 2 Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen Sie dem über das Web übermittelten Antrag keine Bescheinigung der Kindergeldkasse und, im Falle einer Adoption, keine Kopie des Anerkennungsurteils beifügen. Diese Nachweise müssen Sie allerdings verwahren, denn das LfA könnte Sie darum bitten, sie nachzureichen.

Achtung: Es wird eine Revision und gegebenenfalls eine Rückforderung der bereits gezahlten Unterbrechungsleistungen angeordnet, wenn Sie bei einer Kontrolle nicht in der Lage sein sollten, dem LfA die erforderlichen Bescheinigungen vorzulegen, oder wenn diese Bescheinigungen den Vorschriften nicht genügen.

Bei einem Antrag auf einem papiernen Formular

Wenn der elektronische Antrag nicht möglich ist (weil Sie nicht zu einer der vorgenannten Personalkategorien gehören), können Sie das Unterbrechungsgeld anhand des Formulars C61 öffentlicher Sektor beantragen.  Dieses Formular können sie von dieser Website herunterladen.

N.B.: Wenn Sie keinen Drucker haben, können Sie das Formular bei der Kundenkontaktzentrale des LfA unter der Nummer 02.515.44.44 anfordern.

Sobald sie sich dieses Formular besorgt haben, müssen Sie den Teil I und Ihr Personaldienst den Teil II ausfüllen.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, muss es dem Dienst Laufbahnunterbrechung des Büros des LfA, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, per Einschreiben zugeschickt werden. Für die Einwohner der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Büro des LfA von Verviers zuständig.

Das LfA akzeptiert ebenfalls Zusendungen per gewöhnliche Post, aber im Falle von Beanstandungen liegt die Beweislast bezüglich der Einreichung des Antrages bei Ihnen.

Wenn Sie Ihr Formular persönlich bei dem zuständigen Büro des LfA hinterlegen, vergessen Sie nicht, eine Empfangsbestätigung anzufordern.

N.B.: Für die Personen, deren Wohnsitz sich nicht in Belgien sondern in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz befindet, muss dieses Formular bei dem Dienst Laufbahnunterbrechung-Zeitkredit des Büros des LfA eingereicht werden, das für die technische Betriebseinheit der Verwaltung oder des öffentlichen Dienstes örtlich zuständig ist.

Die Kontaktdaten der verschiedenen Büros des LfA   finden Sie in der Rubrik “Kontakt” unserer Website. Dort gibt es eine Suchmaschine, in welche Sie die Postleitzahl Ihres Wohnsitzes oder, falls Sie im Ausland wohnen, der Gemeinde Ihres belgischen Arbeitgebers, eingeben können.

Welche Beweisstücke müssen Sie dem Formular beifügen, um erhöhte Leistungen zu erhalten?

Wenn Sie mindestens 2 Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder vor weniger als 3 Jahren adoptiert worden ist, haben Sie Anspruch auf erhöhte Leistungen.

Um diese zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antragsformular eine Bescheinigung der Kindergeldkasse mit Angabe der Anzahl Kinder, für welche das Kindergeld bewilligt werden, beilegen.

Im Falle einer Adoption müssen Sie eine Kopie des Anerkennungsurteils und eine Bescheinigung der Kindergeldkasse beifügen.

Wenn Sie einen Antrag auf erhöhte Leistungen während einer laufenden Laufbahnunterbrechung stellen, gilt die Einreichung der vorerwähnten Beweisstücke als Antrag. Es ist also nicht nötig, einen neuen Leistungsantrag einzureichen. In diesem Fall bewilligt das LfA die erhöhten Leistungen ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, im Laufe dessen Sie die Beweisstücke eingereicht haben.

Wo müssen Sie während der Laufbahnunterbrechung wohnhaft sein?

Während der Zeiten von Laufbahnunterbrechung müssen Sie wohnhaft sein:

  • in Belgien;
  • oder in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. den 28 Ländern der Europäischen Union + Norwegen, Island und Liechtenstein;
  • in der Schweiz.

Ausnahme:

Wenn Sie Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann oder die gesetzlich mit Ihnen zusammenwohnende Person begleiten, die/der im Rahmen eines beruflichen Auftrages für Rechnung ihres/seines Arbeitgebers sich vorübergehend in ein Land begibt, das außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegt, dürfen Sie Ihren Wohnsitz während der Dauer dieses Auftrages dort verlegen.

Unter gesetzliches Zusammenwohnen versteht man das Zusammenleben von zwei Personen (unabhängig von der Art des Verhältnisses und des Geschlechts der betroffenen Personen), die eine Erklärung von gesetzlichem Zusammenwohnen beim Beamten des Standesamtes des gemeinsamen Wohnorts abgegeben haben.

Sie müssen Ihrem Antragsformular eine Bescheinigung des Arbeitgebers Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns oder der gesetzlich mit Ihnen zusammenwohnenden Person beifügen, die bestätigt, dass der vorerwähnte berufliche Auftrag keinen endgültigen Aufenthalt im Ausland voraussetzt.

Wo können die Unterbrechungsleistungen gezahlt werden?

Die Zahlung der Unterbrechungsleistungen kann per Zirkularscheck oder per Banküberweisung erfolgen.

Bei einer Banküberweisung kann die Zahlung auf ein Konto in den nachfolgenden Ländern getätigt werden:

  • in Belgien;
  • in einem Land, das zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (= Single Euro Payments Area) genannt, gehört.

NB: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschl. Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (einschl. Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, (einschl. Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschl. Gibraltar und Nordirland), Zypern.

Welche Einkommen und Tätigkeiten sind mit dem Leistungsbezug vereinbar?

Lesen Sie hierzu das Infoblatt T1 über die mit dem Leistungsbezug vereinbaren Tätigkeiten und Einkommen auf dieser Website.

Was macht der Direktor des Büros des LfA, von dem Sie abhängen?

Der Direktor des Büros des LfA:

  • bewilligt Ihnen die Unterbrechungsleistungen und schickt Ihnen den Bescheid C 62, der Ihre Personalien, die Art der Unterbrechung, den Betrag Ihrer Leistungen und den betroffenen Zeitraum enthält. Am Ende eines jeden Monats zahlt das LfA Ihnen Ihre Leistung per Zirkularscheck oder Überweisung.
  • oder er verweigert Ihnen die Unterbrechungsleistungen und teilt Ihnen diese Entscheidung anhand des ablehnenden Bescheids C 62 mit, der Ihnen per Einschreiben zugesandt wird.

Sie können darum bitten, dass man Ihnen Ihr Dokument C62 in Ihre „e-Box“ zustellt.  Sonst wird es Ihnen per Post zugeschickt.

NB: Die « e-Box » ist der Online-Dienst der sozialen Sicherheit.  Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann.  Ihre „e-Box“ ist zugänglich auf der Website: https://www.mysocialsecurity.be.

Können Sie die Entscheidung des LfA bestreiten?

Ja, Sie können einen Einspruch gegen die Entscheidung des LfA beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Weitere Auskünfte über das Verfahren finden Sie im Infoblatt "Einspruch gegen die Entscheidung des LfA bezüglich der Laufbahnunterbrechung / des Zeitkredits".

Dieses Infoblatt ist erhältlich auf unserer Website, bei den verschiedenen Büros des LfA und bei der Abteilung 'Informationen über den Zeitkredit' der Zentralverwaltung des LfA.

Wie können Sie die Bearbeitung Ihrer Akte verfolgen?

Sie können Ihre Akte auf dem Portal der sozialen Sicherheit: https://www.socialsecurity.be, im Bereich "Onlinedienste" abfragen. Klicken Sie auf "Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit".

Um Zugriff zu haben, müssen Sie über ein Token verfügen oder einen elektronischen Personalausweis besitzen. Auf derselben Website können Sie dieses Token anfordern oder Auskünfte über den elektronischen Personalausweis einholen.

Auch über einen Link auf der Website des LfA, Rubrik "Laufbahnunterbrechung" / "Ihre Akte einsehen", können Sie zum Portal der sozialen Sicherheit gelangen, um die Bearbeitung Ihrer Akte zu verfolgen.

Dank dieser Anwendung können Sie Folgendes online abfragen:

  • den Stand der Bearbeitung Ihrer Akte;
  • den Leistungsbetrag;
  • den Zahltag;
  • den Leistungsbezugsverlauf;
  • den Steuerauszug;
  • die Laufbahnunterbrechungs- oder Zeitkreditperioden, die Sie bereits genommen haben.

Sie können dort ebenfalls Ihren Bewilligungsbescheid C62 abrufen und ausdrucken. Gewisse Verwaltungen können Sie für die Gewährung mancher Vorteile nämlich um Vorlage dieser Bescheinigung bitten.

Wann verlieren Sie Ihren Leistungsanspruch?

Ihr Anspruch auf Unterbrechungsleistungen fällt weg:

  • am Ende der höchstzulässigen Leistungsbezugsdauer oder am Ende der in der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber angegebenen Frist, außer wenn diese Frist nach beiderseitigem Einverständnis verlängert wurde;
  • ab dem Tag, wo Sie die Arbeit bei dem gleichen oder bei einem anderen Arbeitgeber wieder aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Ihr Arbeitsvertrag endet;
  • ab dem Tag, wo Sie in den Genuss einer Pension kommen;
  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 12 Monaten eine Auszeit mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren
  • ab dem Tag, wo Sie seit länger als 24 Monaten eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder seit länger als 60 Monaten eine Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel mit einer selbständigen Tätigkeit kombinieren.
  • ab dem Tag, wo Sie eine selbständige Tätigkeit im Laufe eines Zeitraums von Leistungsverkürzung aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie eine nebenberufliche Arbeitnehmertätigkeit aufnehmen;
  • ab dem Tag, wo Sie die Anzahl Stunden Ihrer nebenberuflichen Arbeitnehmertätigkeit erhöhen.

Wann werden Ihre Unterbrechungsleistungen zurückgefordert?

Alle zu Unrecht bezogenen Unterbrechungsleistungen werden u.a. zurückgefordert:

  • wenn Ihr effektiver Zeitraum von Laufbahnunterbrechung mit Leistungen nicht die Mindestdauer von 3 Monaten erreicht.

Wenn Sie wegen außergewöhnlicher Umstände die Mindestdauer von 3 Monaten nicht eingehalten haben, können Sie einen begründeten Antrag auf Befreiung von der Rückforderung der Leistungen stellen. Dieser Antrag muss an den Direktor des für Sie örtlich zuständigen Büros des LfA gerichtet werden, der diesen dem Generalverwalter weiterleitet. Der Generalverwalter des LfA kann, wenn er der Meinung ist, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, von der Rückforderung der Leistungen absehen.

  • Wenn Sie das Büro des LfA nicht vorab schriftlich von der Aufnahme einer Nebentätigkeit oder der Erhöhung der Stundenanzahl einer solchen Tätigkeit oder von der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benachrichtigen.

Wenn Sie nachweisen, dass Sie Leistungen, die Ihnen nicht zustanden, guten Glaubens bezogen haben, wird die Rückforderung auf die letzten 150 Tage unrechtmäßigen Bezugs begrenzt. Bei gleichzeitigem Bezug mit einer Sozialversicherungsleistung kann keine Rückforderungsbegrenzung bewilligt werden. 

Werden die Unterbrechungsleistungen während einer Gefängnisstrafe fortgezahlt?

Nein. Während einer Gefängnisstrafe wird die Zahlung der Unterbrechungsleistungen eingestellt. Wenn Sie also während eines Zeitraums, in dem Sie Unterbrechungsleistungen beziehen, inhaftiert werden, sind Sie verpflichtet das Büro des LfA, von dem Sie abhängen, schriftlich zu verständigen. Wenn die Unterbrechungsleistungen Ihnen weitergezahlt werden, obwohl Sie bereits inhaftiert sind, werden Sie die zu viel gezahlten Leistungen erstatten müssen.

Wenn die Gefängnisstrafe kürzer als Ihre Unterbrechung oder Verkürzung der Arbeitszeit ist, dann müssen Sie dem Büro des LfA ein offizielles Dokument zukommen lassen, mit Angabe des Zeitpunkts, an dem die Gefängnisstrafe zu Ende ist, sodass Ihr Leistungsanspruch nach der Gefängnisstrafe wieder entstehen kann.

Werden die Unterbrechungsleistungen während einer Gefängnisstrafe fortgezahlt?

Nein. Während einer Gefängnisstrafe wird die Zahlung der Unterbrechungsleistungen eingestellt. Wenn Sie also während eines Zeitraums, in dem Sie Unterbrechungsleistungen beziehen, inhaftiert werden, sind Sie verpflichtet das Büro des LfA, von dem Sie abhängen, schriftlich zu verständigen. Wenn die Unterbrechungsleistungen Ihnen weitergezahlt werden, obwohl Sie bereits inhaftiert sind, werden Sie die zu viel gezahlten Leistungen erstatten müssen.

Wenn die Gefängnisstrafe kürzer als Ihre Unterbrechung oder Verkürzung der Arbeitszeit ist, dann müssen Sie dem Büro des LfA ein offizielles Dokument zukommen lassen, mit Angabe des Zeitpunkts, an dem die Gefängnisstrafe zu Ende ist, sodass Ihr Leistungsanspruch nach der Gefängnisstrafe wieder entstehen kann.

Sind Sie während des Zeitraums von Laufbahnunterbrechung vor der Kündigung geschützt?

Sie sind sowohl im Falle einer Auszeit als auch im Falle einer Arbeitszeitverkürzung vor der Kündigung geschützt.

Dieser Kündigungsschutz tritt am Tag der Vereinbarung oder am Tag der schriftlichen Benachrichtigung in Kraft, wenn ein Recht in Anspruch genommen wird. Er endet 3 Monate nach der Laufbahnunterbrechung. Während des Kündigungsschutzes darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag nicht einseitig kündigen, außer aus schwerwiegenden oder ausreichenden Gründen.

Als ausreichender Grund gilt der Grund, der als solcher vom Richter des Arbeitsgerichts anerkannt wird, und dessen Ursache und Art nichts mit der Laufbahnunterbrechung selbst zu tun haben. Die Kündigung wegen eines vertraglichen Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (vormals Frühpension) wird u.a. als ausreichender Grund betrachtet.

Falls Sie sich in Auszeit befinden und Ihr Arbeitgeber Ihnen während dieser Unterbrechung kündigt, kann die Kündigungsfrist erst nach dem Ende Ihrer Auszeit beginnen zu laufen. Die Kündigungsfrist kann jedoch während eines Zeitraums von Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel.

Im Falle einer sofortigen Kündigung (d.h. wenn keine Kündigungsfrist abgearbeitet wird) entspricht die Kündigungsentschädigung der Dauer der Kündigungsfrist (welche berechnet wird, als ob der Beschäftigte seine Arbeitszeit nicht verkürzt hätte) und steht im Verhältnis zum zuletzt verdienten Arbeitsentgelt (nämlich zum Arbeitsentgelt, das für die verkürzten Arbeitsleistungen zu zahlen war).

Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Schutzperiode ohne schwerwiegenden oder ausreichenden Grund kündigt, ist er dazu verpflichtet – neben der gewöhnlichen Kündigungsentschädigung – Ihnen eine Pauschalentschädigung auszuzahlen, die 6 Monaten Arbeitsentgelt, dem im Falle einer Arbeitszeitverkürzung die verkürzten Arbeitsleistungen zugrunde liegen, entspricht.

Im Falle einer Kündigung, sind Sie dazu verpflichtet, das für Sie örtlich zuständige Büro des LfA umgehend schriftlich zu benachrichtigen.

Welche Auswirkung haben die Unterbrechungsleistungen auf Ihre Steuern?

Die Unterbrechungsleistung ist steuerpflichtig. Sie wird steuerrechtlich als Ersatzeinkommen betrachtet.

Berufssteuervorabzug

Alle Leistungen unterliegen seit dem 01.01.2004 einem Berufssteuervorabzug.

Diese Einbehaltung an der Quelle reduziert die bezogene Leistung. Ihr Vorteil ist aber, dass die nach endgültiger Steuerbemessung auszuzahlende Steuer geringer ausfällt.

Der Prozentsatz des Berufssteuervorabzugs hängt von der Art von Laufbahnunterbrechung ab.

  • Auszeit: 10,13%;
  • Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel, ein Viertel, ein Drittel: 17,15 %;
  • Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit: 
    • 17,15%, wenn Sie alleinstehend sind.

Unabhängig davon, wie alt Sie sind, sind Sie alleinstehend, wenn :

      • Sie ganz allein wohnen;
      • wenn Sie nur mit einem Kind, das steuerrechtlich zu Ihren Lasten ist, oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines steuerrechtlich zu Ihren Lasten ist, zusammenwohnen;;

    • 30%, wenn Sie unter 50 Jahren alt sind und nicht alleinstehend sind;
    • 35%, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und nicht alleinstehend sind.

Französische Grenzgänger

Wenn Sie französischer Grenzgänger sind und dem LfA dies anhand des Dokuments 276 FRONT./GRENS, das von der Finanzverwaltung ausgestellt wird, nachweisen, können Sie vom Berufssteuervorabzug von der Unterbrechungsleistung befreit werden.

Wenn Sie während der Laufbahnunterbrechung aufhören, französischer Grenzgänger zu sein, müssen Sie es dem Büro des LfA mitteilen, denn Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf die Berufssteuervorabzugsbefreiung.

Steuererklärung

Mithilfe der Steuerkarte 281.18, auf der der Gesamtbetrag der während des Steuerjahres erhaltenen Leistungen und gegebenenfalls der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres einbehaltenen Berufssteuervorabzugs angegeben sind, können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Im Falle einer verspäteten Zahlung, werden die bezogenen Beträge auf dem Auszug 281.18 des Zahlungsjahres angegeben.

Diese Steuerkarte wird Ihnen elektronisch geschickt.  Sie werden sie in Ihrer "e-Box" oder in Ihrer "Online-Akte Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit" oder auf "Tax-on-web/My Minfin" abrufen können.

Wenn Sie aber nach wie vor ein Papierexemplar Ihrer Steuerkarte erhalten möchten, können Sie sie beim Büro des LfA Ihres Wohnsitzes anfordern.

Weitere Informationen

Für jede weitere Auskunft über die Auswirkung der Unterbrechungsleistungen auf die Berechnung Ihrer Steuern, müssen Sie sich an Ihre Steuerverwaltung wenden.

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Steuerverwaltung finden Sie im Telefonbuch oder auf dem Portal des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen: http://www.finances.belgium.be.

Welche Auswirkung hat die Laufbahnunterbrechung auf Ihre Pension?

Für jede zusätzliche Frage zur Gleichstellung der Laufbahnunterbrechungsperioden für die Pension, müssen die Vertragsbediensteten sich an den Föderalen Pensionsdienst (FPD) wenden.

FPD : Tour du Midi in 1060 BRÜSSEL // Tel. (besondere gebührenfreie Nummer) : 1765 oder +32 78 15 1765 für Anrufe aus dem Ausland / Internet : http://www.onprvp.fgov.be oder http://www.mypension.be.

Haben Sie Recht auf eine Ermutigungsprämie?

In gewissen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zahlt die Flämische Gemeinschaft eine Ermutigungsprämie zusätzlich zur Leistung des LfA.

Sie finden alle notwendigen Informationen über die vorerwähnten von der Flämischen Gemeinschaft bewilligten Ermutigungsprämien auf der Website des Ministeriums der Flämischen Gemeinschaft : https://www.vlaanderen.be/vlaamse-aanmoedigingspremie.

Für weitere Auskünfte und um die Bedingungen zu erfahren, rufen Sie kostenlos die flämische Infolinie an: 1700 oder schicken Sie eine E-Mail: aanmoedigingspremie@vlaanderen.be.

Gibt es andere Möglichkeiten von Laufbahnunterbrechung, als die, die im "gewöhnlichen" System vorgesehen sind?

JA. Zu den verschiedenen Arten von "gewöhnlicher" Laufbahnunterbrechung, die in diesem Infoblatt beschrieben sind, gibt es noch vier Sonderformen von Laufbahnunterbrechung: die sogenannten thematischen Urlaube.

Diese 4 Sonderformen der Laufbahnunterbrechung sind die Folgenden:

  • Der Elternurlaub.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die es Ihnen ermöglicht, sich um Ihre unter-12-jährige (oder bei Behinderung unter-21-jährige) Kinder zu kümmern. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T19.
  • Der Urlaub wegen medizinischen Beistands.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, sich um einen schwerkranken Familienangehörigen oder um ein schwerkrankes Haushaltsmitglied zu kümmern. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie imInfoblattT18.
  • Der Urlaub wegen Palliativpflege.  Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, dank welcher Sie einer Person, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet, Beistand leisten können. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T20.
  • Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, einen Angehörigen zu pflegen, der wegen einer Behinderung, seines fortgeschrittenen Alters o.Ä besonders pflegebedürftig ist.  Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im InfoblattT164.

So wie die "gewöhnliche" Laufbahnunterbrechung ermöglichen diese vier thematischen Urlaube eine Auszeit von der Arbeit oder eine vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit.