Übergang von einem thematischen Urlaub zu einem Zeitkredit
Inhalt dieser Seite
T118
Zuletzt aktualisiert am 24.07.2026
Sie arbeiten im Privatsektor, wo Sie einen thematischen Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege, Urlaub für nahestehende Hilfspersonen) erhalten haben, und möchten anschließend einen Zeitkredit nehmen.
In diesem Infoblatt finden Sie Antworten auf bestimmte Fragen, zum Beispiel: Welchen Zeitkredit kann ich beantragen? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Wie beantrage ich den Zeitkredit?
In den Vorschriften vorgesehene Zeitkreditmöglichkeiten
Möchten Sie nach einem Elternurlaub, einem Urlaub wegen medizinischen Beistands, einem Urlaub für Palliativpflege oder einem Urlaub für nahestehende Hilfspersonen weiterhin eine Auszeit von der Arbeit oder eine vorübergehende Arbeitszeitverkürzung nehmen, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Zeitkredit beantragen.
Diesen Zeitkredit können Sie „mit Begründung“ oder als „Laufbahnende-Zeitkredit“ beantragen.
Zeitkredit mit Begründung
Beantragen Sie den Zeitkredit mit Begründung, können Sie vom LfA Unterbrechungsgeld erhalten.
Der Zeitkredit kann mit folgenden Begründungen beantragt werden:
- Betreuung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder;
Eine Übersicht über die Unterschiede zwischen dem Elternurlaub und dem Zeitkredit mit dieser Begründung finden Sie in unserer FAQ.
- Betreuung eines schwer kranken Haushaltsmitglieds oder Familienangehörigen;
Eine Übersicht über die Unterschiede zwischen dem Urlaub wegen medizinischen Beistands und dem Zeitkredit mit dieser Begründung finden Sie in unserer FAQ.
- Betreuung in Form von Palliativpflege;
- Betreuung Ihres unter 21-jährigen Kindes mit Beeinträchtigung;
- Betreuung Ihres schwer kranken unter 18-jährigen Kindes oder eines schwer kranken unter 18-jährigen Kindes, das zu Ihrem Haushalt gehört;
- Anerkannte Aus- oder Weiterbildung.
Solange die Gesamtanspruchsdauer noch nicht verbraucht ist, können Sie die verschiedenen Formen des Zeitkredits mit Begründung mit Unterbrechungsgeld für einen Zeitraum erhalten, der je nach geltend gemachter Begründung unterschiedlich ist (36, 48 oder 51 Kalendermonate).
Die Angabe der Dauer in Kalendermonaten bedeutet, dass sie unabhängig von der beantragten Unterbrechungsform (Auszeit, Halbzeit oder 1/5) gleich bleibt. Diese Gesamtanspruchsdauer gilt außerdem für alle Begründungen und wird nicht verlängert, wenn sie für eine Begründung verbraucht ist.
Mit Ausnahme der Begründungen „Kind mit einer Beeinträchtigung" und „schwer krankes minderjähriges Kind" ist für die Zeitkredite mit den übrigen Begründungen, die als Vollzeit- oder Halbzeit-Zeitkredit beantragt werden, ein sektoraler oder betrieblicher Kollektivvertrag erforderlich, um den Anspruch auf die Unterbrechung beim Arbeitgeber zu erhalten. Besteht ein solcher Kollektivvertrag, entspricht die Gesamtanspruchsdauer der darin festgelegten Dauer.
Den Unterbrechungsgeldbetrag finden Sie unter “Beträge“.
Laufbahnende-Zeitkredit
Den Laufbahnende-Zeitkredit können Sie bei Ihrem Arbeitgeber ab 60 Jahren erhalten. Dabei können Sie Ihre Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel verkürzen, und zwar bis zur Pension.
Auch das damit verbundene Unterbrechungsgeld kann ab 60 Jahren erhalten werden.
Abweichend von diesem Grundsatz kann der Anspruch sowohl auf das Unterbrechungsgeld als auch auf die Unterbrechung bei Laufbahnende-Zeitkredit zwischen 55 und 60 Jahren erhalten werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen für eine solche Abweichung erfüllt ist:
- mindestens 35 Berufslaufbahnjahre als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nachweisen;
- einen schweren Beruf oder einen Beruf mit Nachtarbeit so viele Jahre wie nötig ausgeübt haben;
- in einem Unternehmen beschäftigt sein, das als Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung anerkannt ist;
- im Bausektor beschäftigt sein und ein Attest des Arbeitsarztes besitzen, das bescheinigt, dass eine weitere Vollzeitbeschäftigung nicht mehr möglich ist;
- als Zielgruppenarbeitnehmerin oder Zielgruppenarbeitnehmer bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein, der der paritätischen Kommission für geschützte Werkstätten, soziale Werkstätten und Betriebe für angepasste Arbeit unterliegt.
Den Unterbrechungsgeldbetrag bei Laufbahnende-Zeitkredit finden Sie unter „Beträge".
Müssen Sie Voraussetzungen erfüllen, um nach einem thematischen Urlaub Anspruch auf einen Zeitkredit zu haben?
Ja. Sie müssen die Voraussetzungen der Zeitkreditvorschriften erfüllen.
Nähere Informationen finden Sie in den folgenden Infoblättern:
- dem Infoblatt T160 - Der Zeitkredit mit Begründung;
- dem Infoblatt T161 - Laufbahnende-Zeitkredit - Anspruch beim Arbeitgeber (gilt für schriftliche Benachrichtigungen bis einschließlich 31.12.2025);
- dem Infoblatt T162 - Der Laufbahnende-Zeitkredit - Anspruch auf das Unterbrechungsgeld (gilt für schriftliche Benachrichtigungen bis einschließlich 31.12.2025)
-
dem Infoblatt T193 Laufbahnende-Zeitkredit – Anspruch auf die Unterbrechung beim Arbeitgeber und auf Unterbrechungsgeld des LfA (gilt für schriftliche Benachrichtigungen ab 01.01.2026)
Kann der Zeitkredit unmittelbar nach dem thematischen Urlaub genommen werden?
Im Prinzip ja. Bei Arbeitgebern mit mehr als 10 Arbeitnehmenden ist der Anspruch auf den Zeitkredit mit Begründung jedoch auf eine Quote gleichzeitiger Abwesenheiten beschränkt. Arbeitnehmende ab 55 Jahren, die einen 1/5-Zeitkredit beantragen, fallen nicht unter diese Quote. Nach der allgemeinen Regel ist diese Quote auf 5 % des Personalbestands festgelegt. Diese Quote kann jedoch durch einen sektoralen oder betrieblichen Kollektivvertrag geändert werden oder, wenn es keine Gewerkschaftsvertretung gibt, durch die Arbeitsordnung.
Ist die Quote erreicht oder überschritten, muss der Arbeitgeber die Abwesenheiten planen und Sie auf eine Warteliste setzen, bis ein Platz frei wird. Dann kann der Zeitkredit nicht am gewünschten Tag beginnen, und zwischen dem Ende des thematischen Urlaubs und dem Beginn des Zeitkredits eine Zeitspanne liegen.
Hinweis: Bei Arbeitgebern mit 10 oder weniger Arbeitnehmenden gilt die Quote gleichzeitiger Abwesenheiten nicht, denn der Zeitkredit ist dort kein Rechtsanspruch. In diesen Unternehmen kann der Arbeitgeber den beantragten Zeitkredit ablehnen oder bewilligen. Bei Einverständnis können Sie den Beginn des Zeitkredits mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
Wie beantrage ich den Zeitkredit? An wen, innerhalb welcher Frist und mit welchen Unterlagen?
Das Antragsverfahren für den Zeitkredit unterscheidet sich von dem für die thematischen Urlaube, insbesondere bei der Frist, die Sie gegenüber dem Arbeitgeber einhalten müssen.
Konkret müssen Sie den Zeitkredit zunächst mit einer schriftlichen Benachrichtigung beantragen, die Sie Ihrem Arbeitgeber übermitteln. Sobald anschließend die Einzelheiten für den Zeitkredit vereinbart sind, können Sie Ihren Antrag elektronisch beim LfA einreichen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Infoblatt T159.
Schriftliche Benachrichtigung des Arbeitgebers
Diese Benachrichtigung muss schriftlich erfolgen:
- 3 Monate im Voraus, wenn das Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmende beschäftigt;
- 6 Monate im Voraus, wenn das Unternehmen 20 oder weniger Arbeitnehmende beschäftigt.
Dass der Zeitkredit nach einem thematischen Urlaub beantragt wird, ändert nichts an diesem Grundsatz. Diese Fristen können jedoch im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber geändert werden.
Die schriftliche Benachrichtigung übermitteln Sie dem Arbeitgeber per Einschreiben oder übergeben sie ihm persönlich, mit einer Kopie, die er als Empfangsbestätigung unterschreibt.
Geben Sie darin an, welche Form des Zeitkredits Sie wünschen („mit Begründung“ oder als „Laufbahnende-Zeitkredit“). Beim Zeitkredit mit Begründung geben Sie an, welche Begründung Sie geltend machen.
Teilen Sie außerdem die gewünschte Unterbrechungsform mit (Auszeit, Halbzeit oder 1/5) sowie ab welchem Tag und für welche Dauer Sie den Zeitkredit nehmen möchten. Bei einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel geben Sie zudem an, wie Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen möchten (bei einer Verkürzung um ein Fünftel zum Beispiel den freien Tag oder die 2 freien Halbtage).
Bei einem Antrag „mit Begründung“ fügen Sie Ihrer Benachrichtigung eine „Zeitkredit-Bescheinigung“ bei, die Ihr zuständiges LfA-Büro ausstellt. Auf dieser Bescheinigung ist angegeben, ob Sie in der Vergangenheit bereits Zeitkreditzeiträume genommen haben. So kann Ihr Arbeitgeber prüfen, ob Sie die Gesamtanspruchsdauer des Zeitkredits mit Begründung noch nicht verbraucht haben, und auf dieser Grundlage Ihren Antrag bewilligen oder ablehnen.
Antrag an das LfA
Sobald die Einzelheiten des Zeitkredits mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart sind (Beginn, Dauer usw.), müssen Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber Ihren Antrag elektronisch einreichen.
Mit diesem Antrag kann das LfA den vom Arbeitgeber bewilligten Zeitraum des Zeitkredits mit Begründung anrechnen und das eventuelle monatliche Unterbrechungsgeld bewilligen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Diesen Antrag müssen Sie spätestens 2 Monate nach Beginn Ihres Zeitkredits absenden.
Den Antrag auf den Zeitkredit müssen Sie online an das LfA senden. Dafür gibt es eine Web-Anwendung. Alle Informationen zum Online-Antrag finden Sie auf dieser Website.
Büro des LfA, das für die Bearbeitung Ihrer Akte zuständig ist
Ihren Antrag bearbeitet das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständige LfA-Büro.
Wohnen Sie in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (Frankreich, Großherzogtum Luxemburg, Deutschland, Niederlande …), ist abweichend von diesem Grundsatz das LfA-Büro zuständig, in dessen Amtsbereich sich Ihr belgischer Arbeitgeber befindet.
Die Postanschrift Ihres LfA-Büros finden Sie unter Kontaktieren Sie uns.
Brauchen Sie nähere Informationen zum Zeitkredit?
Alle Einzelheiten der Vorschriften finden Sie hier:
- das Infoblatt T160 Der Zeitkredit mit Begründung
- das Infoblatt T161 Laufbahnende-Zeitkredit – Anspruch beim Arbeitgeber (gilt für schriftliche Benachrichtigungen bis einschließlich 31.12.2025)
- das Infoblatt T162 Der Laufbahnende-Zeitkredit – Anspruch auf das Unterbrechungsgeld (gilt für schriftliche Benachrichtigungen bis einschließlich 31.12.2025)
- das Infoblatt T193 Laufbahnende-Zeitkredit – Anspruch auf die Unterbrechung beim Arbeitgeber und auf Unterbrechungsgeld des LfA (gilt für schriftliche Benachrichtigungen ab 01.01.2026)
