Laufbahnende-Zeitkredit - Anspruch beim Arbeitgeber

T161

Zuletzt aktualisiert am 05.03.2024

Was ist der Laufbahnende-Zeitkredit?

Der Zeitkredit ist Bestandteil der Regelung über die Laufbahnunterbrechung. Er gilt allein für Beschäftigte, die bei einem Arbeitgeber des Privatsektors beschäftigt sind.  Dank des Zeitkredits verfügen Sie über mehr freie Zeit, um familiären und sozialen Pflichten nachzukommen oder um persönliche Projekte zu verwirklichen.

Der Zeitkredit, der Arbeitnehmern am Ende Ihrer Laufbahn vorbehalten ist, wird Laufbahnende-Zeitkredit oder Alterszeitkredit genannt. Er ermöglicht es Ihnen, Ihre Arbeitszeit bis zu Ihrer Pension zu verkürzen. Um diesen Zeitkredit zu erhalten, müssen Sie obligatorisch mehrere Zugangsbedingungen bei Ihrem Arbeitgeber erfüllen. Diese Zugangsbedingungen sind im vorliegenden Infoblatt erklärt.

Wenn Sie die Zugangsbedingungen bei Ihrem Arbeitgeber und die Bedingungen für die Bewilligung einer Leistung erfüllen, können Sie ein monatliches Ersatzeinkommen, das vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) gezahlt wird, erhalten.

Um das System des Zeitkredits gut zu verstehen, ist hier zwischen dem Anspruch auf den Zeitkredit beim Arbeitgeber (dem eigentlichen Arbeitszeitverkürzungsanspruch, der im vorliegenden Infoblatt erklärt wird) und dem Anspruch auf die vom LfA während des Zeitkredits eventuell gezahlten Unterbrechungsleistungen (dem Leistungsanspruch, der im Infoblatt T162 erklärt wird) zu unterscheiden. Sie haben nämlich nicht unbedingt Anspruch auf Unterbrechungsleistungen, wenn Sie einen Zeitkredit bei Ihrem Arbeitgeber beanspruchen können.

Nb: Der Laufbahnende-Zeitkredit sieht keine Möglichkeit vor, Ihre Arbeitsleistungen vollkommen einzustellen. Wenn Sie ganz mit der Arbeit aussetzen möchten, müssen Sie einen Vollzeit-Zeitkredit mit Begründung beantragen. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie im diesbezüglichen Infoblatt T160.

Für wen gilt der Inhalt dieses Infoblatts?

Die Informationen in diesem Infoblatt beruhen auf Vorschriften, die am 01.04.2017 in Kraft getreten sind (hiernach "neue Vorschriften" genannt). Diese Bestimmungen gelten für alle Erstanträge und für alle Verlängerungsanträge, für welche die schriftliche Benachrichtigung dem Arbeitgeber in der Zeit ab dem 01.04.2017 übermittelt wurde.

  • Unter Erstantrag versteht man sowohl alle Anträge von Arbeitnehmern, die zum aller ersten Man einen Zeitkredit beantragen, als auch alle Anträge, die keine nahtlos anschließende Verlängerung eines bestehenden Zeitkredits bezwecken (siehe hiernach);
  • Unter Verlängerungsantrag versteht man alle Anträge, die eine nahtlos anschließende Verlängerung eines bestehenden Zeitkredits bezwecken. Damit von einem Verlängerungsantrag die Rede sein kann, muss die gleiche Unterbrechungsform beantragt werden (nämlich entweder wieder eine Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder wieder eine Verkürzung der Arbeitszeit um ein Fünftel).

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber vor dem 01.04.2017 schrftlich von Ihrer Absicht benachrichtigt haben, einen Laufbahnende-Zeitkredit zu beantragen oder zu verlängern, greifen ehemalige Bestimmungen. Um zu erfahren, welches diese ehemaligen Bestimmungen sind, müssen Sie sich unter der Nummer 02.515.44.44 (einheitliche Nummer für ganz Belgien) an das Kontaktcenter des LfA wenden, um das Büro des LfA zu bitten, Ihnen das passende Leistungsantragsformular und das zutreffende Infoblatt zu schicken.

Ist die Gesetzgebung des Zeitkredits auf Sie anwendbar?

Ja, wenn Sie ein Angestellter oder ein Arbeiter eines Arbeitgebers des Privatsektors sind.

NB: Wenn Sie im öffentlichen Sektor (Verwaltung oder Dienst, der von einer Verwaltung abhängt, gerichtlicher Stand…), im Unterrichtswesen oder in einem autonomen öffentlichen Unternehmen (Proximus, B-Post, SNCB oder Skeyes) arbeiten, finden Sie die Informationen, die Sie betreffen, in den anderen Infoblättern, die das LfA herausgegeben hat. Diese Infoblätter sind auf unserer Website (www.lfa.be), bei den verschiedenen Büros des LfA und bei der Abteilung Zeitkredit der Zentralverwaltung des LfA erhältlich.

Welches ist die Rechtsgrundlage des Zeitkredits?

Der Anspruch auf den Zeitkredit beim Arbeitgeber (Urlaubsanspruch im Rahmen des Zeitkredits) ist im kollektiven Arbeitsabkommen (abgekürzt KAA) Nr. 103 festgeschrieben,  das durch das am 01.04.2017 in Kraft getretene KAA Nr. 103ter geändert wurde. Dieses KAA regelt unter anderem die Zugangsbedingungen, die Organisationsregeln, das Antragsverfahren und die Aufschubmöglichkeiten.

Der Anspruch auf die Zeitkreditleistungen, die vom LfA bewilligt werden können, (Leistungsanspruch im Rahmen des Zeitkredits) ist im Königlichen Erlass vom 12.12.2001 festgeschrieben, der durch den am 01.06.2017 in Kraft getretenen Königlichen Erlass vom 23.05.2017 geändert wurde. Dieser Königliche Erlass regelt die Leistungsbezugsbedingungen: Bewilligung der Leistung, Wohnort, gleichzeitiger Bezug mit anderen Einkommen, Leistungsantragsverfahren…

Weitere Informationen

Wenn Sie Näheres über den Geltungsbereich und die Rechtsgrundlagen des Zeitkredits erfahren möchten, lesen Sie das Infoblatt T139 "Der Zeitkredit - Anwendbare Vorschriften".

Welches sind die Unterbrechungsmöglichkeiten?

1. Der Halbzeit-Zeitkredit

Es handelt sich um eine teilweise Unterbrechung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Arbeitszeit zu verkürzen, um weiter Halbzeit zu arbeiten, nämlich zu 50% des bei Ihrem Arbeitgeber geltenden Vollzeitstundenplans. Er ist nur zugänglich, wenn Sie beim Arbeitgeber, bei dem Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen möchten, mindestens 3/4-Zeit beschäftigt sind.

Beispiele: Der Vollzeitarbeitsstundenplan bei Ihrem Arbeitgeber beträgt 38 Stunden pro Woche.

  • Wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind, ermöglicht Ihnen der Halbzeit-Zeitkredit, Ihre Arbeitsleistungen zu verkürzen, um weiter 19 Stunden pro Woche zu arbeiten.
  • Wenn Sie Teilzeit beschäftigt sind und 32 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie - da diese Anzahl Stunden eine 3/4-Zeit (28,5 Stunden pro Woche) übersteigt - einen Halbzeit-Zeitkredit erhalten und Ihre Arbeitsleistungen verkürzen, um weiter 19 Stunden pro Woche zu arbeiten;
  • Wenn Sie Teilzeit beschäftigt sind und 25 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie - da diese Anzahl Stunden eine 3/4-Zeit (28,5 Stunden pro Woche) unterschreitet - keinen Halbzeit-Zeitkredit erhalten und Ihre Arbeitsleistungen nicht verkürzen, um weiter 19 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Organisation der Arbeit in Halbzeit

Die Halbzeit-Arbeitsregelung, die sich aus dem Zeitkredit ergibt, muss im beiderseitigen Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden und in einem Zusatzvertrag festgeschrieben werden. Diese Arbeitsregelung muss obligatorisch eine der Arbeitsregelungen sein, die in der Arbeitsordnung vorgesehen sind.

2. Der Einfünftel-Zeitkredit

Es handelt sich um eine teilweise Unterbrechung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend um einen Tag oder um zwei halbe Tage pro Woche zu verkürzen, um weiter zu 80% der Vollzeit des Unternehmens zu arbeiten.

Der Einfünftel-Zeitkredit ist nur dann zugänglich, wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind. Diese Vollzeitarbeitszeit muss auf 5 Tage oder mehr verteilt sein.

Beispiele: Die Vollzeitarbeitszeit des Unternehmens beträgt 38 Stunden pro Woche.

  • Wenn Sie Vollzeit zu 38 Stunden, die auf 5 Tage pro Woche verteilt sind, beschäftigt sind, können Sie den Einfünftel-Zeitkredit erhalten.
  • Wenn Sie Vollzeit zu 38 Stunden, die auf 4 Tage pro Woche verteilt sind, beschäftigt sind, können Sie den Einfünftel-Zeitkredit nicht erhalten.
  • Wenn Sie Teilzeit zu 32 Stunden, die auf 5 Tage pro Woche verteilt sind, beschäftigt sind, können Sie den Einfünftel-Zeitkredit nicht erhalten.
Organisation der Arbeit in 4/5-Zeit

Im Regelfall sieht der Einfünftel-Zeitkredit vor, dass der wöchentliche Stundenplan um einen Tag oder um zwei halbe Tage verkürzt wird.

Es ist jedoch möglich, für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten eine andere Arbeitsorganisation in 4/5-Zeit  festzulegen. Diese Möglichkeit muss aber ausdrücklich in einem kollektiven Arbeitsabkommen vorgesehen worden sein, das entweder auf Unternehmensebene oder auf sektorieller Ebene vereinbart wurde. Wenn es in Ihrem Unternehmen keine Gewerkschaftsvertretung gibt, muss diese Möglichkeit in der Arbeitsordnung vorgesehen worden sein. Darüber hinaus muss eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden.

Beispiele: Die Vollzeitarbeitszeit des Unternehmens entspricht 38 Stunden, mit einer Verteilung auf 5 Tage pro Woche, von Montag bis Freitag.

  • Wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind, ermöglicht der Einfünftel-Zeitkredit Ihnen, Ihre Arbeitsleistungen um einen Tag pro Woche zu verkürzen. Sie gehen also beispielsweise freitags nicht mehr arbeiten.
  • Wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind, ermöglicht der Einfünftel-Zeitkredit Ihnen, Ihre Arbeitszeit um 2 halbe Tage pro Woche zu verkürzen. Sie gehen zum Beispiel mittwochnachmittags und freitagnachmittags nicht mehr arbeiten.
  • Wenn Sie Vollzeit beschäftigt sind, und unter der Bedingung, dass diese Möglichkeit vorgesehen worden ist, können Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, um weiter zu 4/5 des Stundenumfangs dieser Vollzeitbeschäftigung zu arbeiten (30 Stunden und 24 Minuten pro Woche), unabhängig davon, wie diese Stunden verteilt sind.

Wenn der Arbeitsstundenplan in 4/5-Zeit im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vereinbart worden ist, muss dieser in einem Zusatzvertrag festgeschrieben werden.

Ist es auch im Falle einer Beschäftigung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern möglich, einen Laufbahnende-Zeitkredit zu erhalten?

Ja. Wenn Sie bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie Ihre Arbeitszeit:

  • auf eine Halbzeit verkürzen, soweit die zusammengerechnete Beschäftigung bei Ihren beiden Arbeitgebern insgesamt mindestens eine 3/4-Zeit erreicht;
  • um ein Fünftel verkürzen, soweit die zusammengerechnete Beschäftigung bei Ihren beiden Arbeitgebern mindestens eine Vollzeit erreicht und auf mindestens 5 Tage in der Woche verteilt ist.

Die Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um Einfünftel kann:

  • entweder bei einem der beiden Arbeitgebern beantragt werden;
  • oder proportional bei beiden Arbeitgebern beantragt werden, soweit der Beginn und die Dauer der beiden Arbeitszeitverkürzungen identisch sind und beide Arbeitszeitverkürzungen zusammen eine Verkürzung der gesamten Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel ausmachen.

Wie die Arbeitszeitverkürzung vorgenommen wird hängt davon ab, welches die Vollzeitarbeitszeit beim Arbeitgeber ist, bei dem der Antrag gestellt wird.

Achtung! Um den Zeitkredit in einer dieser Hypothesen zu erhalten, ist die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeber, bei dem oder denen der Antrag gestellt wird, absolut notwendig. Mit anderen Worten handelt es sich nicht um einen Rechtsanspruch. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihnen den beantragten Zeitkredit verweigern darf, selbst wenn Sie alle hiernach aufgelisteten Zugangsbedingungen erfüllen.

Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T163.

Für welche Dauer können Sie den Laufbahnende-Zeitkredit erhalten?

Sie können den Laufbahnende-Zeitkredit für eine beliebige Dauer erhalten, sofern Sie die untenstehenden Mindest- und Höchstdauern einhalten.

Mindestdauer

  • 3 Monate bei einem Antrag auf einen Halbzeit-Zeitkredit:
  • 6 Monate bei einem Antrag auf einen Einfünftel-Zeitkredit;

Die Mindestdauer muss bei jedem Antrag auf einen Zeitkredit eingehalten werden, selbst im Falle einer Verlängerung.

Höchstdauer

Im Laufbahnendesystem können sowohl der Halbzeit-Zeitkredit als auch der Einfünftel-Zeitkredit bis zur Pensionierung erhalten werden.

Ab welchem Alter können Sie einen Laufbahnende-Zeitkredit bei Ihrem Arbeitgeber erhalten?

Regelfall

Im Regelfall müssen Sie zu Beginn des Laufbahnende-Zeitkredits das 55. Lebensjahr vollendet haben (d.h. mindestens 55 Jahre alt sein);

Ausnahmefälle

In bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen können Sie den Laufbahnende-Zeitkredit bereits ab vollendetem 50. Lebensjahr erhalten (d.h. sobald Sie 50 Jahre alt sind).

Wenn Sie in einem Unternehmen in Schwierigkeiten oder Umstrukturierung beschäftigt sind

Sie können den Halbzeit- oder Einfünftel-Zeitkredit ab 50 Jahren erhalten, wenn sein Einsetzungsdatum in einem Zeitraum von Anerkennung Ihres Unternehmens als eines sich in Umstrukturierung oder in Schwierigkeiten befindlichen Unternehmens gemäß der Vorschriften in Bezug auf die Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (vormals Frühpension) liegt, insofern nachfolgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • das Unternehmen beweist, dass sein Anerkennungsantrag im Rahmen eines Umstrukturierungsplans gestellt wurde und dass der Anerkennungsantrag es ermöglicht, Entlassungen zu vermeiden;
  • das Unternehmen beweist, dass sein Anerkennungsantrag es ermöglicht, die Zahl der Arbeitnehmer, die in Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (vormals Frühpension) versetzt werden, zu verringern;
  • der Minister der Beschäftigung hat in seiner Anerkennungserklärung ausdrücklich angegeben, dass beide vorgenannten Bedingungen erfüllt sind.
Bei einem Antrag auf einen Halbzeit-Zeitkredit

Wenn Sie nicht in einem Unternehmen in Schwierigkeiten oder Umstrukturierung beschäftigt sind, können Sie den Halbzeit-Zeitkredit im Laufbahnendesystem ab 50 Jahren erhalten, wenn Sie zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers beide nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

1. Einen schweren Beruf ausgeübt haben

Vor der schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers müssen Sie mindestens 5 Jahre innerhalb der 10 Jahre oder mindestens 7 Jahre innerhalb der 15 Jahre vor der schriftlichen Benachrichtigung einen schweren Beruf ausgeübt haben.

Siehe die Erklärungen über die schweren Berufe hiernach.

2. Der schwere Beruf muss ein Mangelberuf sein

Der schwere Beruf muss obligatorisch in der in der Liste der Berufe, für die ein bedeutender Fachkräftemangel herrscht, aufgenommen sein. Derzeit enthält diese Liste folgende Berufe:

  • Krankenpfleger und Pflegepersonal in Krankenhäusern;
  • Krankenpfleger und Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen.

Für die Anwendung dieser Bestimmung, gelten drei Berufe als „Pflegepersonal“: Pflegehelfer, Heilgymnasten, Ergotherapeuten.

Bei einem Antrag auf einen Einfünftel-Zeitkredit

Wenn Sie nicht in einem Unternehmen in Schwierigkeiten oder Umstrukturierung beschäftigt sind, können Sie den Einfünftel-Zeitkredit im Laufbahnendesystem ab 50 Jahren erhalten, wenn Sie zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers eine der beiden nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

1. Einen schweren Beruf ausgeübt haben

Vor der schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers haben Sie mindestens 5 Jahre innerhalb der 10 Jahre oder mindestens 7 Jahre innerhalb der 15 Jahre vor der schriftlichen Benachrichtigung einen schweren Beruf ausgeübt.

Siehe die Erklärungen über die schweren Berufe hiernach.

Damit der Einfünftel-Zeitkredit im Laufbahnendesystem ab 50 Jahren erhalten werden kann, braucht dieser schwere Beruf nicht in der Liste der Berufe aufgenommen zu sein, für die ein bedeutender Fachkräftemangel herrscht.

2. Mindestens 28 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer haben

Achtung !

Um den Einfünftel-Zeitkredit im Laufbahnendesystem ab 50 Jahren aufgrund von 28 Jahren Berufslaufbahn als Arbeitnehmer zu erhalten, ist es absolut notwendig, dass ein kollektives Arbeitsabkommen diese Möglichkeit vorsieht. Dies bedeutet, dass diese Ausnahme nicht bei allen Arbeitgebern zum Tragen kommt.

Wenn Sie also einen Einfünftel-Zeitkredit im Laufbahnendesystem ab 50 Jahren in Anspruch nehmen möchten, aufgrund der Tatsache, dass Sie 28 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer zurückgelegt haben, müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen, um zu erfahren, ob ein sektorielles KAA von den Sozialpartnern (Gewerkschaftsvertretungen und Arbeitgeberverbänden) vereinbart wurde, das die Geltendmachung dieser Ausnahme erlaubt.

Wie werden die 28 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer berechnet?

Jedes Kalenderjahr mit mindestens 285 Tagen, die Anlass zur Zahlung einer Entlohnung gegeben haben, kann berücksichtigt werden. Die nachfolgenden Zeiträume werden allerdings gleichgestellt und können demnach ebenfalls berücksichtigt werden:

  • Mutterschaftsurlaub;
  • Mutterschutz;
  • vorsorgliche Entfernung der schwangeren Frauen vom Arbeitsplatz;
  • Urlaub, den Sie anlässlich einer Geburt genommen haben (vormals Vaterschaftsurlaub);
  • Adoptionsurlaub;
  • Elternurlaub im Rahmen einer Unterbrechung der Berufslaufbahn.

Für jedes dieser Kalenderjahre fließt die Zahl entlohnter Tage, die 285 übersteigt, nicht in die Berechnung ein.

Für die Kalenderjahre, die weniger als 285 entlohnte oder gleichgestellte Tage zählen, werden die betroffenen Tage für all diese Jahre addiert und dann durch 285 geteilt. Das auf die nächstniedrige volle Zahl abgerundete Ergebnis entspricht der Anzahl Jahre, die zusätzlich zu berücksichtigen sind.

Was ist ein schwerer Beruf?

Um den Laufbahnende-Zeitkredit ab 50 Jahren nehmen zu können, gibt es drei Arten von Beschäftigungen, die derzeit als schwerer Beruf gelten:

1. Mehrschichtarbeit

Es handelt sich um Arbeit in mindestens 2 Schichten:

  • die alle beide aus mindestens 2 Arbeitnehmern bestehen;
  • die sowohl inhaltlich als auch umfangmäßig die gleiche Arbeit verrichten;
  • die tagsüber einander folgen, ohne dass es eine Unterbrechung zwischen den Schichten gibt, und ohne dass die Überlappung mehr als ein Viertel ihrer täglichen Aufgaben beträgt;
  • und unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer die Schichten alternierend abwechselt.

 Beispiele von Arbeitsregelungen, die keine Mehrschichtarbeit sind:

  • eine Schicht von 5 Arbeitnehmern arbeitet von 5 Uhr bis 8 Uhr, um den Arbeitsplatz für eine Produktionsschicht vorzubereiten, die von 8 Uhr bis 16 Uhr arbeitet. Es handelt sich also nicht um Mehrschichtarbeit, da die Schichten nicht die gleiche Arbeit verrichten;
  • eine erste Schicht von 8 Arbeitnehmern arbeitet von 10 Uhr bis 18 Uhr, eine zweite Schicht von 14 Uhr bis 22 Uhr. Sie verrichten die gleiche Arbeit. Es handelt sich aber nicht um Mehrschichtarbeit, da es eine Überlappung von 4 Stunden gibt (von 14 Uhr bis 18 Uhr), was der Hälfte der täglichen Arbeit entspricht, also mehr als einem Viertel;
  • ein Arbeitnehmer verrichtet die gleiche Arbeit, wie sein Kollege. Der Eine arbeitet von 6:00 Uhr bis 13:30 Uhr und der Andere von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Jeden Tag wechseln sie sich ab. Es gibt keine anderen Kollegen, die die gleiche Arbeit verrichten. Es handelt sich aber nicht um Mehrschichtarbeit, da jede Schicht nur aus einem Arbeitnehmer besteht;
  • Es gibt zwei Schichten von jeweils 10 Personen. Die Eine arbeitet von 6 Uhr bis 14 Uhr und die Andere von 14 Uhr bis 22 Uhr. Der betroffene Arbeitnehmer ist in der Schicht von 6 Uhr bis 14 Uhr beschäftigt. Es handelt sich aber nicht um Schichtarbeit, da der Arbeitnehmer nicht alterniert - er arbeitet immer in der gleichen Schicht.
2. Arbeit in unterbrochenen Diensten

Es handelt sich um eine Beschäftigung, bei der Sie permanent tagsüber beschäftigt sind und bei der mindestens 11 Stunden zwischen dem Beginn und dem Ende der Arbeitszeit liegen, mit einer Unterbrechung von mindestens 3 Stunden und insgesamt mindestens 7 Stunden Arbeit.

Für die Anwendung dieser Maßnahme:

  • versteht man unter permanent, dass der unterbrochene Dienst die gewöhnliche Arbeitsregelung sein muss und nicht gelegentlich auftreten darf;
  • unter tagsüber versteht man, dass die Arbeitsleistungen ausschließlich zwischen 6 Uhr morgens und Mitternacht stattfinden.

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin ist ständig vor und nach den normalen Arbeitszeiten ihrer Kolleginnen als Reinigungsfachkraft beschäftigt und ihre Arbeitsleistungen werden von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr erbracht. Es handelt sich also tatsächlich um Arbeit in unterbrochenen Diensten, denn:

  • es handelt sich um Tagesleistungen (zwischen 6 Uhr morgens und Mitternacht);
  • es liegen 14 Stunden zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende (von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr = mindestens 11 Stunden);
  • es gibt eine Unterbrechung zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr = 7 Stunden = mindestens 3 Stunden;
  • die gesamten Arbeitsleistungen belaufen sich auf 7 Stunden (von 6:30 Uhr bis 9:00 Uhr = 2 Stunden 30 Minuten und von 16:00 Uhr bis 20:30 Uhr = 4 Stunden 30 Minuten).
3. Arbeitsregelung, die Nacharbeit vorsieht

Es muss sich um Arbeit handeln, so wie sie im Artikel 1 des kollektiven Arbeitsabkommens (KAA) Nr. 46 über Betreuungsmaßnahmen für Schichtarbeit mit Nachtleistungen wie auch für andere Formen von Arbeit mit Nachtleistungen definiert ist.

Konkret handelt es sich um Arbeitsleistungen, die gewöhnlich in Arbeitsregelungen erbracht werden, die Arbeitsleistungen zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr vorsehen, ausgenommen:

  • für Personen, die in einem Familienunternehmen beschäftigt sind, in dem gewöhnlich nur Verwandte, Verschwägerte oder Mündel, ausschließlich unter Aufsicht des Vaters, der Mutter oder des Vormundes arbeiten;
  • für das Schifffahrtpersonal der Fischereiindustrie und der Handelsmarine und für das Luftfahrtpersonal des Lufttransports.

Wie wird der Zeitraum berechnet, in dem der schwere Beruf ausgeübt wurde?

Um zu bestimmen, ob der schwere Beruf mindestens 5 Jahre innerhalb der 10 Jahre bzw. mindestens 7 Jahre innerhalb der 15 Jahre vor der schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers ausgeübt wurde (siehe die Frage "Welches ist die Verfahrensweise, um den Zeitkredit bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen?), rechnet man in Kalenderzeiten. Man rechnet also nicht in volle Tage um. Dabei spielt also keine Rolle, ob man in Vollzeit oder in Teilzeit beschäftigt war. Die Zeiten von vollständiger Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages werden allerdings nicht berücksichtigt, ausgenommen die Feiertage, Ausgleichsruhetage und Urlaubstage.

Die Zeiten, in denen der schwere Beruf ausgeübt wurde, müssen nicht unbedingt nahtlos aneinander anschließen und es muss sich auch nicht unbedingt um die zuletzt ausgeübte Beschäftigung handeln.

Welches sind die anderen Bedingungen, die neben der Altersbedingung bei Ihrem Arbeitgeber erfüllt sein müssen?

Um den Laufbahnende-Zeitkredit bei Ihrem Arbeitgeber zu erhalten, müssen alle nachfolgenden Bedingungen zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers obligatorisch gleichzeitig erfüllt sein (siehe das Infoblatt T159).

Sie müssen zumindest 25 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer haben, zumindest 24 Monate Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber, bei dem der Zeitkredit beantragt wird, haben und während der vorangegangenen 24 Monate mit der erforderlichen Arbeitszeit beschäftigt gewesen sein. Diese Bedingungen werden hiernach erklärt.

Bedingung der 25-jährigen Berufslaufbahn als Arbeitnehmer

Sie müssen mindestens 25 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer (d.h. als Lohn- oder Gehaltsempfänger) zurückgelegt haben.

In die Berechnung dieser 25 Jahre als Arbeitnehmer fließen die normale tatsächliche Arbeit und die Überarbeit ohne Ausgleichsruhe ein, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beruf und/oder Unternehmen geleistet wurden; für welche zumindest der Mindestlohn bezahlt wurde; und für welche Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich an den Sozialversicherungszweig Arbeitslosigkeit, abgeführt wurden.

Dies bedeutet, dass die Arbeitsleistungen als selbständig berufstätige Person für die Berechnung der 25 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer nicht berücksichtigt werden können.

Die Arbeitsleistungen als ernannter Beamter im öffentlichen Dienst oder im Unterrichtswesen können auch nicht berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt für Berufsmilitärpersonen. Allerdings bestehen einige Ausnahmen, wenn die Ernennung als Beamter von der Behörde einseitig beendet wurde. Außerdem kann ein Beschäftigungszeitraum als Militärperson in freiwilligem Einsatz unter bestimmten Bedingungen regularisiert werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Arbeitslosenamt des LfA, das für Sie örtlich zuständig ist.

Und bei einer Beschäftigung als Arbeitnehmer im Ausland?

Die im Ausland verrichtete Arbeit als Arbeitnehmer kann nur nach Maßgabe der Vorschriften über Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden.

Dies bedeutet, dass die bilateralen und internationalen Abkommen die Bedingungen festlegen, unter denen im Ausland zurückgelegte Beschäftigungszeiträume berücksichtigt werden könnten. Somit können, mit einigen Ausnahmen, keine Beschäftigungszeiträume berücksichtigt werden, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zurückgelegt wurden.

Zeiträume, die mit Arbeitsleistungen als Arbeitnehmer gleichgestellt werden

Die hiernach aufgezählten nichtgearbeiteten Zeiträume werden mit Beschäftigungszeiträumen als Arbeitnehmer gleichgestellt.

Daraus folgt, dass die Tage, die durch einen dieser Zeiträume abgedeckt sind, bei der Berechnung der erforderlichen 25 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer mitberücksichtigt werden können.

  • Die Tage, die eine Kündigungsentschädigung oder eine Entlassungsausgleichsentschädigung abdeckt;
  • Die Tage Vollarbeitslosigkeit, an denen die arbeitslose Person:
    • eine Berufsausbildung absolviert hat;
    • als schwer vermittelbarer Arbeitsloser mit Behinderung in einer beschützten Werkstätte beschäftigt gewesen ist;
    • als "in Arbeit vermittelter Arbeitsloser" beschäftigt gewesen ist;
  • Die Tage mit Bezug von Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (wirtschaftliche Arbeitslosigkeit, Schlechtwetter usw.);
  • Die Tage, die eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung in Anwendung der Gesetzgebung über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung abdeckt;
  • Die Tage, die eine Entschädigung nach einem Arbeitsunfall oder nach einer Berufskrankheit oder eine Invalidenpension für Bergarbeiter abdeckt;
  • Die gesetzlichen Urlaubstage und die Urlaubstage gemäß einem für allgemeinverbindlich erklärten kollektiven Arbeitsabkommen, vorausgesetzt, dass diese Tage die Zahlung von Urlaubsgeld veranlasst haben, und die in einem Arbeitslosigkeitszeitraum liegenden Urlaubstage, die Urlaubsgeld abdeckt;
  • Die Zeiträume, die die Zahlung einer in den Pensionsvorschriften genannte Übergangsentschädigung veranlasst haben;
  • Die Tage des Fernbleibens vom Arbeitsplatz unter Lohnfortzahlung, wenn Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich an den Sozialversicherungszweig Arbeitslosigkeit, abgeführt wurden;
  • Die Feiertage oder Ersatztage für Feiertage während eines Zeitraums von zeitweiliger Arbeitslosigkeit;
  • Die Tage Arbeitsunfähigkeit mit garantierter Entlohnung in der zweiten Woche und die Tage Arbeitsunfähigkeit mit Zuschlag oder Vorschuss gemäß dem kollektiven Arbeitsabkommen Nr. 12bis oder Nr. 13bis;
  • Die Ausgleichsruhetage;
  • Die Tage Streik und Aussperrung und die Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Streik oder Aussperrung;
  • Die Karenztage;
  • Die Arbeitslosigkeitstage wegen Frost, die vom Fonds für Existenzsicherheit der Bauarbeiter entschädigt wurden;
  • Die Tage von Ausübung eines Amtes als Sozialgerichtsrat;
  • Die anderen Tage des Fernbleibens vom Arbeitsplatz ohne Lohnfortzahlung bis zu höchstens zehn Tagen pro Kalenderjahr;
  • Die Tage des Fernbleibens vom Arbeitsplatz, um ein Pflegekind zu betreuen (Urlaub wegen Pflegebetreuung);
  • Die Tage, an denen Sie eine Berufsausbildung (im Sinne der Vorschriften über Arbeitslosigkeit) tatsächlich absolviert haben, oder an denen Sie im Rahmen eines Einstiegspraktikum tätig gewesen sind, und zwar bis zu höchstens 96 Tagen;
  • Die Tage von Zugehörigkeit zum Militär wegen Einberufung oder Wiedereinberufung, sowie die Tage als Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen oder die von einem Milizpflichtiger zurückgelegten Leistungstage, die kraft der betroffenen Gesetzgebung mit dem Militärdienst gleichgestellt sind

Die in der vorangegangenen Liste aufgezählten gleichgestellten Tage, die im Ausland zurückgelegt wurden, werden nur nach Maßgabe der Vorschriften über Arbeitslosigkeit berücksichtigt.

Wie werden die 25 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer berechnet?

Pro Kalenderjahr rechnet man maximal 313 Tage Arbeitnehmertätigkeit oder damit gleichgestellte Tage.

Teilzeitarbeit wird auch berücksichtigt, und zwar nach Umrechnung der Arbeitsstunden in Arbeitstagen. Hierzu wird die folgende Formel angewandt: Anzahl Arbeitsstunden und gleichgestellte Stunden X 6 / Arbeitsstundenplan in Vollzeit.

Für diese Berechnung sind sämtliche Tage Arbeitnehmertätigkeit und damit gleichgestellte Tage, die vom Beginn der Berufslaufbahn bis zum Tag der schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers zurückgelegt wurden, zusammenzurechnen. Das durch 312 geteilte Ergebnis ist gleich die Anzahl Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer.

Mit anderen Worten muss die Anzahl Arbeitstage und gleichgestellte Tage mindestens 25 Jahre X 312 Tage erreichen, nämlich 7800 Tage.

Wer muss die 25 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer berechnen und wie muss das LfA unterrichtet werden?

Theoretisch müssen Sie mindestens 25 Jahre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer zurückgelegt haben und dem LfA durch Übermittlung von Belegen den Nachweis darüber liefern. Die Einreichung von Belegen erübrigt sich allerdings für alle in Belgien zurückgelegten Berufslaufbahnzeiten, weil die VoG Sigedis hierüber Daten erfasst.

NB: Die VoG SIGEDIS ist die Einrichtung, die damit beauftragt ist, die meisten Sozialdaten zu Ihrer Berufslaufbahn zu erheben und sie in ihren Datenbanken zu verwahren. Diese Datenbanken werden öffentlichen Behörden, wie dem LfA, zur administrativen Verwertung bereitgestellt. Näheres hierzu erfahren Sie auf der Website www.sigedis.be.

Da Sigedis über die Tage von Zugehörigkeit zum Militär wegen Einberufung oder Wiedereinberufung, die Tage als Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen und die Tage als Milizpflichtiger, die mit dem Militärdienst gleichgestellt sind, keine Daten liefern kann, müssen Sie dem LfA in diesem Fall selbst einen Nachweis unter Angabe der Anzahl zu berücksichtigender Tage liefern.

Darüber hinaus liefert Sigedis auch keine Daten zu den Beschäftigungszeiten im Ausland. Wenn Sie also in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums gearbeitet haben, müssen Sie dem LfA mit allen nötigen Mitteln einen schriftlichen Nachweis liefern (zum Beispiel: einen von der ausländischen Arbeitsverwaltung ausgefüllten europäischer Vordruck PDU1 oder einen anderweitigen Nachweis). Für eventuelle Arbeitsleistungen, die bei der Überseeischen Sozialen Sicherheit sozialversicherungspflichtig sind, können Sie, wenn Sie Ihren Laufbahnende-Zeitkredit vor dem 01.01.2019 beantragen, ebenfalls die Anzahl zu berücksichtigender Tage als Arbeitnehmer mithilfe gleich welchen Belegs nachweisen.

Kann das LfA Ihre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer im Voraus berechnen?

Ja. Bevor Sie den Zeitkredit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, können Sie das für Sie zuständige Büro des LfA, darum bitten, Ihre Berufslaufbahn als Arbeitnehmer zu berechnen. Das LfA können Sie mithilfe des Formulars "C61 - Berufslaufbahn Laufbahnende-Zeitkredit", das Sie von unserer Website herunterladen können, um eine Berechnung Ihrer Berufslaufbahn bitten.

Nach Eingang des Formulars berechnet das LfA Ihre Berufslaufbahn und legt dabei die Laufbahndaten zugrunde, die in der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit erfasst sind. Das LfA teilt Ihnen anschließend das Ergebnis der Berechnung mit.

Was passiert dann je nach dem Ergebnis der Berechnung?

Wenn aus der Antwort des LfA hervorgeht, dass Sie eine mindestens 25-jährige Berufslaufbahn zurückgelegt haben, können Sie diese Antwort Ihrem Arbeitgeber als Nachweis vorlegen, dass diese Bedingung erfüllt ist, wenn Sie Ihren Antrag auf einen Laufbahnende-Zeitkredit bei ihm stellen.  Die Antwort des LfA muss auch dem Leistungsantrag beigefügt werden, den Sie nach der Zustimmung des Arbeitgebers beim LfA einreichen. Wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen, müssen Sie diese Antwort verwahren und dem LfA bereithalten.

Sollte sich herausstellen, dass Sie keine 25 Jahre Berufslaufbahn haben, werden Sie keinen Laufbahnende-Zeitkredit bei Ihrem Arbeitgeber erhalten können.  Sind Sie der Auffassung, dass das LfA bestimmte Zeiträume nicht eingerechnet hat, können Sie um eine neue Berechnung bitten und die Nachweise über die fehlenden Zeiträume nachreichen (z.B. Belege über Zeiträume von Auslandsarbeit oder Sozialleistungsbezug im Ausland).

Betriebszugehörigkeitsbedingung

Sie müssen zum Zeitpunkt der Übermittlung der schriftlichen Benachrichtigung an den Arbeitgeber von Ihrer Absicht, einen Zeitkredit zu nehmen (näheres zu dieser schriftlichen Benachrichtigung erfahren Sie im Infoblatt T159mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit zählen.

Dies bedeutet, dass Sie beim Arbeitgeber, bei dem Sie den Laufbahnende-Zeitkredit beantragen, mindestens 2 Jahre in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben müssen (d.h. unter Vertrag gewesen sein müssen). Ist diese Bedingung nicht erfüllt, kann diese zweijährige Frist allerdings im beiderseitigen Einverständnis mit dem Arbeitgeber verkürzt werden.

Beschäftigungsbedingung

Die Beschäftigungsbedingung, die erfüllt werden muss, ist verschieden, je nachdem, ob Sie den Halbzeit-Zeitkredit oder den Einfünftel-Zeitkredit beantragen.

Bei Halbzeit-Zeitkredit

In der zusammenhängenden 24-monatigen Zeit vor der an den Arbeitgeber gerichteten schriftlichen Benachrichtigung, müssen Sie tatsächlich beschäftigt gewesen sein:

  • in Vollzeit;
  • oder mindestens zu 3/4 einer Vollzeitbeschäftigung;

Bei Einfünftel-Zeitkredit

In der zusammenhängenden 24-monatigen Zeit vor der an den Arbeitgeber gerichteten schriftlichen Benachrichtigung, müssen Sie tatsächlich beschäftigt gewesen sein:

  • in Vollzeit;
  • oder in 4/5-Zeit im Rahmen des allgemeinen Systems des Einfünftel-Zeitkredits, den Sie in Anwendung des KAA 103 erhalten haben (nämlich eines Zeitkredits, für den die schriftliche Benachrichtigung des Arbeitgebers ab dem 01.09.2012 erfolgt ist);
  • oder in 4/5-Zeit im Rahmen des allgemeinen Systems des Einfünftel-Zeitkredits, den Sie in Anwendung des KAA 77bis erhalten haben (nämlich eines Zeitkredits, für den die schriftliche Benachrichtigung des Arbeitgebers vor dem 01.09.2012 erfolgt ist);

Bemerkungen

Wenn Sie in den 24 Monaten vor der schriftlichen Benachrichtigung nicht mit der erforderlichen Arbeitszeit tatsächlich beschäftigt gewesen sind, können gewisse Abwesenheits- oder Teilzeitbeschäftigungszeiträume mit Arbeitsleistungen gleichgestellt oder neutralisiert werden.

Die gleichgestellten Zeiträume zählen als tatsächliche Beschäftigungszeiträume. Die neutralisierten Zeiträume verlängern den 24-monatigen Zeitraum, in dem die Beschäftigungsbedingung zu untersuchen ist. Wenn Sie nähere Informationen hierzu benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

Wenn Sie nicht seit mindestens 2 Jahren in einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber stehen und wenn der Arbeitgeber es akzeptiert hat, von dieser Bedingung abzuweichen, dann können die bei verschiedenen Arbeitgebern zurückgelegten letzten 24 Monate vor der schriftlichen Benachrichtigung herangezogen werden.  

Was geschieht, wenn Sie die Bedingungen, um den Laufbahnende-Zeitkredit zu erhalten, nicht erfüllen?

Der Arbeitgeber muss Ihnen den Zugang zum Zeitkredit im Laufbahnendesystem verweigern.

Ist dies der Fall, so können Sie eventuell einen Antrag auf einen Halbzeit- oder Einfünftel-Zeitkredit mit Begründung stellen. Im Gegensatz zum Laufbahnende-Zeitkredit ist der Zeitkredit mit Begründung nämlich für alle Arbeitnehmer zugänglich, und zwar unabhängig davon, wie alt sie sind. Außerdem bestehen keine Bedingungen in puncto Berufslaufbahn als Arbeitnehmer und die Beschäftigungsbedingung ist nur für die 12 Monate vor der Übermittlung der schriftlichen Benachrichtigung zu erfüllen. Allerdings kann der Zeitkredit mit Begründung nur erhalten werden, wenn Sie Ihnen Antrag durch eine der vorschriftsmäßig vorgesehenen Begründungen rechtfertigen. Hinzu kommt, dass er lediglich eine zeitlich befristete Verkürzung der Arbeitszeit (und nicht bis zum Antritt der Pension) ermöglicht. Zum Schluss fallen die Leistungsbeträge im Rahmen des Zeitkredits mit Begründung niedriger aus.

Wenn Sie Näheres zum Zeitkredit mit Begründung erfahren möchten, lesen Sie das Infoblatt T160.

Ist der Laufbahnende-Zeitkredit ein Rechtsanspruch?

Wenn Ihr Arbeitgeber 10 Arbeitnehmer oder weniger beschäftigt

Bei den Arbeitgebern, die 10 Arbeitnehmer oder weniger beschäftigen, ist die Laufbahnunterbrechung kein Rechtsanspruch. Der Zeitkredit ist lediglich eine Möglichkeit, der der Arbeitgeber zustimmen muss. Diese Zustimmung muss sich sowohl auf das Prinzip des Zeitkredits beziehen, als auch auf die Form der Arbeitszeitverkürzung (auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel), auf ihr Beginn und auf ihre Dauer.

Mit anderen Worten, wenn Sie die vorgesehenen Zugangsbedingungen beim Arbeitgeber erfüllen, darf dieser frei entscheiden, Ihnen den beantragten Zeitkredit zu bewilligen oder zu verweigern.

Wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt

Wenn die bei Ihrem Arbeitgeber vorgesehenen Zugangsbedingungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf den Laufbahnende-Zeitkredit. Allerdings ist bei einem Einfünftel-Zeitkredit vor 55 Jahren und bei einem Halbzeit-Zeitkredit (unabhängig von Ihrem Lebensalter) der Zugang auf eine Quote gleichzeitiger Abwesenheiten begrenzt.

Quote gleichzeitiger Abwesenheiten

Im Regelfall sind der Anspruch auf den Einfünftel-Zeitkredit der Arbeitnehmer unter 55 Jahren, der Anspruch auf den Halbzeit-Zeitkredit im Laufbahnendesystem und der Anspruch auf die verschiedenen Unterbrechungsformen im Rahmen des Zeitkredits mit Begründung zusammen auf 5% des Personalbestands begrenzt. Diese Grenze von 5 % kann eventuell per Unternehmens- oder sektorielles KAA oder sogar per Arbeitsordnung geändert werden.

Arbeitnehmer zwischen 50 und 54 Jahren, die einen Einfünftel-Zeitkredit beantragen oder nehmen, und Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die einen Halbzeit-Zeitkredit beantragen oder nehmen, werden nur 5 Jahre und nicht während der gesamten Laufzeit der Arbeitszeitverkürzung in die fünfprozentige Quote einberechnet.

Sobald die Quote der gleichzeitigen Abwesenheiten erreicht ist, sieht die Gesetzgebung einen Mechanismus zur Begrenzung der gleichzeitigen Abwesenheiten vor. Dies bedeutet, dass die Einsetzung des Zeitkredits aufgeschoben wird, bis ein Platz frei wird.

Beispiel: Im Regelfall dürfen sich in einem Unternehmen, das 100 Arbeitnehmer beschäftigt, nur 5 Arbeitnehmer (5%) gleichzeitig in Zeitkredit befinden. Wenn ein sechster Arbeitnehmer dieses Unternehmens einen Zeitkredit beantragt, wird der Arbeitgeber den Abwesenheitsplanungsmechanismus anwenden müssen und ihn auf eine Warteliste setzen müssen, bis ein Platz in der Quote frei wird.

Hinweis : Arbeitnehmer ab vollendetem 55. Lebensjahr, die einen Einfünftel-Zeitkredit beantragen, gelten als nichtquotenpflichtig. Dies bedeutet, dass der Einfünftel-Zeitkredit aller Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von den anderen beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmern erhalten werden kann, für welche die Quote anwendbar ist.

Unabhängig von der Anzahl Arbeitnehmer im Unternehmen

1. Ausschluss von gewissen Personalgruppen

Unabhängig von der Zahl Arbeitnehmer, die im Unternehmen beschäftigt sind, können gewisse Personalgruppen vom Rechtsanspruch auf die verschiedenen Formen von Zeitkredit durch Unternehmens- oder sektorielles KAA ausgeschlossen sein. Wenn die in der Gesetzgebung vorgesehenen Zugangsbedingungen jedoch erfüllt sind, kann der Zeitkredit mit der Zustimmung des Arbeitgebers erhalten werden.

Beispiel: Das auf Unternehmensebene abgeschlossene KAA sieht vor, dass die Führungskräfte vom Rechtsanspruch auf den Zeitkredit ausgeschlossen werden können. Wenn eine Führungskraft einen Zeitkredit beantragt, kann der Arbeitgeber entweder den Zeitkredit gemäß KAA verweigern oder ihn bewilligen, wenn die Zugangsbedingungen erfüllt sind.

2. Antrag auf einen Laufbahnende-Zeitkredit bei 2 verschiedenen Arbeitgebern

Die Inanspruchnahme eines Laufbahnende-Zeitkredits, wenn man bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt ist, setzt die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeber, bei dem oder denen der Antrag gestellt wird, voraus. Dies bedeutet also, dass der Laufbahnende-Zeitkredit in diesem besonderen Fall kein Rechtsanspruch ist, selbst wenn die Bedingungen in puncto Betriebszugehörigkeit und Beschäftigung erfüllt sind.

Wenn die Arbeitszeitverkürzung proportional bei beiden Arbeitgebern beantragt wird, müssen beide Arbeitgeber dem Laufbahnende-Zeitkredit zustimmen. Die jeweiligen Zustimmungen beider Arbeitgeber müssen sich sowohl auf das Prinzip der beantragten Arbeitszeitverkürzung (zum Beispiel, bei einem Einfünftel-Zeitkredit, auf das Prinzip eines halben Inaktivitätstages) als auch auf ihr Beginn und ihre Dauer beziehen.

Wer muss bestimmen, ob Sie Recht auf den Zeitkredit haben?

Ob Sie Recht auf den beantragten Zeitkredit haben bestimmt Ihr Arbeitgeber.

Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber.

Darf der Arbeitgeber das Einsetzungsdatum des Zeitkredits aufschieben?

Ja. Wenn der Personalbestand mehr als 10 Arbeitnehmer zählt, darf der Arbeitgeber unabhängig von den Bestimmungen über die Quote gleichzeitiger Abwesenheiten (siehe die Frage "Ist der Laufbahnende-Zeitkredit ein Rechtsanspruch?) das Einsetzungsdatum Ihres Zeitkredits in zwei Fällen aufschieben.

1. Aufschub aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen

Der Arbeitgeber kann die Ausübung des Rechts auf den Zeitkredit aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen aufschieben.

Die zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründe sind unter anderem die organisatorischen Bedürfnisse, die Kontinuität der Arbeit und die tatsächlichen Ersetzungsmöglichkeiten. Der Betriebsrat kann diese Gründe näher bestimmen.

Bei einem Aufschub muss das Recht auf den Zeitkredit spätestens 6 Monate nach dem Tag, an dem es ohne Aufschub ausgeübt worden wäre, einsetzen. Der Arbeitgeber kann mit Ihnen jedoch andere Modalitäten vereinbaren.

2. Aufschub des Einfünftel-Zeitkredits der Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben

Wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und Sie einen Einfünftel-Zeitkredit beantragen, gilt die Quote gleichzeitiger Abwesenheiten nicht (siehe die Frage "Ist der Laufbahnende-Zeitkredit ein Rechtsanspruch?").

In diesem Fall kann der Arbeitgeber das Recht auf den Zeitkredit aufschieben, um die Kontinuität der Organisation der Arbeit nicht zu gefährden, wenn Sie eine Schlüsselfunktion ausüben. Der Begriff der Schlüsselfunktion kann durch Unternehmens- oder sektorielles KAA oder in Ermangelung einer Gewerkschaftsvertretung in der Arbeitsordnung näher bestimmt werden.

Beispiel: Sie üben eine dermaßen wichtige Funktion im Unternehmen aus, dass Ihre Abwesenheit die Arbeitsorganisation gefährden würde, und für diese Abwesenheit kann keine Lösung durch Personalversetzung gefunden werden.

Bei einem Aufschub muss das Recht auf den Einfünftel-Zeitkredit spätestens 12 Monate nach dem Tag, an dem es ohne Aufschub ausgeübt worden wäre, einsetzen. Der Arbeitgeber kann mit Ihnen jedoch andere Modalitäten vereinbaren.

Können die verschiedenen Aufschübe für einen selben Antrag auf einen Zeitkredit geltend gemacht werden?

Nein. Die Aufschubfrist aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen und die Aufschubfrist, die entsteht, wenn die Quote gleichzeitiger Abwesenheiten erreicht oder überschritten ist, können nicht für einen selben Antrag auf einen Zeitkredit geltend gemacht werden (siehe die Frage "Ist der Zeitkredit ein Rechtsanspruch?").

Darüber hinaus koexistieren zwar der besondere 12-monatige Aufschub für Arbeitnehmer ab 55 Jahren, die eine Schlüsselfunktion ausüben, und der 6-monatige Aufschub aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen, jedoch können sie nicht addiert werden.

Welches ist die Verfahrensweise, um den Zeitkredit bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen?

Nähere Auskünfte hierzu finden Sie im Infoblatt T159.

Welches werden Ihre Einkünfte während des Laufbahnende-Zeitkredits sein?

Während des Zeitkredits werden Sie von Ihrem Arbeitgeber auf der Grundlage Ihrer Teilzeitarbeitsleistungen (d.h. auf der Grundlage Ihrer Halbzeit oder Vierfünftelzeit) entlohnt.

Näheres über Ihre Halbzeit- oder Vierfünftelzeit-Entlohnung erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber.

Zusätzlich zur Entlohnung, die von Ihrem Arbeitgeber gezahlt wird, können Sie eventuell in den Genuss einer monatlichen Leistung des LfA kommen (siehe das Infoblatt T162).

Dürfen Sie Ihren Zeitkredit abbrechen?

Ja, aber es handelt sich lediglich um eine Möglichkeit und nicht um einen Rechtsanspruch.

Dem Abbruch eines laufenden Zeitkredits muss der Arbeitgeber immer obligatorisch zustimmen, ganz gleich ob Sie den Zeitkredit abbrechen, um Ihre Unterbrechungsbruchzahl zu ändern (nämlich um von einer Einfünftel-Verkürzung auf eine Halbzeit-Verkürzung oder umgekehrt zu wechseln), um Ihre Arbeit mit der ursprünglichen Arbeitszeit wieder aufzunehmen, oder um einen thematischen Urlaub (Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub wegen Palliativpflege oder Elternurlaub) anzutreten. Diese Zustimmung muss sich auf das Prinzip und auf das Datum des Abbruchs des Zeitkredits beziehen. Wenn der Arbeitgeber dem Abbruch des Zeitkredits zugestimmt hat, müssen Sie das Büro des LfA schriftlich vom Datum des Abbruchs unterrichten. Hierzu können Sie die Meldung einer "Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub" benutzen, die Sie von dieser Website herunterladen können.

Genießen Sie während Ihres Zeitkredits einen Kündigungsschutz?

JA. Die Gesetzgebung sieht einen Kündigungsschutz vor. Dieser Kündigungsschutz soll Ihnen die Inanspruchnahme Ihres Rechts auf den Zeitkredit garantieren und gegebenenfalls für Sie die Möglichkeit sicherstellen, in der Beschäftigung, deren Leistungen Sie verkürzt haben, zum ursprünglichen Arbeitsstundeplan zurückzukehren.

Dieser Schutz setzt am Tag der Vereinbarung oder am Tag der schriftlichen Benachrichtigung ein, wenn ein Recht auf Zeitkredit in Anspruch genommen wird. Er endet 3 Monate nach dem Ende des Zeitkredits.

Dank dieses Schutzes darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag nicht einseitig kündigen. Jedoch gilt dieser Kündigungsschutz nicht, wenn die Kündigung aus einem schwerwiegenden oder ausreichenden Grund geschieht. Für die Anwendung dieser Maßnahme:

  • gilt als schwerwiegender Grund, jeder Fehler, der jede berufliche Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer sofort und endgültig unmöglich macht;
  • gilt als ausreichender Grund, der Grund, der als solcher vom Richter des Arbeitsgerichts anerkannt wird, und dessen Ursache und Art nichts mit der Laufbahnunterbrechung selbst zu tun haben. Unter diesen Gründen gilt die Entlassung im Rahmen eines vertraglichen Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (vormals "Frühpension") als ausreichender Grund.

Was geschieht, wenn der Arbeitgeber Ihnen trotz des Kündigungsschutzes kündigt?

Wenn der Arbeitgeber Ihnen während des Kündigungsschutzzeitraums aus einem anderen Grund als einem schwerwiegenden oder ausreichenden Grund kündigt, ist er dazu verpflichtet, Ihnen zusätzlich zur Kündigungsentschädigung eine pauschale Entschädigung zu zahlen, die 6 Monaten Entlohnung entspricht (siehe hiernach).

Welches sind die Modalitäten bei einer Kündigung?

Es kann sein, dass der Arbeitgeber Ihnen ungeachtet des in der Gesetzgebung vorgesehenen Kündigungsschutzes und der eventuellen Zahlung einer pauschalen Entschädigung, die 6 Monaten Entlohnung entspricht, während des Zeitkredits kündigt.

Wenn der Arbeitgeber Ihnen eine Kündigungsfrist notifiziert

Wenn Sie mit einer Kündigungsfrist entlassen werden, besteht der Arbeitsvertrag während dieser Kündigungsfrist fort. Die Kündigungsfrist läuft während des Halbzeit- oder Einfünftel-Zeitkredits.

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Sie während dieser Kündigungsfrist auf der Grundlage Ihrer Teilzeitarbeitsleistungen weiter entlohnt und das LfA Ihnen die Zeitkreditleistungen im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzungsbruchzahl fortzahlt.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag unter Zahlung einer Kündigungsentschädigung auflöst

Wenn die Entlassung geschieht, ohne dass eine Kündigungsfrist notifiziert wird, oder wenn die Kündigungsfrist unzureichend ist, wird der Arbeitsvertrag sofort aufgelöst. In diesem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen eine Kündigungsentschädigung für einen Zeitraum zu zahlen, der entweder der Dauer der Kündigungsfrist, die hätte notifiziert werden müssen, oder der Differenz zwischen der notifizierten und der geschuldeten Kündigungsfrist entspricht.

Da der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst wird, hört der Halbzeit-Zeitkredit oder Einfünftel-Zeitkredit auf, zu bestehen, woraus folgt, dass die Leistungen ab dem Datum der Auflösung nicht mehr gezahlt werden. Sie erhalten jedoch eine Kündigungsentschädigung, der die Teilzeitentlohnung zugrunde liegt, die der Arbeitgeber im Rahmen der Verkürzung der Arbeitsleistungen auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel schuldet.

Was müssen Sie unternehmen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen während des Zeitkredits kündigt?

Sie müssen das Büro des LfA, das für Sie örtlich zuständig ist, umgehend schriftlich vom Datum der Kündigung unterrichten.

Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung

Nach dem durch die Kündigungsfrist oder Kündigungsentschädigung abgedeckten Zeitraum haben Sie Anspruch auf eine Arbeitslosenunterstützung, der die Entlohnung zugrunde liegt, auf die Sie Anspruch gehabt hätten, wenn Sie keinen Zeitkredit beantragt hätten.

Welche Auswirkung hat der Zeitkredit auf Ihre Pension?

Die Zeitkreditperioden können für Ihre Pension nur dann mit Arbeitsleistungen gleichgestellt werden, wenn Sie finanzielle Leistungen vom LfA erhalten.

Um die Modalitäten zur Gleichstellung des Zeitkredits für Ihre Pension zu erfahren, müssen Sie sich an den Föderalen Pernsionsdienst (FPD) wenden. Allein dieses Amt kann solche Fragen beantworten.

FPD: Tour du Midi in 1060 BRÜSSEL // Tel. (spezielle gebührenfreie Nummer): 1765 oder +32 78 15 1765 für Anrufe aus dem Ausland / Internet: http://www.onprvp.fgov.be  oder  http://www.mypension.be .

Gibt es andere Möglichkeiten von Laufbahnunterbrechung, als die, die im Rahmen des Zeitkredits vorgesehen sind?

Ja. Zusätzlich zu den verschiedenen Arten von Zeitkredit gibt es 3 thematische Urlaube. Die thematischen Urlaube sind Sonderformen von Laufbahnunterbrechung, die vorgesehen sind, um bestimmten Bedürfnissen entgegenzukommen.

Diese 3 thematischen Urlaube sind die Folgenden:

  • Der Elternurlaub. Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die es Ihnen ermöglicht, sich um Ihre unter-12-jährige (oder bei Behinderung unter-21-jährige) Kinder zu kümmern (siehe das Infoblatt T19)
  • Der Urlaub wegen medizinischen Beistands. Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die vorgesehen ist, damit Sie sich um einen schwerkranken Familienangehörigen oder um ein schwerkrankes Haushaltsmitglied kümmern können (siehe das Infoblatt T18).
  • Der Urlaub wegen Palliativpflege. Es handelt sich um eine Laufbahnunterbrechung, die vorgesehen ist, damit Sie einer Person, die an einer unheilbaren Krankheit leidet und sich im Endstadium befindet, Beistand leisten können (siehe das Infoblatt T20).

So wie der Zeitkredit mit Begründung ermöglichen diese drei thematischen Urlaube eine Aussetzung Ihres Arbeitsvertrages oder eine Verkürzung Ihrer Arbeitsleistungen auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel.

Wenn Sie Informationen über diese thematischen Urlaube wünschen, können Sie die vom LfA herausgegebenen Infoblätter zu diesen Themen lesen. Diese Infoblätter sind auf unserer Website (www.lfa.be), bei den verschiedenen Büros des LfA und bei der Abteilung Zeitkredit der Zentralverwaltung des LfA erhältlich.

Ist es möglich, während eines Zeitkredits einen thematischen Urlaub zu erhalten?

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, während eines laufenden Zeitkreditzeitraums einen thematischen Urlaub zu erhalten, mit anderen Worten einen Elternurlaub, einen Urlaub wegen medizinischen Beistands oder einen Urlaub wegen Palliativpflege. Näheres hierzu erfahren Sie im Infoblatt T117.