Worauf hat ein Teilzeitarbeitnehmer Anspruch?

T28

Zuletzt aktualisiert am 01.04.2024

Wann gelten Sie als Teilzeitarbeitnehmer?

Sie gelten als "Teilzeitarbeitnehmer", wenn:

  • Ihr Arbeitsvertrag weniger Arbeitsstunden pro Woche vorsieht, als die Höchstanzahl Arbeitsstunden, die im Unternehmen vorgesehen ist

oder

  • wenn Ihre Entlohnung die Entlohnung für eine vollständige Arbeitswoche unterschreitet.

Welche verschiedenen Kategorien von Teilzeitarbeitnehmern unterscheidet man?

Es bestehen drei Kategorien von Teilzeitarbeitnehmern:

  • Teilzeitarbeitnehmer, die mit Vollzeitarbeitnehmern gleichgestellt sind;
  • Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung der Rechte;
  • freiwillige Teilzeitarbeitnehmer.

Hiernach wird Ihnen erklärt:

  • woran festgemacht wird, zu welcher Kategorie Sie gehören;
  • welches Ihre jeweiligen Vorteile sind, je nach dem zu welcher Kategorie Sie gehören.

Mit Vollzeitarbeitnehmern gleichgestellte Teilzeitarbeitnehmer

Welches sind die Bedingungen, um mit einem Vollzeitarbeitnehmer gleichgestellt zu werden?

Als Teilzeitarbeitnehmer müssen Sie alle nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

  • Ihre monatliche Entlohnung beträgt mindestens 2.029,88 Euro brutto.
  • Zum Zeitpunkt Ihres Leistungsantrages (nach dem Teilzeitarbeitsverhältnis) haben Sie (umgerechnet) genügend volle Arbeitstage und gleichgestellte Tage zurückgelegt, um als Vollzeitarbeitnehmer Leistungen beanspruchen zu können. Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt T31 "Haben Sie Recht auf Arbeitslosenunterstützung nach einer Beschäftigung?".
  • Zum Zeitpunkt Ihres Leistungsantrages lassen Sie sich als vollzeitarbeitsuchend eintragen. Zudem sind Sie bereit, jede Vollzeitstelle anzunehmen, die Ihnen angeboten wird (es sei denn, Sie sind von dieser Pflicht befreit).

Welches sind Ihre Vorteile während Ihrer Teilzeitbeschäftigung?

Während Ihrer Beschäftigung können Sie keine Zulage zu Ihrer Teilzeitentlohnung beanspruchen.

Es könnte für Sie jedoch von Vorteil sein, das Statut eines "Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte" zu beantragen. Näheres zu diesem Statut erfahren Sie weiter in diesem Infoblatt.

Allerdings, können Sie eventuell einen Anspruch auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit erheben, sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden. Unter zeitweilige Arbeitslosigkeit ist zu verstehen, dass die Erfüllung Ihres Arbeitsvertrages aus bestimmten Gründen ausgesetzt wird. Zum Beispiel: wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen, der ungünstigen Witterung, eines Streiks oder einer Aussperrung, höherer Gewalt oder der Schließung des Unternehmens wegen Jahresurlaub.

Nähere Informationen zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit erfahren Sie in den Infoblättern T32 "Haben Sie Recht auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit" und T50 "Welches sind Ihre Pflichten als zeitweilig Arbeitsloser?".

Welches sind Ihre Vorteile nach Ihrer Teilzeitbeschäftigung?

Als vollarbeitslose Person erhalten Sie, grundsätzlich zeitlich unbefristet, Leistungen für alle Tage der Woche, außer Sonntagen.

Als vollarbeitslose Person steht Ihnen außerdem möglicherweise ein höherer Leistungsbetrag zu. Dazu müssen Sie aber mindestens ein Jahr als "mit einem Vollzeitarbeitnehmer gleichgestellter Arbeitnehmer" gearbeitet haben.

Erklärungen über die Leistungsbezugszeiträume finden Sie im Infoblatt T67 "Wie viel beträgt Ihre Arbeitslosenunterstützung nach einer Beschäftigung?".

Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung der Rechte

Welches sind die Bedingungen, um als Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung der Rechte zu gelten?

Sie müssen drei Bedingungen kumulativ erfüllen:

  • Sie arbeiten zu mindestens einem Drittel eines Vollzeitstundenplanes (von dieser Bedingung gibt es Ausnahmen).
  • Sie sind in Vollzeit zulässig und entschädigbar. Siehe nachfolgend.
  • Sie stellen einen Antrag auf Zuteilung dieses Statuts (es wird nur auf Antrag zugeteilt).
Was versteht man unter in Vollzeit zulässig und entschädigbar sein?

In Vollzeit zulässig sein, bedeutet, dass Sie (umgerechnet) genügend volle Arbeitstage nachweisen, um als Vollzeitarbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung zugelassen zu werden. Bestimmte Tage werden mit Arbeitstagen gleichgestellt. Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt T31 "Haben Sie Recht auf Arbeitslosenunterstützung nach einer Beschäftigung?".

In Vollzeit entschädigbar sein, bedeutet unter anderem, dass Sie nicht aus eigenem Verschulden arbeitslos geworden sein dürfen.

Diese Bedingungen müssen zum Zeitpunkt erfüllt sein, wo Sie anfangen Teilzeit zu arbeiten. In den nachfolgenden Situationen müssen diese Bedingungen aber zu einem anderen Zeitpunkt erfüllt sein:

  • Sie haben ein Studium oder eine Lehre beendet. Die Bedingungen müssen zum Zeitpunkt Ihres Leistungsantrages nach Durchlaufen Ihrer Berufseingliederungszeit erfüllt sein.
  • Sie haben während der Laufzeit einer Kündigungsentschädigung oder Kündigungsfrist, die Ihnen im Rahmen eines Vollzeitarbeitsverhältnisses zuteil wurde, angefangen, Teilzeit zu arbeiten. Sie müssen die Bedingungen am Ende der Laufzeit der Kündigungsfrist oder Kündigungsentschädigung erfüllen.

Sonderfall: Sie wechseln im Rahmen eines Umstrukturierungsplans, eines Unternehmensplans zur Umverteilung der Arbeit oder eines Beschäftigungsabkommens von einer Vollzeitbeschäftigung zu einer Teilzeitbeschäftigung. In einem solchen Fall müssen Sie zum Zeitpunkt des Wechsels in Vollzeit zulässig sein.

Einen Antrag stellen?
Wie?

Sie füllen das Formular C131A-Arbeitnehmer, Teil I, aus. Nötigenfalls können Sie auch den Teil II von der regionalen bzw. gemeinschaftlichen Arbeitsverwaltung ausfüllen lassen (Arbeitsamt der DG, Actiris, Forem, VDAB). Reichen Sie dann dieses Formular bei Ihrer Zahlstelle ein.

Ihr Arbeitgeber muss zur gleichen Zeit eine elektronische Meldung eines Sozialrisikos (MSR Szenario 3) bei Ihrer Zahlstelle einreichen.

Wann?

Das Formular C131A-Arbeitnehmer und die MSR Szenario 3 müssen dem Arbeitslosenamt des LfA innerhalb von zwei Monaten übermittelt werden. Diese Frist läuft ab dem Tag nach der Aufnahme der Beschäftigung.

Passen Sie auf, wenn Sie sich in einer der nachfolgenden Situationen befinden:

  • Sie haben ein Studium oder eine Lehre absolviert und haben während der Berufseingliederungszeit angefangen, Teilzeit zu arbeiten. In diesem Fall läuft die Frist ab dem Ende der Berufseingliederungszeit.
  • Sie haben während der Laufzeit der Kündigungsentschädigung oder der Kündigungsfrist angefangen, Teilzeit zu arbeiten. In diesem Fall läuft die Frist ab dem Ende der Laufzeit der Kündigungsfrist oder der Kündigungsentschädigung.
  • Ihnen wurde eine Vollzeitbeschäftigung gekündigt und Sie nehmen die Arbeit beim gleichen Arbeitgeber in Teilzeit wieder auf. Dies geschieht nicht im Rahmen eines Umstrukturierungsplans, eines Unternehmensplans zur Umverteilung der Arbeit oder eines Beschäftigungsabkommens. In diesem Fall läuft die Frist ab dem Ende der dreimonatigen Karenzzeit, in der Ihnen keine Zulage zu Ihrer Teilzeitentlohnung zusteht.

Solange Sie beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit beschäftigt bleiben, behalten Sie das Statut eines Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte. Um dieses Statut zu behalten, brauchen Sie keine Formalitäten zu erledigen.

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, müssen Sie aber einen neuen Antrag bei Ihrer Zahlstelle einreichen, um dieses Statut zu erhalten. Diesen Antrag stellen Sie mithilfe eines (von Ihrem vorherigen Arbeitgeber ausgestellten) Formulars C4 und eines Formulars C131A-Arbeitnehmer. Ihr neuer Arbeitgeber muss dann auch eine MSR Szenario 3 einreichen.

Was passiert, wenn Sie diese Formalitäten nicht erledigen?

Sie können trotzdem noch als Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung der Rechte gelten. Aber dafür gibt es Bedingungen:

  • Sie müssen mithilfe des Formulars C131A-Arbeitnehmer bei Ihrer Zahlstelle einen Antrag stellen.
  • Zu Beginn der Teilzeitbeschäftigung waren Sie als Vollzeitarbeitnehmer zulässig und entschädigbar.
  • Zum Zeitpunkt, wo Ihr Antrag beim Arbeitslosenamt des LfA eingeht, sind Sie noch immer in Vollzeit zulässig.

Wenn Sie diese drei Bedingungen erfüllen, wird das Statut eines Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte ab dem Tag, wo der Antrag auf Zuteilung des Statuts beim Arbeitslosenamt des LfA eingeht, bewilligt.

Welches sind Ihre Vorteile während Ihrer Teilzeitbeschäftigung?

Sie können eventuell eine Zulage zu Ihrer Teilzeitentlohnung erhalten. Diese Zulage nennt man eine Zulage zur Einkommenssicherung (oder Einkommensgarantieunterstützung). Nähere Informationen zu dieser Leistung der Arbeitslosenversicherung finden Sie im Infoblatt T70 "Haben Sie Recht auf die Einkommensgarantieunterstützung?".

Wenn Sie keine solche Zulage beantragen möchten, haben Sie keine weiteren Formalitäten zu erledigen: so müssen Sie beispielsweise nicht als arbeitsuchend eingetragen sein und auch keine Kontrollkarte führen.

Allerdings, können Sie eventuell einen Anspruch auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit erheben, sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden. Unter zeitweilige Arbeitslosigkeit ist zu verstehen, dass die Erfüllung Ihres Arbeitsvertrages aus bestimmten Gründen ausgesetzt wird. Zum Beispiel: wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen, der ungünstigen Witterung, eines Streiks oder einer Aussperrung, höherer Gewalt oder der Schließung des Unternehmens wegen Jahresurlaub.

In einem solchen Fall müssen Sie sehr wohl bestimmte Formalitäten erledigen. Wenn zeitweilige Arbeitslosigkeit eintritt, müssen Sie unter anderem einen Leistungsantrag stellen und eine Kontrollkarte führen.

Nähere Informationen zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit erfahren Sie in den Infoblättern T32 "Haben Sie Recht auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit" und T50 "Welches sind Ihre Pflichten als zeitweilig Arbeitsloser?".

Welches sind Ihre Vorteile nach Ihrer Teilzeitbeschäftigung?

Nach Ihrer Teilzeitbeschäftigung haben Sie für alle Tage der Woche, außer Sonntagen, und grundsätzlich zeitlich unbefristet Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung als vollarbeitslose Person.

Möglicherweise gibt Ihnen das Statut eines Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte ohne Zulage zur Einkommenssicherung Anspruch auf Folgendes:

  • Ein höherer Leistungsbetrag als vollarbeitslose Person. Dazu müssen Sie jedoch mindestens 2 Jahre zumindest Halbzeit oder mindestens 3 Jahre zumindest Eindrittelzeit gearbeitet haben.
  • Ihre laufenden Leistungsbezugszeiträume als vollarbeitslose Person werden verlängert. Dazu müssen Sie jedoch mindestens 3 Jahre als Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung der Rechte gearbeitet haben.

Möglicherweise gibt Ihnen das Statut eines Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte mit Zulage zur Einkommenssicherung Anspruch auf Folgendes:

  • Ein höherer Leistungsbetrag als vollarbeitslose Person. Dazu müssen Sie jedoch mindestens 2 Jahre zumindest Halbzeit gearbeitet haben.

Dieser Vorteil wird Ihnen aber nicht bewilligt, wenn Sie, innerhalb von 3 Monaten nach dem Arbeitsaustritt, beim gleichen Arbeitgeber die Arbeit in Teilzeit wieder aufnehmen.

Achtung: Wenn der Zähler Ihrer Leistungsbezugszeiträume nicht zurückgesetzt wird oder die Leistungsbezugszeiträume nicht verlängert werden, wird der tägliche Leistungsbetrag anfangen, stufenweise abzusinken.

Erklärungen über die Leistungsbezugszeiträume finden Sie im Infoblatt T67 "Wie viel beträgt Ihre Arbeitslosenunterstützung nach einer Beschäftigung?".

Freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer

Welches sind die Bedingungen, um als freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer zu gelten?

Sie gelten als freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer, wenn Sie nicht mit einem Vollzeitarbeitnehmer gleichgestellt werden können und auch nicht das Statut eines Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte erhalten können.

Wenn Sie nach einer Beschäftigung als freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer einen Leistungsanspruch erheben möchten, müssen Sie die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

Sie müssen mindestens 12 Stunden pro Woche, oder zu mindestens einem Drittel eines vollen Stundenplanes in einer gleichartigen Funktion gearbeitet haben.

Sie sind als freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer zulässig. Dies bedeutet, dass Sie genügend (halbe) Arbeitstage und gleichgestellte Tage nachweisen.

Wann sind Sie als freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer zulässig?

Wie viel halbe Arbeitstage und gleichgestellte Tage müssen Sie nachweisen?
Anzahl nachzuweisender halber Arbeitstage und gleichgestellter Tage (Anwartschaftszeit)

Lebensalter

Mindestanzahl nachzuweisender halber Arbeitstage als Arbeitnehmer

Unter 36 Jahren

  • § entweder 312 halbe Arbeitstage innerhalb der 27 Monate vor Ihrem Leistungsantrag
  • § oder 468 halbe Arbeitstage innerhalb der 39 Monate vor Ihrem Leistungsantrag
  • § oder 624 halbe Arbeitstage innerhalb der 48 Monate vor Ihrem Leistungsantrag

Von 36 bis zu 49 Jahren

  • § entweder 468 halbe Arbeitstage innerhalb der 39 Monate vor Ihrem Leistungsantrag
  • § oder 624 halbe Arbeitstage innerhalb der 48 Monate vor Ihrem Leistungsantrag
  • § oder 234 halbe Arbeitstage innerhalb der 39 Monate vor Ihrem Leistungsantrag + 1 560 halbe Arbeitstage innerhalb der 10 Jahre vor diesen 39 Monaten
  • § oder 312 halbe Arbeitstage innerhalb der 39 Monate vor Ihrem Leistungsantrag + für jeden halben Tag, der fehlt, um 468 halbe Tage zu erreichen, 8 halbe Arbeitstage innerhalb der 10 Jahre vor diesen 39 Monaten.

Ab 50 Jahren

  • § entweder 624 halbe Arbeitstage innerhalb der 48 Monate vor Ihrem Leistungsantrag
  • § oder 312 halbe Arbeitstage innerhalb der 48 Monate vor Ihrem Leistungsantrag + 1 560 halbe Arbeitstage innerhalb der 10 Jahre vor diesen 48 Monaten
  • § oder 416 halbe Arbeitstage innerhalb der 48 Monate vor Ihrem Leistungsantrag + für jeden halben Tag, der fehlt, um 624 halbe Tage zu erreichen, 8 halbe Arbeitstage innerhalb der 10 Jahre vor diesen 48 Monaten.

Der Zeitraum von 27, 39 oder 48 Monaten kann unter bestimmten Bedingungen und innerhalb bestimmter Grenzen verlängert werden.

Welche Tage (oder halbe Tage) zählen für diese Anwartschaftszeit?
  • Arbeitstage, die im Rahmen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer zurückgelegt wurden, ausreichend entlohnt wurden und für welche Sozialversicherungsbeiträge für den Sozialversicherungszweig der Arbeitslosigkeit abgeführt wurden.
  • Bestimmte Tage, wie von einer Krankenkasse entschädigte Tage oder Tage, für welche Urlaubsgeld gezahlt wurde, werden mit Arbeitstagen gleichgestellt.
Wie werden diese Tage berechnet?

Sie multiplizieren die Anzahl Arbeitsstunden der Teilzeitbeschäftigung durch 6/S (S = die durchschnittliche wöchentliche Anzahl Arbeitsstunden für eine Vollzeitbeschäftigung in der gleichen Funktion). Sie multiplizieren das Ergebnis mit 2.

Vierteljährlich fließen durchschnittlich höchstens 78 halbe Tage in die Berechnung ein.

Wenn Sie Vollzeit gearbeitet haben, entspricht ein Arbeitstag einem halben Tag.

Eine Vollzeitbeschäftigung während eines vollen Quartals entspricht durchschnittlich 78 halbe Arbeitstage pro Quartal.

Beispiel:

Wenn die durchschnittliche wöchentliche Anzahl Stunden für eine Vollzeitbeschäftigung 38 Stunden beträgt, dann entsprechen 8 Wochen Teilzeitbeschäftigung zu 19/38:

8 Wochen x 19 Stunden = 152 gearbeitete Stunden

152 Stunden x 6/38 = 24 x 2 = 48 halbe Tage, die für diese Teilzeitbeschäftigung in die Anwartschaftszeit eingerechnet werden.

Sie wurden früher als freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer entschädigt?

Sie können wieder Leistungen beanspruchen – grundsätzlich als freiwilliger Teilzeitarbeitnehmer – ohne erneut eine Anwartschaftszeit erfüllen zu müssen.

Dazu muss Ihr neuer Leistungsantrag allerdings innerhalb von 3 Jahren nach Ihrem letztbezahlten Arbeitslosigkeitstag gestellt werden. Diese dreijährige Zeit kann manchmal verlängert werden. Sie müssen sich auch als arbeitsuchend eintragen lassen.

Welches sind Ihre Vorteile während Ihrer Teilzeitbeschäftigung?

Sie können eventuell einen Anspruch auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit erheben, sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden. Unter zeitweilige Arbeitslosigkeit ist zu verstehen, dass die Erfüllung Ihres Arbeitsvertrages aus bestimmten Gründen ausgesetzt wird. Zum Beispiel: wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen, der ungünstigen Witterung, eines Streiks oder einer Aussperrung, höherer Gewalt oder der Schließung des Unternehmens wegen Jahresurlaub.

In einem solchen Fall müssen Sie jedoch bestimmte Formalitäten erledigen. Wenn zeitweilige Arbeitslosigkeit eintritt, müssen Sie unter anderem einen Leistungsantrag stellen und eine Kontrollkarte führen.

Nähere Informationen zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit erfahren Sie in den Infoblättern T32 "Haben Sie Recht auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit" und T50 "Welches sind Ihre Pflichten als zeitweilig Arbeitsloser?".

Welches sind Ihre Vorteile nach Ihrer Teilzeitbeschäftigung?

Für Ihre Entschädigung gilt eine Sonderregelung. Die Anzahl halber Leistungen, die Sie pro Woche erhalten, wird folgendermaßen berechnet:

(wöchentliche Anzahl Arbeitsstunden in Teilzeit x 12) / wöchentliche Anzahl Arbeitsstunden in Vollzeit in der gleichen Funktion

Der halben Leistung liegt die durchschnittliche tägliche Entlohnung zugrunde. Diese halbe Leistung (für einen freiwilligen Teilzeitarbeitnehmer) ist gleich der durchschnittlichen Stundenentlohnung multipliziert mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers in einer gleichartigen Funktion, geteilt durch 6.

Wenn Sie die Arbeit in Teilzeit wieder aufnehmen?

Sie dürfen zwischen 2 Entschädigungsregelungen wählen:

  • Entweder können Sie eventuell eine Zulage zu Ihrer Teilzeitentlohnung erhalten. Diese Zulage nennt man eine Zulage zur Einkommenssicherung (oder Einkommensgarantieunterstützung). Nähere Informationen zu dieser Leistung der Arbeitslosenversicherung finden Sie im Infoblatt T70 "Haben Sie Recht auf die Einkommensgarantieunterstützung?".
  • Oder es werden pro gearbeiteten Tag 2 halbe Leistungen von der Anzahl halber Leistungen, auf die Sie vor der Arbeitswiederaufnahme Anspruch hatten, abgezogen. Sie führen dann weiter Ihre papierne oder elektronische Kontrollkarte als Vollarbeitsloser, in welche Sie jede Arbeitsleistung eintragen.