Die eC3.2-Anwendung wurde überarbeitet

12-11-2024

Die eC3.2 App (elektronische Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit) wurde am 6. November 2024 aktualisiert und präsentiert sich nun moderner und benutzerfreundlicher. Damit treibt das LfA die Digitalisierung der Arbeitslosenversicherung noch etwas weiter voran.

Was ist die eC3.2-App?

Werden Sie von einem Arbeitgeber in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt? Dann müssen Sie eine Kontrollkarte führen, in der Sie die Tage angeben, an denen Sie arbeiten. Seit September 2023 ist dies auch über eine Online-Anwendung, die eC3.2, möglich. Am 1. Januar 2025 wird die Nutzung dieser elektronischen Variante der Kontrollkarte für alle Arbeitgebende und Arbeitnehmende Pflicht.

Die wichtigsten Vorteile der elektronischen Kontrollkarte sind:

  • Erhebliche verwaltungstechnische Vereinfachung für den Arbeitgeber;
  • Arbeitnehmende können die Kontrollkarte nicht mehr verlieren, was mehr Rechtssicherheit für alle bedeutet;
  • Keine Behördengänge mehr für Arbeitnehmende, wenn sie beim Ausfüllen etwas falsch gemacht haben;
  • Schnellere und präzisere Auszahlungen dank der elektronischen Datenverarbeitung durch die Zahlstellen und das LfA;
  • Konsequentere Bekämpfung von Sozialbetrug.

Was ändert sich?

Eric Van der Veeken vom LfA erklärt: „Wir haben hart an der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der App gearbeitet. Sie ist jetzt noch intuitiver. Auch das Ausfüllen der Kontrollkarte wurde inhaltlich vereinfacht. So haben wir zum Beispiel die Anzahl der Kategorien für die Meldung von Arbeit von 10 auf 4 reduziert. Auch optisch haben wir die App aufgewertet.“

Hatten Sie die App bereits auf Ihrem Smartphone? Wenn ja, müssen Sie sie jetzt aktualisieren, um die App weiter benutzen zu können. Das läuft reibungslos. Am ersten Tag nach dem Update – dem 6. November 2024 – gab es bereits mehr als 33.000 Anmeldungen in der überarbeiteten App.

Sie können die elektronische Anwendung auch über einen Webbrowser auf einem Computer oder einem mobilen Gerät nutzen: https://www.socialsecurity.be/citizen/de/static/applics/ec32/index.htm.

Die elektronische Kontrollkarte wird bereits von mehr als 65.000 Arbeitnehmenden in mehr als 9.200 Unternehmen freiwillig benutzt. Diese Arbeitnehmenden und -gebenden haben sich bereits für die zahlreichen Vorteile der digitalen Anwendung entschieden.

Anleitung für die eC3.2

Weitere Informationen über die elektronische Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit finden Sie auf www.lfa.be, unter anderem ein Lernvideo, das Ihnen zeigt, wie man die App benutzt. Ausführlichere Erklärungen finden Sie im Infoblatt T71.