Folgen eines Arbeitgeberwechsels für den Zeitkredit, die thematischen Urlaube oder die Laufbahnunterbrechung

T135

Zuletzt aktualisiert am 14.07.2022

Für wen ist dieses Infoblatt bestimmt?

Diese Informationen betreffen die Arbeitnehmer, die:

  • sich in Zeitkredit (im Privatsektor), in thematischem Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands oder Urlaub wegen Palliativpflege) oder in gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor, in einem autonomen öffentlichen Unternehmen oder im Unterrichtswesen) befinden und während der Auszeit von der Arbeit oder der Arbeitszeitverkürzung den Arbeitgeber wechseln;
  • nach einem Arbeitgeberwechsel einen Zeitkredit (im Privatsektor), einen thematischen Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands oder Urlaub wegen Palliativpflege) oder eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor, in einem autonomen öffentlichen Unternehmen oder im Unterrichtswesen) in Anspruch nehmen möchten.

Was geschieht, wenn Sie während Ihres Zeitkredits, Ihres thematischen Urlaubs oder Ihrer Laufbahnunterbrechung den Arbeitgeber wechseln?

Die Auszeit von der Arbeit oder Arbeitszeitverkürzung, die im Rahmen eines Zeitkredits, eines thematischen Urlaubs oder einer Laufbahnunterbrechung in Anspruch genommen wird, ist mit dem Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber verbunden.

Daraus folgt, dass wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, die bewilligte Auszeit von der Arbeit oder Arbeitszeitverkürzung am Ende Ihres Arbeitsvertrages oder Ihrer statutarischen Beschäftigung (wenn Sie im öffentlichen Sektor ernannt sind) ebenfalls endet.

Damit Ihre Akte in einem solchen Fall aktualisiert wird, müssen Sie das Büro des LfA Ihres Wohnsitzes schriftlich vom Datum unterrichten, an dem Ihr Arbeitsvertrag geendet hat, oder ab dem Sie nicht mehr statutarisches Personalmitglied der Verwaltung oder Schule sind, in der Sie die Laufbahnunterbrechung oder den thematischen Urlaub beantragt hatten.

Nach Ihrem Arbeitgeberwechsel können Sie nicht ohne Weiteres Ihre Auszeit von der Arbeit oder Arbeitszeitverkürzung bei Ihrem neuen Arbeitgeber fortsetzen.

Kann Ihre Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung fortgesetzt werden, wenn der Arbeitgeberwechsel die Folge eines Übergangs von Unternehmen ist?

Die allgemeine Regel besagt, dass, um Ihre Arbeitsleistungen bei Ihrem neuen Arbeitgeber auszusetzen oder zu verkürzen, Sie dies bei ihm beantragen müssen.  Dieser Antrag muss gemäß den Regeln gestellt werden, die im Sektor gelten, dem Ihr neuer Arbeitgeber angehört, was voraussetzt, dass die Zugangsbedingungen erfüllt und die Antragsformalitäten eingehalten werden müssen.

  • Eine erste Ausnahme von dieser Regel kommt zur Anwendung, wenn der Arbeitsgeberwechsel zwischen zwei belgischen Arbeitgebern im Rahmen eines Übergangs im Sinne der europäischen Richtlinie 2001/23/EG erfolgt. In diesem Fall kann die bei Ihrem ursprünglichen Arbeitgeber angetretene Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung bei dem neuen Arbeitgeber weiterlaufen, und zwar bis zum ursprünglich vorgesehenen Enddatum.

Wenn Sie Informationen über den Geltungsbereich und die Anwendungsmodalitäten der europäischen Richtlinie 2001/23/EG benötigen, können Sie das Infoblatt für Arbeitgeber E58 über die "Folgen eines Arbeitgeberwechsels für den Zeitkredit, den thematischen Urlaub oder die Laufbahnunterbrechung" lesen.

  • Eine zweite Ausnahme greift, wenn die Übertragung in einem Unternehmen des Privatsektors in Anwendung des Kapitels III des kollektiven Arbeitsabkommens Nr. 32bis, d.h. im Rahmen einer Übernahme nach einem Konkurs erfolgt. Der Zeitkredit oder der thematische Urlaub, der bei dem ursprünglichen Arbeitgeber angetreten wurde, kann bei dem neuen Arbeitgeber weiterlaufen, wenn er damit einverstanden ist. In diesem Sonderfall stellt die Tatsache, dass der Arbeitsvertrag in der Zeit zwischen dem Konkurs und der Übernahme aufgelöst wurde, oder dass Sie für diese Zeit vorübergehend vom Konkursverwalter eingestellt wurden, kein Hindernis zur Fortsetzung des Zeitkredits oder des thematischen Urlaubs beim neuen Arbeitgeber dar.
  • Eine dritte Ausnahme kommt bei einer Übertragung von Gesetzes wegen, im Rahmen einer administrativen Reorganisation der öffentlichen Dienste, oder bei einer Übertragung von Aufgabenbereichen zwischen öffentlichen Diensten zum Tragen. Diese Übertragung von Gesetzes wegen kann auf der Grundlage eines Gesetzes, eines Königlichen Erlasses, usw. erfolgen (z.B. eine Zuständigkeitsübertragung im Rahmen der 6. Staatsreform, die Integration von ÖSHZ in Gemeindeverwaltungen).
  • Eine vierte Ausnahme kommt im Falle einer Übertragung zwischen Arbeitgebern, die zusammen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zur Anwendung. Dies kann daran festgemacht werden, dass die verschiedenen Einheiten demselben etriebsrat unterstehen, vom gleichen Personaldienst geleitet werden, denselben Vorstand haben, usw. Das LfA legt den Begriff "Arbeitgeber" und "wirtschaftliche Einheit" nicht selbst aus. Es obliegt dem Arbeitgeber zu bestimmen, ob die Bedingungen für eine Fortsetzung der Laufbahnunterbrechung erfüllt sind.

Zu befolgende Verfahrensweise

Um Ihre Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung beim neuen Arbeitgeber fortsetzen zu können, muss dieser eine "Erklärung bei Übergang von Unternehmen" ausfüllen. Darin wird er Ihre Personalien, die Angaben Ihres ehemaligen Arbeitgebers und seine eigenen Angaben vermerken müssen und bescheinigen, dass:

  • der Arbeitgeberwechsel, je nach Fall die Folge :
    • entweder eines Übergangs gemäß der europäischen Richtlinie ist ;
    • oder eines Übergangs gemäß Kapitel III des kollektiven Arbeitsabkommens Nr. 32bis ist ;
    • oder eines Übergangs von Gesetzes wegen ist;
    • oder eines Übergangs zwischen Arbeitgebern, die zusammen eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist
  • er es Ihnen erlaubt, Ihre Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung fortzusetzen.

Diese "Erklärung bei Übergang von Unternehmen" ist erhältlich auf der Website des LfA : www.lfa.be.

Wenn mehr als 50 sich in Zeitkredit, Laufbahnunterbrechung oder thematischem Urlaub befindliche Arbeitnehmer von der Übertragung betroffen sind, wird ein besonderes Verfahren angewandt. Aufgrund des Umfangs der Übertragung legt der Arbeitgeber, statt einer individuellen Übertragungserklärung für jeden Arbeitnehmer, eine gemeinsame Excel-liste (LfA-Vorlage) an. Nähere Informationen zu diesem besonderen Verfahren bei umfangreicher Übertragung finden Sie im Infoblatt für Arbeitgeber E58 "Folgen eines Arbeitgeberwechsels für den Zeitkredit, die thematischen Urlaube oder die Laufbahnunterbrechung".

N.B. Wenn der Arbeitgeberwechsel nicht die Konsequenz eines Übergangs gemäß europäischer Richtlinie, einer Übertragung gemäß kollektivem Arbeitsabkommen Nr. 32 bis , einer Übertragung von Gesetzes wegen oder einer Übertragung zwischen Arbeitgebern, die zusammen eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist, braucht diese Erklärung dem LfA nicht zugeschickt zu werden. 

Entscheidung des LfA

Wenn das Büro des LfA die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Erklärung Ihres neuen Arbeitgebers erhält, kann Ihre Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung bis zum ursprünglich beantragten Enddatum weiterlaufen.

Besonderer Hinweis für das Personal der flämischen öffentlichen Dienste

Im Zuge der 6. Staatsreform hat die Flämische Regierung am 28. September 2015 beschlossen, zum 02.09.2016 ein eigenes Laufbahnunterbrechungssystem für den flämischen öffentlichen Sektor einzuführen. Dies mündete in den Erlass der Flämischen Regierung vom 26.07.2016 zur Bewilligung von Unterbrechungsgeld bei Betreuungskredit (zorgkrediet) (BS 03.08.2016).

Auch für Personalmitglieder und Arbeitnehmer, die während einer Laufbahnunterbrechung im allgemeinen System oder im Laufbahnendesystem übertragen werden,

  • zwischen Arbeitgebern innerhalb des Geltungsbereichs des "zorgkrediets" (1)
  • von einem Arbeitgeber innerhalbdes Geltungsbereichs des "zorgkrediets" nach einem Arbeitgeber außerhalb des Geltungsbereichs des "zorgkrediets"

können die Bestimmungen dieses Infoblatts zum Tragen kommen.

Sein Zustimmungsantrag kann er an den Fachbereich Arbeit und Sozialwirtschaft, Dienst Machbare Arbeit, richten, dessen Adresse Dienst Werkbaar Werk, Koning Albert II-laan 20, 1030 Brussel lautet. 

Ohne die schriftliche Zustimmung des betroffenen Dienstes kann der zuvor bewilligte Laufbahnunterbrechungszeitraum nicht fortgesetzt werden.

Die schriftliche Zustimmung fügt der Laufbahnunterbrecher seiner "Erklärung bei Übergang von Unternehmen" bei.

Die schriftliche Zustimmung des Fachbereichs WSE erübrigt sich.

  • im Falle einer Übertragung während eines thematischen Urlaubs oder 
  • im Falle einer Übertragung eines Arbeitgebers außerhalb des Geltungsbereichs des "zorgkrediets" nach einem Arbeitgeber innerhalb des Geltungsbereichs des "zorgkrediets". 

In diesen beiden Fällen ist das LfA für die Übertragung zuständig und wird es selbst darüber entscheiden.


(1) Folgende öffentliche Dienste fallen in den Geltungsbereich des "zorgkrediets":

  • die von der Flämischen Gemeinschaft oder von der Flämischen Region abhängigen Dienststellen;
  • die von der Flämischen Region abhängigen lokalen und provinzialen Verwaltungen;
  • das Unterrichtwesen und die PMS-Zentren der Flämischen Gemeinschaft;
  • die gemeinschaftlichen Universitäten derFlämischen Gemeinschaft;
  • die Flämische Gemeinschaftskommission 

Können Sie sofort nach einem Arbeitgeberwechsel einen Zeitkredit, einen thematischen Urlaub oder eine Laufbahnunterbrechung erhalten?

Je nach dem Sektor, von dem Ihr neuer Arbeitgeber abhängt, werden Sie Ihre Arbeitsleistungen nur aussetzen oder verkürzen können, wenn Sie die in den Vorschriften vorgesehenen Bedingungen erfüllen.

Allgemeine Regel

Bei einem Antrag auf einen Zeitkredit im Privatsektor

Die allgemeine Regel besagt, dass Sie warten müssen, bis Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber die erforderliche Betriebszugehörigkeit zurückgelegt haben, um bei ihm einen Zeitkredit beanspruchen zu können. Wenn Sie einen Zeitkredit erhalten möchten, um Ihre Arbeitsleistungen auf eine Halbzeit oder um eine 1/5-Zeit zu verkürzen, müssen Sie außerdem eine sogenannte Beschäftigungsbedingung (Beschäftigung in Vollzeit, in 3/4-Zeit...) erfüllen.

NB: Um die verschiedenen Zugangsbedingungen zu erfahren, lesen Sie die Infoblätter, die auf unserer Website erhältlich sind:

  • das Infoblatt T160 für den Zeitkredit mit Begründung;
  • das Infoblatt T161 für den Laufbahnende-Zeitkredit.
Bei einem Antrag auf einen Elternurlaub
Im Privatsektor, in den lokalen oder provinzialen Verwaltungen oder in den von ihnen abhängenden Diensten

Die allgemeine Regel besagt, dass Sie warten müssen, bis Sie 12 Monate Dienstalter bzw. Betriebszugehörigkeit (innerhalb der 15 Monate vor Ihrem Antrag) bei Ihrem neuen Arbeitgeber zurückgelegt haben, bevor Sie einen Elternurlaub in Anspruch nehmen können.

Wenn Sie einen Elternurlaub erhalten möchten, um Ihre Arbeitsleistungen auf eine Halbzeit oder um eine 1/5-Zeit zu verkürzen, müssen Sie außerdem Vollzeit beschäftigt sein.

In den föderalen, regionalen oder gemeinschaftlichen Verwaltungen, im Unterrichtswesen und in den autonomen öffentlichen Unternehmen

Die Vorschriften sehen keine Dienstalters- bzw. Betriebszugehörigkeitsbedingung vor. Daraus folgt, dass Sie den Elternurlaub beantragen können, sobald Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber den Dienst angetreten haben.

Bei einem Antrag auf eine Laufbahnunterbrechung in einem autonomen öffentlichen Unternehmen (Belgacom, B-Post, SNCB oder Skeyes)

Die allgemeine Regel besagt, dass Sie bei einem Antrag auf eine Auszeit von der Arbeit warten müssen, bis Sie 12 Monate Dienstalter (innerhalb der 15 Monate vor Ihrem Antrag) bei Ihrem neuen Arbeitgeber zurückgelegt haben, bevor Sie die Laufbahnunterbrechung in Anspruch nehmen können.

Bei einem Antrag auf einen Urlaub wegen medizinischen Beistands oder einen Urlaub wegen Palliativpflege oder bei einem Antrag auf eine Laufbahnunterbrechung in einer Verwaltung oder im Unterrichtswesen
Urlaub wegen medizinischen Beistands oder Urlaub wegen Palliativpflege

Die Vorschriften sehen keine Dienstalters- bzw. Betriebszugehörigkeitsbedingung vor. Daraus folgt, dass Sie den Urlaub wegen medizinischen Beistands oder wegen Palliativpflege beantragen können, sobald Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber beschäftigt sind.

Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor oder im Unterrichtswesen

Laut der allgemeinen Regel sehen die Vorschriften keine Dienstaltersbedingung vor. Daraus folgt, dass Sie eine Laufbahnunterbrechung beantragen können, sobald Sie beim Ihrem neuen Arbeitgeber den Dienst angetreten haben.

In gewissen Verwaltungen und im gemeinschaftlichen Unterrichtswesen kann es jedoch sein, dass die Behörde, von der Sie abhängen, bestimmte Zugangsbedingungen für ihre Personalmitglieder vorgesehen hat Erkundigen Sie sich also bei Ihrem Personaldienst, um zu erfahren, welche Bedingungen Ihre Behörde eventuell festgelegt hat.

Ausnahme bei Übergang

Wenn die bei Ihrem neuen Arbeitgeber anwendbare Regelung eine Betriebszugehörigkeits- bzw. Dienstalters- und/oder Beschäftigungsbedingung vorsieht und wenn Ihr Arbeitgeberwechsel die Folge eines Übergangs im Rahmen der europäischen Richtlinie 2001/23/EG oder eines Übergangs im Rahmen des Kapitels III des kollektiven Arbeitsabkommens Nr. 32bis (Übernahme nach einem Konkurs) ist, eines Übergangs von Gesetzes wegen oder eines Übergangs zwischen Arbeitgebern, die zusammen eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist, dann kann das/die bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erworbene Dienstalter bzw. Betriebszugehörigkeit sowie die beim ehemaligen Arbeitgeber zurückgelegte Beschäftigung beim neuen Arbeitgeber mitberücksichtigt werden.

NB : Wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber Informationen über den Geltungsbereich und die Anwendungsmodalitäten der europäischen Richtlinie 2001/23/EG benötigen, können Sie das Infoblatt für Arbeitgeber E58 über die "Folgen eines Arbeitgeberwechsels für den Zeitkredit, den thematischen Urlaub oder die Laufbahnunterbrechung" lesen.

In diesem Fall, wenn Sie bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber das/die erforderliche Dienstalter bzw. Betriebszugehörigkeit und Beschäftigung bereits zurückgelegt hatten, dann werden Sie Ihren Zeitkredit erhalten oder verlängern können, ohne darauf warten zu müssen, dass Sie die erforderlichen Bedingungen beim neuen Arbeitgeber erfüllen. 

Zu befolgende Verfahrensweise

Um eine Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung bei Ihrem neuen Arbeitgeber zu beantragen, müssen Sie das Verfahren abwickeln, das in der Regelung vorgesehen ist, die bei diesem neuen Arbeitgeber anwendbar ist. 

NB : Die Form und Frist des Antrages auf einen Zeitkredit, auf einen Elternurlaub oder auf eine Laufbahnunterbrechung entnehmen Sie den verschiedenen Infoblättern, die auf unserer Website erhältlich sind. 

Wenn der Arbeitgeber Ihnen den Zeitkredit, den Elternurlaub oder die Laufbahnunterbrechung gewährt, müssen Sie das für das LfA bestimmte Antragsformular ausfüllen.   

Um die Mitberücksichtigung des/der beim vorherigen Arbeitgeber erworbenen Dienstalters bzw. Betriebszugehörigkeit und Beschäftigung zu ermöglichen, müssen Sie dem Antragsformular eine von Ihrem neuen Arbeitgeber ausgefüllte "Erklärung bei Übergang von Unternehmen" beifügen. Der neue Arbeitgeber wird darin Ihre Personalien, die Kontaktdaten Ihres ehemaligen Arbeitgebers und seine eigenen Kontaktdaten angeben müssen, und bescheinigen, dass: 

  • der Arbeitgeberwechsel, je nach Fall : 
    • die Folge eines Übergangs gemäß der europäischen Richtlinie ist ;
    • oder die Folge einer Übertragung gemäß Kapitel III des kollektiven Arbeitsabkommens Nr. 32bis ist ;
    • oder die Folge einer Übertragung von Gesetzes wegen ist;
    • oder die Folge einer Übertagung zwischen Arbeitgebern, die zusammen eine wirtschaftliche Einheit bilden, ist. 
  • und, dass er der Mitberücksichtigung des/der beim vorherigen Arbeitgeber erworbenen Dienstalters bzw. Betriebszugehörigkeit und Beschäftigung zustimmt. 

Diese "Erklärung bei Übergang von Unternehmen" ist erhältlich auf unserer Website (www.lfa.be).