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Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2023 können energieintensive Betriebe zu einem Sondersystem von zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für energieintensive Betriebe greifen.
Infoblatt – Arbeitgeber - E29
Infoblatt - Arbeitnehmer - T45
Infoblatt - Arbeitnehmer - T158
Infoblatt - Arbeitnehmer - T4
Ende der flankierenden Maßnahmen im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit anlässlich der Corona-Pandemie
Infoblatt – Arbeitgeber - E55
Infoblatt - Arbeitgeber - E26
Infoblatt - Arbeitgeber - E27
