Zeitweilige Arbeitslosigkeit - Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen für Arbeiter
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E22
Zuletzt aktualisiert am 14.07.2026
Dieses Infoblatt beschreibt die Bedingungen und Formalitäten, die für die Einführung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen für Ihre Arbeiterinnen und Arbeiter erfüllt werden müssen.
Das hier beschriebene Verfahren ist in Artikel 51 des Gesetzes vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge vorgesehen.
Bestimmte Sektoren haben per Königlichen Erlass eine Regelung eingeführt, die von dieser gesetzlichen Regelung abweicht. Besteht eine solche Regelung, müssen Sie diese anwenden. Andernfalls gilt die gesetzliche Regelung, wie sie in diesem Infoblatt erläutert wird.
Informationen über die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen für Arbeiter im Bausektor finden Sie im Infoblatt E21.
Informationen über die Aussetzung des Angestelltenvertrages finden Sie in den Infoblättern E54 (Vorbedingungen) und E55 (Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangels für Unternehmen in Schwierigkeiten – Erläuterung zur Aussetzungsregelung).
Welche Arbeitnehmende?
Die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen kann zur Anwendung kommen, für:
- Arbeiter/-innen;
- eine duale Ausbildung absolvierende Arbeiter/-innen unter Lehrvertrag, die in Artikel 1bis des KE vom 28.11.1969 genannt sind, der in Ausführung des Gesetzes vom 27.06.1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28.12.1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer ergangen ist (im Besonderen Lehrlinge unter mittelständischem Lehrvertrag in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, unter „contrat d'alternance“ in der Französischen Gemeinschaft und unter „overeenkomst van alternerende opleiding“ in der Flämischen Gemeinschaft …);
- Leiharbeitskräfte, die mit fortlaufenden Wochenverträgen bei demselben Entleiher beschäftigt sind, sofern die Leiharbeitskraft seit mindestens 3 Monaten beim Entleiher beschäftigt ist und für die Stammarbeitskräfte der Abteilung, in der die Leiharbeitskraft beschäftigt ist, zeitweilige Arbeitslosigkeit herrscht.
Ist die Versetzung in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels mit dem Einstellungsgrund vereinbar (z. B. Vertretung einer Stammarbeitskraft), gilt die Voraussetzung einer dreimonatigen Betriebszugehörigkeit nicht.
Arbeitnehmende, die wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen zeitweilig arbeitslos sind, haben sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mit anderen Worten brauchen Sie keine bestimmte Anzahl Arbeitstage in einem Arbeitsverhältnis (Anwartschaftszeit) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Referenzzeitraum), der dem Antrag vorangeht, nachzuweisen.
Für nähere Informationen, lesen Sie das Infoblatt für Arbeitnehmer T32 "Haben Sie Recht auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit?"
Die gewöhnlichen Entschädigbarkeitsbedingungen gelten jedoch auch für sie (insbesondere arbeitsfähig sein und die Bedingungen für die Ausübung einer Nebentätigkeit erfüllen).
In welchen Fällen können Sie auf die zeitweilige Arbeitslosigkeit zurückgreifen?
Sie können zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels einführen, falls Sie aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, das bestehende Arbeitstempo in Ihrem Betrieb aufrechtzuerhalten.
In diesem Fall bleiben die Arbeiter weiterhin im Dienst, doch wird die Erfüllung ihres Arbeitsvertrages vorübergehend ganz oder teilweise ausgesetzt, wodurch sich eventuelle Kündigungen vermeiden lassen.
So kann die zeitweilige Arbeitslosigkeit beantragt werden, um eine geringere Auslastung in der Nebensaison auszugleichen.
Der Arbeitsmangel muss:
- auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen sein: Ist der Arbeitsmangel auf andere Faktoren zurückzuführen (z. B. Umbauarbeiten, Reparatur oder Wartung von Maschinen), kann die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen nicht beantragt werden. Der Arbeitsmangel darf auch nicht auf eine schlechte Organisation oder Verwaltung zurückzuführen sein;
- vorübergehend sein: Werden Arbeiter ununterbrochen in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt, kann das LfA entscheiden, dass die Arbeitslosigkeit strukturell ist und die zeitweilige Arbeitslosigkeit ab einem bestimmten Datum somit nicht mehr angenommen werden kann;
- außerdem „vom Willen des Arbeitgebers unabhängig“ sein, was nicht der Fall ist, wenn Sie die Arbeiten, die während der Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages von den Arbeitern hätten ausgeführt werden müssen, an Dritte vergeben.
Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung sind Sie verpflichtet, den Arbeitern die normale Entlohnung für die Tage zu zahlen, an denen Sie die üblicherweise von diesen Arbeitern ausgeführten Arbeiten an Dritte vergeben haben (Artikel 30quinquies des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge).
Sie müssen die wirtschaftlichen Gründe dem Arbeitslosenamt des LfA mitteilen und erklären, dass Sie sich verpflichten, die oben genannte Bestimmung einzuhalten.
Im Zweifelsfall kann der Direktor des Arbeitslosenamts die geltend gemachten wirtschaftlichen Gründe prüfen.
Welche Regelung dürfen Sie einführen?
Je nach dem Ausmaß des Arbeitsmangels können Sie entweder eine vollständige Aussetzung, bei der vorübergehend vollkommen mit der Arbeit ausgesetzt wird, oder Kurzarbeit (d. h. verkürzte Arbeitszeit), bei der an einigen Tagen weitergearbeitet wird, einführen.
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Art |
Modalitäten |
Höchstdauer (+ obligatorische Arbeitswoche) |
|---|---|---|
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Vollständige Aussetzung |
0 Tage Arbeit |
4 Wochen (28 Kalendertage) + obligatorische Arbeitswoche |
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Kurzarbeit |
< 3 Tage Arbeit/Woche |
3 Monate + obligatorische Arbeitswoche |
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Kurzarbeit |
≥ 3 Tage Arbeit/Woche |
12 Monate |
1. Regelung der vollständigen Aussetzung:
Bei einer vollständigen Aussetzung wird an keinem einzigen Tag mehr gearbeitet.
Eine solche Aussetzungsregelung ist für höchstens 4 Wochen (28 Kalendertage) möglich und kann an jedem beliebigen Wochentag beginnen.
Ist die Höchstdauer von 4 Wochen erreicht, müssen Sie zunächst eine volle Arbeitswoche einlegen, bevor Sie eine neue Regelung (vollständige Aussetzung oder Kurzarbeit) einführen können (siehe weiter unten „In welchen Fällen müssen Sie eine obligatorische Arbeitswoche einlegen?“).
2. Kurzarbeit – große und kleine Aussetzung:
Kurzarbeit ist eine Aussetzungsregelung, bei der Arbeitstage und Arbeitslosigkeitstage einander abwechseln.
Die Anzahl der voraussichtlichen Arbeitstage bestimmt die Höchstdauer der Regelung. Man unterscheidet zwischen einer großen und einer kleinen Aussetzung.
Hinweis: Für die Bestimmung der Anzahl der voraussichtlichen Arbeitstage werden bestimmte Tage mit Arbeitstagen gleichgestellt. Es handelt sich um dieselben Tage, die für die Anwendung der obligatorischen Arbeitswoche mit Arbeitstagen gleichgestellt werden (siehe weiter unten).
Bei einer großen Aussetzung sind vorgesehen:
- entweder weniger als 3 Arbeitstage pro Woche;
- oder weniger als 1 Arbeitswoche jede 2. Woche.
Es kann also höchstens 4 Arbeitslosigkeitstage pro Woche oder 8 Arbeitslosigkeitstage pro 2 Wochen geben (bei 5 Tagen in der Woche).
Hinweise:
- Es empfiehlt sich, immer dieselbe Regelung anzuwenden (eine wöchentliche oder eine zweiwöchentliche Regelung). Andernfalls kann dies später bei der Kontrolle der Mindestbeschäftigung zu Problemen führen.
- Die Mindestanzahl der Arbeitstage muss ab dem in der Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit angegebenen Anfangsdatum eingehalten werden.
Dies kann für höchstens 3 Monate beantragt werden.
Die 3-Monats-Frist kann 3 Kalendermonate, 3 Monate zwischen Beginn- und Enddatum oder 13 Kalenderwochen umfassen.
Achtung: Eine Regelung, bei der nur 1 einziger Arbeitstag über 2 Wochen vorausgesehen ist, wird einer vollständigen Aussetzung gleichgestellt und kann nur für höchstens 4 Wochen beantragt werden.
Ist die Höchstdauer von 3 Monaten erreicht, müssen Sie zunächst eine volle Arbeitswoche einlegen, bevor Sie eine neue Regelung (vollständige oder teilweise Aussetzung) einführen können.
Bei einer kleinen Aussetzung gibt es:
- entweder mindestens 3 Arbeitstage pro Woche;
- oder mindestens 1 Arbeitswoche je 2 Wochen.
Es kann also höchstens 2 Arbeitslosigkeitstage pro Woche oder 5 Arbeitslosigkeitstage pro 2 Wochen geben (bei 5 Tagen in der Woche).
Hinweise:
- Es empfiehlt sich, immer dieselbe Regelung anzuwenden (eine wöchentliche oder eine zweiwöchentliche Regelung). Sonst kann es später bei der Kontrolle der Mindestbeschäftigung zu Problemen kommen.
- Auch hier ist die Mindestzahl der Arbeitstage ab dem Beginndatum einzuhalten, das in der Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit angegeben ist.
Dies kann für mehr als 3 Monate beantragt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Aussetzungsregelung unbefristet eingeführt werden kann. In der Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen an das LfA muss immer ein Enddatum angegeben werden, und zwar höchstens 12 Monate später.
Gelten die beantragten Regelungen auch für teilzeitbeschäftigte Arbeiter?
Die oben genannten Regelungen gelten auch für Teilzeitbeschäftigte, die gleichzeitig mit den Vollzeitbeschäftigten in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden. Die maximalen Aussetzungsdauer richtet sich nach der Arbeitsregelung der Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen oder in der Abteilung (und nicht nach dem individuellen Zeitplan der teilzeitbeschäftigten Person).
Dies bedeutet Folgendes:
- Falls eine kleine Aussetzung vorausgesehen ist (mindestens 3 Arbeitstage pro Woche), gilt diese Regelung auch für Teilzeitbeschäftigte, selbst falls diese dadurch weniger als 3 Tage pro Woche beschäftigt sind;
- Falls eine große Aussetzung vorausgesehen ist (weniger als 3 Arbeitstage pro Woche), gilt diese Regelung auch für Teilzeitbeschäftigte, selbst falls diese dadurch in der betreffenden Woche überhaupt nicht mehr beschäftigt werden.
Beispiel: Eine teilzeitbeschäftigte Person arbeitet montags, dienstags und mittwochs. Sie versetzen die Abteilung, in der sie beschäftigt ist, für 3 Monate montags, dienstags und mittwochs in die zeitweilige Arbeitslosigkeit (große Aussetzung). Dies hat zur Folge, dass die Erfüllung des Arbeitsvertrages der oder des Teilzeitbeschäftigten 3 Monate ganz ausgesetzt wird.
Überschreitung und eventuelle Verlängerung der zulässigen Höchstdauer einer Regelung
- Lassen Sie die Arbeitslosigkeit über die zulässige Höchstdauer hinaus andauern, müssen Sie für den Zeitraum, der dieses Datum überschreitet, die Entlohnung zahlen.
Beispiel:
Sie führen eine vollständige Aussetzung von 4 Wochen ein. Lassen Sie die Arbeitslosigkeit andauern, müssen Sie ab der 5. Woche die Entlohnung zahlen.
Dies gilt auch dann, wenn Sie die Arbeitslosigkeit über das Enddatum hinaus andauern lassen, das Sie dem LfA mitgeteilt haben, selbst wenn die zulässige Höchstdauer noch nicht erreicht ist.
- Die anderen Formen der Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages (z. B. wegen Krankheit) verlängern die Dauer der beantragten Regelung nicht.
Ausnahme:
Sie können die kollektive Schließung wegen Jahresurlaub oder die Ausgleichsruhe jedoch ausdrücklich ausklammern. Die zusammengerechnete Dauer der vollständigen oder teilweisen Aussetzung (vor und nach der Schließungszeit) soll die zulässige Höchstdauer jedoch nicht überschreitet.
Beispiel:
Sie können eine Mitteilung über eine vollständige Aussetzung für eine Dauer von 5 Wochen senden, die eine Woche kollektiver Schließung umfasst. In der Rubrik „Anmerkungen“ der elektronischen Mitteilung tragen Sie das Anfangs- und Enddatum der Schließungszeit ein.
Hinweis:
Geht es darum, zu bestimmen, ob die Mindestbeschäftigung erreicht wurde, laufen die wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Zeiträume Kurzarbeit während des Zeitraums der kollektiven Schließung wegen Jahresurlaub weiter.
Einlegen einer obligatorischen Arbeitswoche
Erreicht die Regelung der vollständigen Aussetzung oder der Kurzarbeit die gesetzliche Höchstdauer von 4 Wochen oder 3 Monaten, müssen Sie eine volle Arbeitswoche einlegen, bevor Sie eine neue Regelung einführen können (vollständige Aussetzung oder Kurzarbeit).
Unter einer vollen Arbeitswoche versteht man einen Zeitraum von 7 Kalendertagen in Folge (z. B. von Mittwoch bis einschließlich Dienstag der darauffolgenden Woche).
Teilzeitbeschäftigte Arbeiter, die während einer Kalenderwoche gemäß ihrer normalen Teilzeitregelung arbeiten, erfüllen die Bedingungen der obligatorischen Arbeitswoche.
Halten Sie die obligatorische Arbeitswoche nicht ein, müssen Sie für die Anzahl der fehlenden Tage die Entlohnung zahlen.
Tage, die für die obligatorische Arbeitswiederaufnahmewoche einer Arbeitswiederaufnahme gleichgestellt werden
Eine Reihe von Tagen wird einer effektiven Arbeitswiederaufnahme gleichgestellt [1].
Dazu gehören u. a. Arbeitstage, Feiertage, individuell genommene Urlaubstage (einschließlich Jugendurlaub, Seniorenurlaub und Abbau krankheitsbedingt nicht genommener Urlaubstage), Ausgleichsruhetage für Überstunden oder im Rahmen einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung sowie Krankheitstage (garantierte Entlohnung, die von der Krankenkasse gezahlt wird).
Hinweis:
Die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung und ein Zeitraum kollektiver Betriebsschließung wegen Jahresurlaub werden nicht gleichgestellt. Tritt während der obligatorischen Arbeitswoche eines dieser Ereignisse ein, muss die Arbeitswoche um die Anzahl der Tage verlängert werden, an denen wegen dieses Ereignisses nicht gearbeitet werden konnte.
Beispiel:
Eine obligatorische Arbeitswoche erstreckt sich von Montag bis Freitag. Kann am Mittwoch wegen ungünstiger Witterung nicht gearbeitet werden, dürfen die Arbeiter frühestens ab dem Dienstag der darauffolgenden Woche erneut in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, selbst wenn Sie die Formalitäten rechtzeitig erledigt haben, um die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels ab dem Montag der darauffolgenden Woche einführen zu können.
[1] Königlicher Erlass vom 03.05.1999 zur Festlegung bestimmter Abwesenheiten, die dem erneuten Einlegen einer Vollzeitarbeitsregelung gleichgestellt werden, nachdem eine Regelung der Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages eines Arbeiters wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen die Höchstdauer erreicht hat.
Formalitäten
- VOR Beginn der zeitweiligen Arbeitslosigkeit benachrichtigen:
- die Arbeiter über die voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit benachrichtigen
- dem LfA eine Mitteilung über die voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit übermitteln
- dem Betriebsrat (oder den Gewerkschaftsvertretern) eine Mitteilung übermitteln;
- AB BEGINN der zeitweiligen Arbeitslosigkeit:
- dem LfA monatlich die Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit übermitteln
- eine Meldung MSR2 vornehmen
- falls Sie ein der PK 327 angehörender Arbeitgeber sind, eine Kontrollkarte C3.2A in Papierform aushändigen (außer wenn der Arbeitnehmer die elektronische Kontrollkarte eC3.2 verwendet)
- WÄHREND der zeitweiligen Arbeitslosigkeit
- nach Monatsende monatlich eine MSR Szenario 5 vornehmen
- dem LfA monatlich die Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit übermitteln
Wer erledigt diese Formalitäten?
Sie oder Ihr Sozialsekretariat als Ihr Bevollmächtigter.
Wenn Sie Leiharbeitskräfte beschäftigen, werden die folgenden Formalitäten immer von dem Leiharbeitsvermittler (als eigentlicher Arbeitgeber) erledigt:
- die Mitteilungen: In diesen Mitteilungen muss die ZDU-Nummer des Entleihers angegeben werden, sowie die Tatsache, dass sie für Leiharbeitskräfte gesandt werden;
- die Meldungen eines Sozialrisikos Szenario 2 und 5: In diesen muss ebenfalls die ZDU-Nummer des Entleihers angegeben werden.
Im Folgenden finden Sie weitere Erklärungen zu den verschiedenen Formalitäten:
Formalitäten vor Beginn der zeitweiligen Arbeitslosigkeit
1. Benachrichtigen Sie die Arbeiter über die voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit.
2. Übermitteln Sie dem LfA eine elektronische Mitteilung über die voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit.
3. Übermitteln Sie dem Betriebsrat (oder der Gewerkschaftsvertretung) eine Mitteilung.
Diese Formalitäten werden nachstehend ausführlich erläutert.
1. Benachrichtigung über die voraussichtliche Arbeitslosigkeit an die Arbeiter
Die Benachrichtigung über die voraussichtliche Arbeitslosigkeit muss mindestens 7 Kalendertage vor dem 1.Tag voraussichtlicher Arbeitslosigkeit erfolgen. Von dieser siebentägigen Frist sind der Tag der Benachrichtigung und der erste Tag voraussichtlicher Arbeitslosigkeit ausgenommen.
Beispiel:
Erfolgt die Benachrichtigung am Montag, kann der Zeitraum der wirtschaftlichen Arbeitslosigkeit frühestens ab dem Dienstag der darauffolgenden Woche beginnen.
Diese Benachrichtigung kann durch Aushang an einer sichtbaren Stelle in den Räumen des Betriebes oder durch individuelle Bekanntgabe an die zeitweilig arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer geschehen.
Die individuelle Bekanntgabe ist hauptsächlich für Arbeitnehmer gedacht, die zum Zeitpunkt des Aushangs abwesend sind (zum Beispiel wegen einer Krankheit oder wegen eines Urlaubes), damit auch sie rechtzeitig von der zeitweiligen Arbeitslosigkeit informiert sind.
Hinweis:
Sowohl eine elektronische kollektive Benachrichtigung (z. B. über das Intranet) als auch eine elektronische individuelle Benachrichtigung (z. B. per SMS oder E-Mail) können als Alternative zum Aushang bzw. zur schriftlichen individuellen Benachrichtigung verwendet werden, sofern die elektronischen Benachrichtigungen die gleichen Garantien bieten und hinreichend verständlich und zugänglich sind.
Die Benachrichtigung muss Folgendes enthalten:
- die Identität der Arbeitnehmenden, die Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen (Name, Vorname), oder die Abteilung, in der die Regelung zeitweiliger Arbeitslosigkeit eingeführt wird;
- die Anzahl Arbeitslosigkeitstage und die Tage, an denen jeder Arbeitnehmer arbeitslos sein wird;
- den Beginn und das Ende der Regelung.
2. Elektronische Mitteilung über die voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit an das LfA
Die elektronische Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit muss am selben Tag wie der Aushang oder die individuelle Benachrichtigung der Arbeiter erfolgen (also ebenfalls mindestens 7 Kalendertage vor dem 1. Tag voraussichtlicher Arbeitslosigkeit, wobei der Tag der Benachrichtigung und der erste Tag voraussichtlicher Arbeitslosigkeit nicht mitgerechnet werden).
Die Mitteilung muss dem Arbeitslosenamt des LfA geschickt werden, das für den Betrieb örtlich zuständig ist. Unter "Betrieb" versteht man den Betriebssitz des Unternehmens, im Gegensatz zu seinem Gesellschaftssitz. Die Mitteilung wird dann automatisch an das zuständige Arbeitslosenamt des LfA weitergeleitet.
Nähere Informationen darüber, wie Sie die Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit vornehmen, finden Sie im Infoblatt E53 (Elektronische Mitteilung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit an das LfA).
Die Mitteilung an das LfA muss die gleichen Angaben enthalten, wie die Benachrichtigung an die Arbeitnehmenden, außer den Daten, an denen diese arbeitslos sein werden (nur die voraussichtliche Aussetzungsregelung ist mitzuteilen). Die Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit muss auch die wirtschaftlichen Gründe enthalten, die die vollständige oder teilweise Aussetzung der Arbeitsvertragserfüllung rechtfertigen.
Hinweis:
In der elektronischen Mitteilung können nur Arbeitnehmende angegeben werden, für die eine gültige Dimona besteht.
In der Mitteilung über voraussichtliche Arbeitslosigkeit an das LfA müssen Sie sich ebenfalls verpflichten, die Arbeit, die normalerweise von den zeitweilig arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmern ausgeübt wird, während der Aussetzung deren Arbeitsvertrages nicht an Dritte zu vergeben.
Nach dem Versand Ihrer Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit
Sie erhalten für jede elektronische Mitteilung eine Empfangsbestätigung mit Angabe einer einheitlichen Nummer und des Inhalts der Mitteilung. Sie haben die Möglichkeit, die elektronischen Mitteilungen abzurufen (je nach dem Mitteilungskanal, auf dem Portal der Sozialen Sicherheit oder über Batch). Nötigenfalls können Sie Ihre elektronischen Mitteilungen annullieren oder ändern. (*)
(*) Sie können eine elektronische Mitteilung ändern, indem Sie beispielsweise einen Arbeiter aus einer laufenden Mitteilung entfernen. Es ist jedoch nicht möglich, einen Arbeiter zu einer laufenden Mitteilung hinzuzufügen. Für diesen Arbeiter müssen Sie dem LfA rechtzeitig eine neue Mitteilung über die voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit übermitteln (7 Tage im Voraus).
Das zuständige Arbeitslosenamt des LfA prüft, ob die Mitteilung formal in Ordnung ist (z. B., ob die zulässige Höchstdauer oder die Mitteilungsfrist eingehalten wird).
Wenn die Mitteilung formal in Ordnung ist, wird ihr Inhalt in eine Datenbank eingespeist, die den Zahlstellen (CSC, FGTB, HfA/CAPAC und SYNOVA) bereitgestellt wird. Diese können dann, zur korrekten Auszahlung des Arbeitslosengeldes an die zeitweilig Arbeitslosen, diese Daten abrufen.
Ist die Mitteilung formal nicht in Ordnung, werden Sie vom Arbeitslosenamt des LfA benachrichtigt. So können Sie die Situation schnellstmöglich bereinigen, indem Sie beispielsweise eine neue Mitteilung senden oder die fehlenden Daten übermitteln. Ist die Mitteilung nämlich formal nicht in Ordnung, sieht das Gesetz eine Lohnfortzahlungssanktion vor.
Hinweis:
Dass das LfA die Mitteilung formal angenommen hat, beweist nicht, dass die Arbeitnehmenden tatsächlich Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Mitteilung gesetzlich nicht in Ordnung ist und kein Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen vorliegt, kann das LfA das zu Unrecht bezogene Arbeitslosengeld zurückfordern.
3. Mitteilung an den Betriebsrat (oder an die Gewerkschaftsvertretung)
Am Tag der Benachrichtigung über die voraussichtliche Arbeitslosigkeit an die Arbeiter, müssen Sie die wirtschaftlichen Gründe, die die Einführung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit rechtfertigen, dem Betriebsrat oder, falls es keinen Betriebsrat im Unternehmen gibt, der Gewerkschaftsvertretung mitteilen.
Formalitäten ab Beginn der zeitweiligen Arbeitslosigkeit
1. Übermitteln Sie dem LfA monatlich die elektronische Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit.
2. Muss die Arbeiterin oder der Arbeiter einen Leistungsantrag stellen, nehmen Sie eine elektronische Meldung – MSR Szenario 2 („Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte“) vor.
3. Falls Sie ein der PK 327 angehörender Arbeitgeber sind, händigen Sie eine Kontrollkarte C3.2A in Papierform aus (außer wenn der Arbeitnehmer die elektronische Kontrollkarte eC3.2 verwendet).
Diese Formalitäten werden nachstehend ausführlich erläutert.
1. Monatliche Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats an das LfA
Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, dem LfA für jeden einzelnen Arbeiter monatlich den 1. Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit eines jeden Monats mitzuteilen.
Sie sind von dieser Mitteilungspflicht befreit, wenn Sie im betreffenden Kalendermonat für den betreffenden Arbeiter bereits eine Mitteilung über einen 1. Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung oder wegen technischer Störung eingereicht haben.
Diese Mitteilung muss dem Arbeitslosenamt des LfA geschickt werden, das für den Betrieb örtlich zuständig ist. Unter "Betrieb" versteht man den Betriebssitz des Unternehmens, im Gegensatz zu seinem Gesellschaftssitz.
Sie müssen in der elektronischen Mitteilung die Niederlassungseinheit angeben, indem Sie in der Liste der in der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) erfassten Niederlassungseinheiten die zutreffende auswählen. Die Mitteilung wird dann automatisch an das zuständige Arbeitslosenamt des LfA weitergeleitet.
Hinweis:
Es ist wichtig, dass die Mitteilung über voraussichtliche Arbeitslosigkeit an das LfA und die Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit für die gleiche Einheit geschickt werden. Es kann nur dann Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit gezahlt werden, wenn beide Mitteilungen in Ordnung sind und übereinstimmen.
Beispiel:
Während einer laufenden Regelung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit verlegt ein Betrieb seinen Betriebssitz.
In der Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit wird die neue Adresse des Betriebssitzes angegeben.
Damit diese Mitteilung mit der Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit verknüpft werden kann, müssen auch die Identifikationsdaten der Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit angepasst werden. Dazu können Sie die laufende Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit beenden und für den verbleibenden Teil eine neue Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit mit der neuen Adresse senden.
Die Mitteilung müssen Sie schicken:
- entweder am ersten Tag der effektiven zeitweiligen Arbeitslosigkeit;
- oder am darauf folgenden (*) Werktag;
- oder, angenommen Sie sind absolut sicher, dass der Arbeiter arbeitslos sein wird, frühestens am 5. Werktag (*) vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit.
Die elektronische Anwendung nimmt die Mitteilung an, wenn sie frühestens am 7. Kalendertag vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit geschickt wird.
(*) Unter „Werktag“ versteht man alle Tage der Woche, außer den Sonntagen, Feiertagen, Ersatztagen für Feiertage und Brückentagen.
Hinweis:
Ist der darauffolgende Werktag ein Samstag, akzeptiert das LfA, dass die Mitteilung am darauffolgenden Montag gesandt wird.
- Für Wochenendschichtarbeiter/-innen, deren erster Tag zeitweiliger Arbeitslosigkeit auf einen Samstag fällt, kann die Mitteilung auch am Montag davor oder am Montag danach gesandt werden;
- Bei Nachtarbeit wird davon ausgegangen, dass der erste Tag der Arbeitslosigkeit der Tag ist, an dem die Arbeit üblicherweise aufgenommen wird. Daraus folgt, dass für Arbeiter, die normalerweise am Montagabend um 22 Uhr in der Nachtschicht zu arbeiten beginnen, die Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit auch am Montag davor oder am Dienstag danach gesandt werden kann.
Achtung!
Den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit muss eine gültige Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit abdecken. Fehlt eine Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit oder liegt der erste Tag effektiver Arbeitslosigkeit nicht zwischen dem Anfangs- und dem Enddatum dieser Mitteilung, erscheint in der elektronischen Anwendung die Fehlermeldung „Fehlende Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit“.
Nähere Informationen darüber, wie Sie die Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit vornehmen, finden Sie im Infoblatt E53 (Elektronische Mitteilung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit an das LfA).
Die monatliche Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit an das LfA muss folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Unternehmensnummer oder den Namen, die Adresse und die Unternehmensnummer des Unternehmens;
- den Namen, den Vornamen und die Erkennungsnummer der Sozialen Sicherheit der in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzten Arbeiter (mehrere Personen dürfen in einer und derselben Mitteilung zusammengefasst werden);
- den ersten Tag, an dem die Erfüllung des Arbeitsvertrages des Arbeiters im betroffenen Monat wegen Arbeitsmangels ausgesetzt wird;
- die vollständige Adresse des Orts, wo die Arbeiterin oder der Arbeiter normalerweise an diesem Tag gearbeitet hätte. So können die Kontrolldienste die Tatsächlichkeit der Arbeitslosigkeit überprüfen;
Bei der Eingabe werden Sie gefragt, ob der Beschäftigungsort und der Betriebssitz identisch sind:
- Falls der Beschäftigungsort mit dem Betriebssitz übereinstimmt, geben Sie dies an. Die Adresse des Betriebssitzes wird dann maschinell ausgefüllt;
- Falls der Beschäftigungsort vom Betriebssitz abweicht, werden Sie darum gebeten, die Adresse der Baustelle einzutragen.
Beispiel:
Der Leiharbeitsvermittler erledigt alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Mitteilung.
Können Sie keine genaue Adresse angeben, genügen statt einer Hausnummer auch Orientierungspunkte.
Mehrere Beschäftigungsorte
- Gibt es mehrere festen Beschäftigungsorte ist der Beschäftigungsort anzugeben, wo der Arbeiter im betroffenen Monat zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos war.
Dies betrifft z. B. Dienstleistungsscheckunternehmen, Reinigungsbetriebe und Cateringunternehmen.
Beispiel:
Eine Arbeiterin eines Dienstleistungsscheckunternehmens kann an einem Tag nicht beschäftigt werden, weil ihr Kunde ausgefallen ist. Als Beschäftigungsort wird die Adresse angegeben, an der sie an diesem Tag normalerweise gearbeitet hätte.
Die Adresse des Betriebssitzes darf ausnahmsweise angegeben werden, falls es vorübergehend nicht genügend Kunden oder Aufträge gibt.
Beispiel:
Ein Dienstleistungsscheckunternehmen hat vorübergehend nicht genügend Kunden, um eine Arbeiterin wie im Arbeitsvertrag vereinbart zu beschäftigen. In einem solchen Fall kann die Adresse des Betriebssitzes mitgeteilt werden.
Achtung:
Es muss sich hierbei um eine Ausnahmesituation handeln, die auf einen vorübergehenden Arbeitsmangel zurückzuführen ist. Hält der Arbeitsmangel an, kann eine Untersuchung nach struktureller Arbeitslosigkeit durchgeführt und die zeitweilige Arbeitslosigkeit verweigert werden.
- Haben die Arbeiter keinen festen Beschäftigungsort, wird der Betriebssitz als Beschäftigungsort angegeben.
Dies betrifft z. B. Arbeiter/-innen, die in mobilen Einsatzteams arbeiten (Arbeitskräfte, die kurzfristig abwesende Kolleginnen und Kollegen vertreten) oder in Wanderkolonnen tätig sind.
Hinweis:
Für LKW-Fahrer, die ihren LKW an einem festen Standort parken, ist die Adresse dieses Standorts anzugeben.
Sind die Arbeiter an verschiedenen Standorten eines einzigen Betriebs beschäftigt, kann die Adresse des wichtigsten Arbeitsstandorts angegeben werden. Dabei kann es sich z. B. um den Standort handeln, an dem sich die Personalverwaltung befindet.
Wie verhält es sich bei einem Feiertag, einem Ausgleichsfeiertag oder einem Brückentag?
Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, gilt der folgende Montag im Regelfall als Ersatzfeiertag.
Beispiel:
Der 11.11. fällt auf einen Sonntag. Fällt der 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats auf Freitag, den 09.11., so müssen Sie die Mitteilung bis spätestens Dienstag, den 13.11., versenden (Montag, der 12.11., gilt als Ersatzfeiertag).
Die elektronische Anwendung berücksichtigt Ersatzfeiertage zunächst nicht. Aus diesem Grund erhalten Sie eine Fehlermeldung, wenn Sie die elektronische Mitteilung am Dienstag, den 13.11. senden. Sie können diese Nachricht überspringen, indem Sie auf „Weiter“ klicken. Wenn die Meldung mit einem Tag Verspätung erfolgt, aufgrund:
- eines Ausgleichsfeiertags an einem Montag, brauchen Sie keine zusätzlichen Informationen einzugeben, wenn der Feiertag im Wochenende davor lag;
- eines Ausgleichsfeiertags in einem anderen Fall, müssen Sie in das Kommentarfeld „##.##.#### = Ausgleichsfeiertag ‚##.##.####‛“ eintragen.
Dies gilt auch für kollektiv festgelegte Brückentage.
Beispiel:
Der Feiertag am 01.11. fällt auf einen Donnerstag. In der Firma ist Freitag, der 02.11., ein kollektiv festgelegter Brückentag. Der 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit fällt auf Mittwoch, den 31.10. Sie können die Mitteilung bis spätestens Montag, den 05.11., senden. Sie tragen in das Kommentarfeld „Freitag 02.11.#### = kollektiver Brückentag“ ein.
Wie verhält es sich bei vorzeitigem Versand einer Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit?
Eine vorzeitige Mitteilung wird mit einer unterbliebenen Mitteilung gleichgestellt, was zur Folge hat, dass für den betroffenen Monat kein Arbeitslosengeld gezahlt werden kann.
Eine Mitteilung wird als vorzeitig betrachtet, wenn sie länger als 5 Werktage vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit vorgenommen wird.
Beispiel:
Am Montag, den 6.10, senden Sie eine Mitteilung, in welcher Mittwoch, den 15.10., als erster Tag effektiver Arbeitslosigkeit angegeben ist. Es handelt sich um eine vorzeitige Mitteilung, die nicht berücksichtigt wird, sodass kein Arbeitslosengeld gezahlt werden kann.
Wie verhält es sich beim Versand einer fehlerhaften Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit?
Wenn Sie sich geirrt haben, d. h. eine Mitteilung an das LfA über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit irrtümlicherweise gesandt haben, müssen Sie diese Mitteilung so schnell wie möglich (grundsätzlich elektronisch) annullieren.
Das Gesetz sieht vor, dass die Annullierung spätestens am Werktag nach dem Tag erfolgen muss, der dem LfA als 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit mitgeteilt wurde.
Beispiel:
Sie haben am Montag, dem 7.04., eine Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels ab Montag, dem 14.04., gesandt. Infolge eines plötzlichen Auftrags kann die Arbeit fortgesetzt werden. Sie haben Zeit, Ihre Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit bis spätestens Dienstag, den 15.04., zu annullieren.
Die elektronische Anwendung lässt eine Annullierung der Mitteilung nach diesem Datum zu. Diese Annullierung wird aber nicht berücksichtigt, wenn sich herausstellt, dass der Arbeitgeber bösgläubig ist, oder wenn die Annullierungen wiederholt vorkommen.
Wenn Sie Arbeiter später im Laufe des Monats tatsächlich in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, müssen Sie dem LfA eine neue Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats für diese Arbeiter schicken.
Hinweis:
Übermitteln Sie dennoch für denselben Arbeitnehmer mehrere Mitteilungen über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit für denselben Monat, erhalten Sie eine Fehlermeldung mit Verweis auf die Ticketnummer der früheren Mitteilung für diesen Arbeitnehmer. War die frühere Mitteilung fehlerhaft, müssen Sie diese noch annullieren oder den betreffenden Arbeitnehmer aus dieser früheren Mitteilung entfernen, bevor Sie eine neue Mitteilung für diesen Arbeitnehmer übermitteln können.
Wie verhält es sich, wenn am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit der Arbeitsvertrag aus einem anderen Grund ausgesetzt ist?
Falls am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit die Erfüllung des Arbeitsvertrages auch aus einem anderen Grund ausgesetzt ist (z. B. wegen Krankheit, individuell genommenem Urlaub oder Ausgleichsruhe), ist die Mitteilung für diesen Arbeiter dennoch gültig. Er muss dieses Ereignis (Krankheit, Urlaub …) in seine Kontrollkarte C3.2 eintragen und erhält für diese Tage kein Arbeitslosengeld. In diesem besonderen Fall stimmt der erste Tag effektiver Arbeitslosigkeit, den Sie mitgeteilt haben, also nicht mit dem ersten Tag mit Arbeitslosengeld überein.
Nach dem Versand Ihrer Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit
Sie erhalten für jede elektronische Mitteilung eine Empfangsbestätigung mit Angabe einer einheitlichen Nummer und des Inhalts der Mitteilung. Sie haben die Möglichkeit, die elektronischen Mitteilungen abzurufen (je nach dem Mitteilungskanal, auf dem Portal der Sozialen Sicherheit oder über Batch). Nötigenfalls können Sie die Mitteilung innerhalb einer Frist annullieren, die zwischen dem 5. Werktag vor dem angegebenen 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit und dem darauffolgenden Werktag liegt.
Das zuständige Arbeitslosenamt prüft, ob die Mitteilung formal in Ordnung ist (z. B., ob eine Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit tatsächlich gesandt wurde oder ob die Frist für die Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit eingehalten wird).
Wenn die Mitteilung gesetzlich in Ordnung ist, wird ihr Inhalt in eine Datenbank eingespeist, die den Zahlstellen (CSC, FGTB, HfA/CAPAC und SYNOVA) bereitgestellt wird. Diese können dann, zur korrekten Auszahlung des Arbeitslosengeldes an die zeitweilig Arbeitslosen, diese Daten abrufen.
Ist die Mitteilung formal nicht in Ordnung, werden Sie vom Arbeitslosenamt des LfA benachrichtigt. So können Sie die Situation schnellstmöglich bereinigen, indem Sie die fehlenden Daten übermitteln. Ist die Mitteilung nämlich nicht in Ordnung, sieht das Gesetz eine Lohnfortzahlungssanktion vor.
2. Elektronische Meldung – MSR Szenario 2 („Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte“)
Die MSR 2 muss eingereicht werden, wenn der Arbeiter einen Leistungsantrag stellen muss, d. h.:
- zum Zeitpunkt der allerersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Betrieb;
- wenn er nach einer mindestens 36-monatigen Unterbrechung des Arbeitslosengeldbezugs bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit erneut in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wird;
- wenn er nach einer Änderung seiner vertraglichen Arbeitszeit (Faktor Q oder S) erneut in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wird (z. B. bei Wechsel in Teilzeit oder bei einer Unterbrechung der Berufslaufbahn).
- zum Zeitpunkt der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach dem 30.09 (falls eine jährliche Neuberechnung des Tagessatzes des Arbeitslosengeldes vorgenommen werden soll).
Zu Beginn der Arbeitslosigkeit müssen Sie unaufgefordert eine MSR Szenario 2 über das Portal der Sozialen Sicherheit oder über Batch senden.
Zur Information händigen Sie dem Arbeiter eine Kopie der elektronischen Meldung aus. Dieser muss so schnell wie möglich mit seiner Zahlstelle (CSC, FGTB, HfA/CAPAC und SYNOVA) Kontakt aufnehmen, um das Formular C3.2-Arbeitnehmer (Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit) auszufüllen.
Die Zahlstelle kümmert sich selbst darum, die MSR Szenario 2 abzurufen.
Anhand der MSR Szenario 2 berechnet das LfA den Tagessatz des Arbeitslosengeldes.
Wie Sie die Faktoren Q und S und das theoretische durchschnittliche Bruttoentgelt ausfüllen, erfahren Sie im Infoblatt E14 (das Formular C4-ARBEITSLOSIGKEITSBESCHEINIGUNG).
3. Die Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit
Seit dem 01.01.2025 sind Arbeitnehmende verpflichtet, ihre Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (eC3.2) elektronisch auszufüllen.
Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer die Kontrollkarten C3.2A in Papierform nicht mehr verwenden darf und dass Sie keine Kontrollkarten in Papierform mehr aushändigen dürfen, außer wenn Sie als Arbeitgeber der paritätischen Kommission Nr. 327 (Betriebe für angepasste Arbeit) unterstehen.
In diesem Fall können Sie unbefristet weiterhin eine Kontrollkarte C3.2A in Papierform verwenden (lesen Sie das Infoblatt E20).
Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Arbeitnehmende die elektronische Kontrollkarte eC3.2 gemäß den in der Zeichenerklärung genannten Anweisungen ausfüllen.
So müssen Arbeiter in den Kalender u.a. (vor Arbeitsbeginn) alle Arbeitsleistungen, die sie für sich selbst oder im Auftrag eines Dritten erbringen, sowie alle nichtgearbeiteten Tage mit Entgeltzahlung, Krankheitstage und Urlaubstage eintragen.
Am Ende des Monats müssen diese ihre Kontrollkarte C3.2 an ihre Zahlstelle (CSC, FGTB, HfA/CAPAC und SYNOVA) senden.
Nähere Auskünfte über die elektronische Kontrollkarte finden Sie im Infoblatt E74 („Die elektronische Kontrollkarte eC3.2“).
Formalitäten während des Zeitraums der zeitweiligen Arbeitslosigkeit
1. Nehmen Sie für die in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzten Arbeiter nach Monatsende monatlich eine Meldung eines Sozialrisikos Szenario 5 vor.
Ändert sich die vertragliche Arbeitszeit (Faktor Q oder S), nehmen Sie eine MSR Szenario 2 vor (Erklärung zur Feststellung des Anspruchs auf zeitweilige Arbeitslosigkeit oder auf Aussetzung des Angestelltenvertrages).
2. Bei Erhöhung der Anzahl der Arbeitslosigkeitstage oder beim Übergang von Kurzarbeit zu einer vollständigen Aussetzung nehmen Sie gegenüber allen Beteiligten (außer dem Betriebsrat) eine neue Benachrichtigung/Mitteilung vor.
3. Möchten Sie eine laufende Regelung beenden, benachrichtigen Sie die Arbeiter und das Arbeitslosenamt des LfA und führen Sie mindestens 7 Tage vor Ablauf der Höchstdauer von 4 Wochen oder 3 Monaten erneut die vollständige Arbeitsregelung ein.
4. Teilen Sie dem LfA monatlich den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit für jeden in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzten Arbeiter mit.
Die noch nicht erläuterten Formalitäten werden nachstehend ausführlich dargestellt.
1. Monatliche elektronische Meldung – MSR Szenario 5 („Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte“)
Nach dem Monatsende senden Sie unaufgefordert eine Meldung eines Sozialrisikos MSR 5.
Grundsätzlich ist für jeden Arbeiter für jeden Monat mit zeitweiliger Arbeitslosigkeit nur eine MSR Szenario 5 zu senden, und zwar auch dann, wenn es im Laufe des Monats mehrere Formen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit gegeben hat.
Sie nehmen die MSR Szenario 5 (Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Krisen-Aussetzung-Angestellte) über das Portal der Sozialen Sicherheit oder über Batch vor und händigen dem Arbeiter zur Information eine Kopie der elektronischen Meldung aus.
Wie Sie die Faktoren Q und S und das theoretische durchschnittliche Bruttoentgelt ausfüllen, erfahren Sie im Infoblatt E14 „Das Formular C4 – Arbeitslosigkeitsbescheinigung“
Sie tragen die Stundenzahl der zeitweiligen Arbeitslosigkeit des Arbeiters in den Kalender ein und setzen vor diese Zahl den Code, der die Art von zeitweiliger Arbeitslosigkeit kennzeichnet.
Haben Sie in der Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit an das LfA nur die Abteilung angegeben, für die die zeitweilige Arbeitslosigkeit eingeführt wird (und nicht die Identität der in die Arbeitslosigkeit versetzten Arbeiter), müssen Sie den Namen der Abteilung und die Ticketnummer Ihrer Mitteilung angeben.
Die MSR Szenario 5 wird der Zahlstelle automatisiert bereitgestellt.
Anhand der Kontrollkarte C3.A und der MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA ausrechnen, wie viele tägliche Leistungen dem Arbeiter zustehen.
Welche Tage dürfen Sie nicht als Arbeitslosigkeitstage bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit melden?
Für die folgenden Tage dürfen Sie die Arbeiter/-innen nicht in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen:
- die gesetzlichen Feiertage oder Ersatztage für gesetzliche Feiertage während eines Zeitraums von zeitweiliger Arbeitslosigkeit. Für diese Tage müssen Sie die Entlohnung zahlen. Für eine bestimmte Anzahl von Feiertagen (je nach Anzahl der Arbeitslosigkeitstage bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit im betreffenden Kalenderjahr) erhalten Sie eine Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge.
- die Tage, für die Sie eine Entlohnung zahlen müssen (z. B. 7 Tage Entlohnung bei verspäteter Mitteilung ohne Bereinigung) oder einen garantierten Tageslohn (in Anwendung von Artikel 27 des Gesetzes über die Arbeitsverträge);
- die Tage, an denen der Arbeiter üblicherweise nicht arbeitet (z. B. der Samstag, falls dieser der gewöhnliche Inaktivitätstag ist);
- die vollständig erworbenen Ausgleichsruhetage, auf die die Person Anspruch hat, nachdem sie an einem Sonntag oder Feiertag gearbeitet oder (abzubauende oder zu zahlende) Überstunden angesammelt hat. Die Person muss diese Ausgleichsruhetage zuerst ganz verbrauchen, bevor sie wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden kann (Artikel 51bis des Gesetzes über die Arbeitsverträge). Dieser Grundsatz gilt auch für volle Ausgleichsruhetage, die durch die Überschreitung der Arbeitszeit im Rahmen der Einführung von flexiblen Arbeitszeiten erworben wurden.
Folgende Ausgleichsruhetage müssen nicht vorab verbraucht werden:
- die Ausgleichsruhe, die nicht mindestens einen vollen Tag erreicht;
- die individuell oder kollektiv festgelegte Ausgleichsruhe, die im Rahmen einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung gewährt wird.
Hinweis:
Sie können Ihre Arbeiter nur für volle Arbeitstage in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, d. h. für die Gesamtzahl der Stunden, die die Person an diesem Tag üblicherweise gearbeitet hätte. So ist es z. B. nicht möglich, eine Person, die normalerweise 8 Stunden am Tag arbeitet, für 4 Stunden in die zeitweilige Arbeitslosigkeit zu versetzen.
2. Erhöhung der Anzahl der Arbeitslosigkeitstage bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit in einer angekündigten Regelung oder Übergang von Kurzarbeit zu einer vollständigen Aussetzung
Möchten Sie die Anzahl der Arbeitslosigkeitstage in einer angekündigten Regelung erhöhen oder von Kurzarbeit zu einer vollständigen Aussetzung übergehen, müssen Sie gegenüber allen Beteiligten (außer dem Betriebsrat) eine neue Benachrichtigung/Mitteilung vornehmen.
Wichtiger Hinweis:
Bei Erhöhung der Anzahl der Arbeitslosigkeitstage müssen Sie immer das Enddatum einhalten, wie es in der ursprünglichen Mitteilung angegeben ist.
Beispiel:
Sie haben eine große Aussetzung für 13 Wochen angekündigt. Ab der 12. Woche möchten Sie zur vollständigen Aussetzung übergehen. Dazu müssen Sie dem Arbeitslosenamt des LfA rechtzeitig eine neue Mitteilung senden. Sie können diese Regelung nur für 2 Wochen beantragen, da die 14. Woche eine obligatorische Arbeitswoche ist.
Nur wenn Sie die Mitteilung beenden, läuft das Enddatum ab und können Sie eine völlig neue Regelung einführen.
3. Wie können Sie eine Regelung beenden?
Sie können Ihre Arbeiter jederzeit zurückrufen. Die Gesetzgebung legt nicht fest, wie der Rückruf erfolgt. Die Art und Weise, wie die Arbeiter zurückgerufen werden, wird also auf Unternehmensebene geregelt. Der Rückruf muss dem LfA nicht mitgeteilt werden, ergibt sich aber aus der Kontrollkarte eC3.2 (auf der der Arbeiter die Tage mit Arbeitsleistung schwärzt) sowie aus der MSR Szenario 5.
Für die Berechnung der Dauer der Aussetzung sind Sie jedoch immer an das Enddatum gebunden, wie es in der Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit angegeben ist. Daraus folgt, dass Sie bei Erreichen der Höchstdauer zunächst eine volle Arbeitswoche einlegen müssen, bevor Sie eine neue Regelung beginnen lassen können.
Beispiel:
Sie sehen eine vollständige Aussetzung von 4 Wochen vor. Im Laufe der zweiten Woche erhalten Sie einen plötzlichen Auftrag und rufen Ihre Arbeiter zurück. Die 5. Woche bleibt eine obligatorische Arbeitswoche, selbst wenn die Arbeiter ab der 2. Woche die Arbeit wieder aufgenommen haben. Eine eventuelle neue Regelung kann erst nach dieser obligatorischen Arbeitswoche eingeführt werden.
Sie können dies vermeiden, indem Sie eine laufende Regelung beenden. Dies ist nur möglich, wenn Sie:
- die Arbeiter und das Arbeitslosenamt des LfA benachrichtigen (indem Sie Ihre ursprüngliche Mitteilung ändern, indem Sie das Enddatum vorverlegen). Hierfür ist keine Frist vorgesehen, sie muss jedoch der Arbeitswiederaufnahme vorausgehen
und
- mindestens 7 Tage vor Ablauf der Höchstdauer von 4 Wochen oder 3 Monaten erneut die vollständige Arbeitsregelung einführen.
Beispiel:
Sie sehen eine vollständige Aussetzung von 4 Wochen vor. Im Laufe der 2. Woche erhalten Sie einen plötzlichen Auftrag. Sie teilen den Arbeitern und dem LfA mit, dass Sie die laufende Regelung beenden und dass die Arbeiter ab der 2. Woche die Arbeit wieder aufnehmen können. Diese Mitteilung wird nicht mehr berücksichtigt, und bei Arbeitsmangel können Sie später eine neue Regelung beantragen.
Formalitäten am Ende des vorausgesehenen Zeitraums der zeitweiligen Arbeitslosigkeit
Kann die Arbeit normal wieder aufgenommen werden, müssen Sie keine Formalität erledigen.
Hält der Arbeitsmangel an, können Sie eine neue Regelung beantragen, wobei Sie Folgendes beachten müssen.
- Ist die Höchstdauer von 4 Wochen oder 3 Monaten erreicht, müssen Sie zunächst während einer vollen Arbeitswoche erneut die Vollzeitarbeitsregelung einführen, bevor Sie eine neue Regelung (dieselbe oder eine andere) einführen können.
- Ist die Höchstdauer von 4 Wochen oder 3 Monaten nicht erreicht, ist eine Verlängerung bis zur Höchstdauer möglich.
Da es sich um eine noch nicht angekündigte Arbeitslosigkeit handelt, müssen Sie hierfür rechtzeitig eine neue Mitteilung senden.
Beispiel:
Sie teilen eine vollständige Aussetzung von 2 Wochen mit. Sie können noch eine vollständige Aussetzung für 2 Wochen beantragen, da die 5. Woche eine obligatorische Arbeitswoche ist.
- Handelt es sich um eine Regelung, für die es keine Höchstdauer gibt, können Sie eine neue Regelung (gleich welche) einführen, sofern Sie rechtzeitig eine neue Mitteilung senden.
Beispiel:
Sie haben eine kleine Aussetzung für 12 Monate angekündigt. Nach deren Ablauf können Sie anschließend eine neue Regelung der kleinen Aussetzung für 12 Monate beantragen.
Was müssen Sie unternehmen, wenn ein Arbeiter arbeitsunfähig erkrankt?
Arbeiter haben nur dann Anspruch auf Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, wenn sie arbeitsfähig sind. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Arbeitnehmende im Sinne der Kranken- und Invalidenversicherung arbeitsfähig sein.
Für die Tage der Arbeitsunfähigkeit, die mit einem Zeitraum zusammenfallen, in dem die Erfüllung des Arbeitsvertrags aus wirtschaftlichen Gründen ausgesetzt wurde, haben Arbeitnehmende grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld (Artikel 56 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge).
Hinweis:
Der oben genannte Grundsatz (die Tatsache, dass der Arbeitgeber keinen garantierten Lohn zahlen muss) gilt nur, wenn es auch tatsächlich einen triftigen Grund für zeitweilige Arbeitslosigkeit gibt und die Arbeitnehmenden auch tatsächlich zeitweilig arbeitslos gewesen wären, wären sie nicht arbeitsunfähig erkrankt. Das LfA kann dies kontrollieren.
Kann der Arbeitsvertrag während der Aussetzung beendet werden?
Während des Zeitraums der Aussetzung wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen (vollständige Aussetzung oder Kurzarbeit) hat die Arbeiterin oder der Arbeiter das Recht, sein Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist zu beenden, sofern die Aussetzung bereits wirksam ist. Hat der Arbeiter seine Kündigung vor Beginn der Aussetzung ausgesprochen, läuft die Kündigungsfrist während der Aussetzung weiter.
Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung vor oder während der Aussetzung wird der Lauf der Kündigungsfrist während der Aussetzung unterbrochen.
Gewöhnliche Inaktivitätszeiten (z. B. das Wochenende oder die gewöhnlichen Inaktivitätstage bei Teilzeitarbeit) haben nur dann eine verlängernde Wirkung, wenn ihnen ein Zeitraum zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels vorausgeht und folgt.
Beispiele:
Sie führen ab Montag eine Regelung der vollständigen Aussetzung für eine Woche ein. Die Kündigungsfrist des Arbeiters verlängert sich um 5 Tage (und nicht um 7 Tage);
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeiter arbeitet montags, dienstags und donnerstags. Sie beantragen ab Montag eine vollständige Aussetzung von 4 Wochen für alle Ihre Arbeiter. Die Kündigungsfrist des teilzeitbeschäftigten Arbeiters verlängert sich um 26 Tage (und nicht um 12 Tage, seine gewöhnlichen Arbeitstage).
Unterbliebene Mitteilung oder vorzeitige bzw. verspätete Mitteilung
Sowohl die Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit als auch die monatliche Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit müssen dem LfA rechtzeitig gesandt werden.
Das Gesetz sieht Lohnfortzahlungssanktionen vor, wenn eine oder beide dieser Mitteilungen zu früh, zu spät oder gar nicht gesandt werden.
1. Verspätete Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit (und 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit rechtzeitig mitgeteilt) oder unterbliebene Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit
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Verspätete Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit
Falls Sie die Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit verspätet übermitteln (d. h. weniger als 7 Tage im Voraus), werden Sie vom LfA darüber informiert. Das Gesetz sieht vor, dass Sie dann 7 Tage lang die normale Entlohnung zahlen müssen, und zwar ab dem ersten Tag der effektiven Aussetzung.
Die verspätete Mitteilung kann jedoch in Ordnung gebracht werden.
Das LfA sendet Ihnen ein Schreiben, in dem ein verschobenes Anfangsdatum der von Ihnen beantragten Regelung angegeben ist (damit die Einreichungsfrist eingehalten wird). Verschieben Sie das Anfangsdatum der Regelung auf dieses neue Datum, müssen Sie die Entlohnung nur bis zu diesem neuen Anfangsdatum zahlen.
Achtung:
In einem solchen Fall bleibt das Enddatum der ursprünglichen Mitteilung unverändert und wird nicht zugleich verschoben.
Beispiele:
Beispiel: Am Montag, dem 1. Oktober, reichen Sie beim LfA eine Mitteilung ein, in der Sie ab Montag, dem 8. Oktober, eine vollständige Aussetzung um 4 Wochen ankündigen. Die Mitteilung wurde mit einem Tag Verspätung gesandt. Falls Sie den Beginn der Aussetzung auf Dienstag, den 9. Oktober, verschieben, dann müssen Sie nur für Montag, den 08.10, den Lohn zahlen. Das Arbeitslosengeld kann in dem Fall für die Zeit ab Dienstag, dem 9. Oktober, gezahlt werden (die Mitteilungsfrist von 7 Tagen wurde eingehalten).
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Keine Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit
Senden Sie dem LfA keine Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit, kann kein Arbeitslosengeld bewilligt werden; dies gilt auch für den Zeitraum nach dem siebentägigen Zeitraum, den eine Entlohnung abdeckt.
2. Verspätete Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit (und Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit rechtzeitig vorgenommen) oder keine Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit?
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Verspätete Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit
Wenn Sie die monatliche Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit verspätet senden, akzeptiert das LfA die zeitweilige Arbeitslosigkeit ab dem Werktag vor dem Tag der verspäteten Absendung.
In diesem Fall müssen Sie die Entlohnung ab dem ersten Tag der effektiven Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages bis einschließlich des Tages zahlen, der dem Beginn der vom LfA akzeptierten zeitweiligen Arbeitslosigkeit vorausgeht.
Für die ersten 7 Arbeitslosigkeitstage handelt es sich um die normale Entlohnung, für die Tage danach um eine gedeckelte Entlohnung (*).
(*) Dieser Betrag entspricht dem Grenzbetrag, der der Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Vollarbeitslosigkeit zugrunde gelegt wird.
Wie hoch dieser Betrag ist, erfahren Sie im Infoblatt T66 „Wie viel beträgt Ihr Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit“.
Beispiel:
Sie senden am Freitag, dem 28. Februar, eine Mitteilung für einen ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit am Montag, dem 24. Februar. Diese Mitteilung wurde zu spät vorgenommen. Das LfA akzeptiert die zeitweilige Arbeitslosigkeit ab Donnerstag, dem 27. Februar, und Sie müssen die Entlohnung von Montag, dem 24. Februar, bis einschließlich Mittwoch, dem 26. Februar, zahlen.
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Unterbliebene Mitteilung oder vorzeitige Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit
Senden Sie die monatliche Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit nicht, müssen Sie die Entlohnung ab dem ersten Tag der effektiven Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages bis zum Ende des laufenden Monats zahlen. Für die ersten 7 Tage handelt es sich um die normale Entlohnung, für die darauffolgenden Arbeitslosigkeitstage (auf den laufenden Monat begrenzt) um eine gedeckelte Entlohnung. (*)
(*) Dieser Betrag entspricht dem Grenzbetrag, der der Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Vollarbeitslosigkeit zugrunde gelegt wird. Mehr Informationen zum Tagessatz finden Sie im Infoblatt T66 „Wie viel beträgt Ihr Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit“.
Diese Lohnfortzahlungssanktion gilt für jeden Monat, in dem Sie diese Verpflichtung nicht einhalten.
Eine vorzeitige Mitteilung wird also mit einer unterbliebenen Mitteilung gleichgestellt. Falls Sie eine Mitteilung versehentlich vorzeitig eingereicht haben, müssen Sie sie annullieren. Eine Mitteilung wird als vorzeitig betrachtet, wenn sie länger als 5 Werktage vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit erfolgt (siehe oben „Wann ist die monatliche Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit vorzunehmen?“)
3. Unterbliebene Mitteilung über die voraussichtliche Arbeitslosigkeit an das LfA und unterbliebene Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit
Teilen Sie weder die voraussichtliche Arbeitslosigkeit noch den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit mit oder teilen Sie diesen vorzeitig mit, müssen Sie:
- für die ersten 7 Tage (siebentägiger Zeitraum, der nicht auf den laufenden Monat begrenzt ist): die normale Entlohnung zahlen;
- für die darauffolgenden 7 Tage (auf den laufenden Monat begrenzt): die normale Entlohnung zahlen;
- für den Rest des Monats: die gedeckelte Entlohnung zahlen. (*)
Dieser Betrag entspricht dem Grenzbetrag, der der Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Vollarbeitslosigkeit zugrunde gelegt wird. Mehr Informationen zum Tagessatz finden Sie im Infoblatt T66 „Wie viel beträgt Ihr Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit“.
Beispiel:
Sie versetzen einen Arbeiter ab Montag, dem 01.10., in die zeitweilige Arbeitslosigkeit. Die voraussichtliche Arbeitslosigkeit wurde dem LfA nicht mitgeteilt, und auch der erste Tag effektiver Arbeitslosigkeit wurde nicht mitgeteilt. Von Montag, dem 01.10., bis einschließlich Sonntag, dem 14.10., müssen Sie die normale Entlohnung zahlen (7 Entlohnungstage für die unterbliebene Benachrichtigung über die voraussichtliche Arbeitslosigkeit und 7 Entlohnungstage für die unterbliebene Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit). Ab dem 15.10. und bis zum Monatsende müssen Sie die gedeckelte Entlohnung zahlen.
Was geschieht, wenn Sie Arbeitnehmende zeitweilig arbeitslos melden, obwohl von keiner gültigen Aussetzung des Arbeitsvertrages wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen die Rede sein kann?
In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, den Arbeitnehmenden für die Tage, an denen die Erfüllung ihres Arbeitsvertrags nicht gültig ausgesetzt ist, ihre normale Entlohnung zu zahlen.
Sie müssen dann den Bruttobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit an das LfA zurückzahlen.
Sie können den Nettobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit von dem Nettoentgelt abziehen, das Sie den Arbeitnehmenden nachzahlen müssen.
Diese Vorgehensweise gilt für Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, das für den 1. Juli 2022 oder später zu Unrecht gezahlt wurde.
Wie hoch sind das Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit und der eventuelle Zuschlag?
Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit erhalten Arbeiter grundsätzlich 60 % ihrer gedeckelten Durchschnittentlohnung.
Von dem Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wird ein Berufssteuervorabzug von 26,75 % einbehalten.
Für Arbeiter/-innen unter Lehrvertrag (Artikel 1bis des KE vom 28.11.1969) wird der Tagessatz pauschal festgelegt.
Darüber hinaus haben die Arbeitnehmenden Anspruch auf einen Zuschlag zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld, der vom Arbeitgeber oder von einem Fonds für Existenzsicherheit gezahlt wird.
Wie hoch diese Beträge sind, erfahren Sie im Infoblatt T66 „Wie viel beträgt Ihr Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit“.
Verantwortlichkeitsbeitrag bei übermäßiger Inanspruchnahme der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen
Seit 2012 gilt ein besonderer Sozialversicherungsbeitrag für Arbeitgeber, die die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen übermäßig in Anspruch nehmen.
Arbeitgeber, die der LSS-Gesetzgebung unterliegen, müssen einen Sonderbeitrag an das LSS zahlen, wenn die Zahl der Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels je Arbeitnehmer (Arbeiter und Lehrling-Arbeiter) in einem Referenzzeitraum 110 übersteigt.
Die Liste der Arbeitgeber finden Sie auf der Website der Sozialen Sicherheit.
