Überblick über die verschiedenen Arten von zeitweiliger Arbeitslosigkeit

Zeitweilige Arbeitslosigkeit ist eine Form der Arbeitslosigkeit, bei der Arbeitnehmende im Gegensatz zur Vollarbeitslosigkeit zwar weiterhin durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, die Erfüllung ihres Arbeitsvertrages jedoch vorübergehend ausgesetzt ist.

Je nach der Situation gibt es verschiedene Formen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit. Die verschiedenen Formen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit werden im Folgenden kurz erläutert und durch einige Beispiele veranschaulicht.

Arten von zeitweiliger Arbeitslosigkeit

Welche Arbeitnehmende

  • Arbeiter
  • Angestellte

 

Zu befolgende Schritte

  • Vorbedingungen, nur für Angestellte
  • Vorausgehende Mitteilung an das LfA
  • Mitteilung des 1. Tages effektiver Arbeitslosigkeit an das LfA
  • Anwendung e-C3.2 oder Ausstellung der C3.2A-Papierkontrollkarte + Eintrag in das Validierungsbuch (nicht für den Bausektor)
  • MSR 2 („Meldung Festlegung Anspruch auf vorübergehende Arbeitslosigkeit“)
  • MSR 5 („monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Quellen

Arbeiter

Sie können für Ihre Arbeiter eine Regelung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen einführen, wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, den bestehenden Arbeitsrhythmus in Ihrem Betrieb aufrechtzuerhalten.

Je nach dem Ausmaß des Arbeitsmangels führen Sie entweder eine vollständige Aussetzung, bei der vorübergehend vollkommen mit der Arbeit ausgesetzt wird, oder Kurzarbeit (d. h. verkürzte Arbeitszeit), bei der an einigen Tagen weitergearbeitet wird, ein.

Bevor Sie diese Form der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen können, müssen Sie eine Reihe von Formalitäten gegenüber dem LfA erledigen.

Wenn Sie keinem abweichenden System unterliegen, gilt für Sie das normale gesetzliche System hinsichtlich der Mitteilungsformalitäten und der Dauer der zeitweiligen Arbeitslosigkeit. Für Bauarbeiter gilt eine besondere Regelung.

Angestellte

Sie können für Ihre Angestellten eine Regelung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen einführen, wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, den normalen Arbeitsrhythmus in Ihrem Betrieb aufrechtzuerhalten.

Um diese Form der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst bestimmte Vorbedingungen erfüllen. Um nachzuweisen, dass diese Vorbedingungen erfüllt sind, müssen Sie vorab ein Formular C106A bei dem LfA oder bei dem FÖD BASK einreichen.

Je nach dem Ausmaß des Arbeitsmangels führen Sie entweder eine vollständige Aussetzung, bei der vorübergehend vollkommen mit der Arbeit ausgesetzt wird, oder Kurzarbeit (d. h. verkürzte Arbeitszeit), bei der an einigen Tagen weitergearbeitet wird, ein.

Für Angestellte gibt es ein Kredit pro Kalenderjahr: entweder 16 Wochen vollständiger Aussetzung, bei der vorübergehend vollkommen mit der Arbeit ausgesetzt wird, oder 26 Wochen Kurzarbeit (d. h. verkürzte Arbeitszeit), bei der mindestens zwei Tage pro Woche weitergearbeitet wird.

Beispiele
  • geringere Aktivität in der Nebensaison
  • erheblicher Rückgang der Aufträge aufgrund wirtschaftlicher Faktoren
  • erheblicher Rückgang der Produktion aufgrund wirtschaftlicher Faktoren
  • Umbauarbeiten
  • Reparatur und Wartung von Maschinen
  • schlechte Organisation oder Fehlmanagement

Welche Arbeitnehmende

  • Arbeiter
  • Angestellte

 

Zu befolgende Schritte

  • Mitteilung an das LfA
  • Anwendung e-C3.2 oder Ausstellung der C3.2A-Papierkontrollkarte
  • MSR 2 („Meldung Festlegung Anspruch auf vorübergehende Arbeitslosigkeit“)
  • MSR 5 („monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Quellen

Definition

Damit zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt () eingeführt werden kann, muss die Definition von höherer Gewalt erfüllt sein.

Höhere Gewalt () setzt ein plötzliches, unvorhersehbares und vom Willen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmenden unabhängiges Ereignis voraus, das die Erfüllung des Arbeitsvertrages vorübergehend und vollkommen unmöglich macht.

Beispiele
  • ein Brand, der den Betrieb zerstört

  • ein Stromausfall außerhalb des Betriebes

  • die Durchführung von Straßenbauarbeiten, soweit sie die Erfüllung des Arbeitsvertrages völlig unmöglich machen

  • der Konkurs oder die offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • geplante Renovierungsarbeiten im Betrieb

 

Wenn Sie diese Form der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eine Reihe von Formalitäten gegenüber dem LfA erfüllen.

 

Welche Arbeitnehmende

  • Arbeiter

 

Zu befolgende Schritte

  • Mitteilung an das LfA
  • Mitteilung des 1. Tages effektiver Arbeitslosigkeit an das LfA
  • Anwendung e-C3.2 oder Ausstellung der C3.2A-Papierkontrollkarte
  • MSR 2 („Meldung Festlegung Anspruch auf vorübergehende Arbeitslosigkeit“)
  • MSR 5 („monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Quellen

Definition

Eine technische Störung () ist eine besondere Form der höheren Gewalt ().

Es handelt sich um eine vorübergehende und unvorhersehbare Betriebsstörung, die sich auf die technischen Mittel und Einrichtungen des Betriebes auswirkt und die Erfüllung der Arbeitsverträge der Arbeitnehmenden vorübergehend verhindert.

Beispiele
  • ein Maschinenausfall

  • ein Stromausfall aufgrund eines Fabrikationsfehlers an einer Maschine

  • das Platzen einer Wasserleitung

  • ein Maschinenausfall aufgrund mangelhafter Wartung
  • ein Stromausfall aufgrund einer Elektrizitätspanne außerhalb des Betriebes
  • Zerstörung aufgrund von Naturkatastrophen oder Sabotage

 

Wenn Sie diese Form der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eine Reihe von Formalitäten gegenüber dem LfA erfüllen.

Arbeitnehmer können frühestens ab dem achten Tag gerechnet ab dem Tag der technischen Störung () in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung versetzt werden. Für die ersten sieben Tage gilt nämlich eine Pflicht zur Lohnfortzahlung.

Welche Arbeitnehmende

  • Arbeiter

 

Zu befolgende Schritte

  • Mitteilung an das LfA
  • Anwendung eC3.2 oder Ausstellung der C3.2A-Papierkontrollkarte + Eintrag in das Validierungsbuch (außer Bausektor)
  • MSR 2 („Meldung Festlegung Anspruch auf vorübergehende Arbeitslosigkeit“)
  • MSR 5 („monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Quellen

Definition

Ungünstige Witterung () auch Schlechtwetter genannt, bedeutet, dass die Witterungsbedingungen dermaßen ungünstig sind, dass die Arbeiten nicht ausgeführt werden können. Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen der ungünstigen Witterung und den durchzuführenden Arbeiten bestehen.

Beispiele
  • Frost oder Dauerregen, der Rohbau- und Maurerarbeiten unmöglich macht
  • sehr heißes Wetter, das die Ausführung der Arbeiten unmöglich macht
  • Rohstoffe, die wegen der ungünstigen Witterung nicht rechtzeitig geliefert werden können
  • Wetterbedingungen, die die Arbeit nur erschweren, aber nicht unmöglich machen

 

Wenn Sie diese Form der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eine Reihe von Formalitäten gegenüber dem LfA erfüllen. Für Bauarbeiter gilt eine besondere Regelung.

Welche Arbeitnehmende

  • Arbeiter
  • Angestellte

 

Zu befolgende Schritte

  • Anwendung e-C3.2 oder Ausstellung der C3.2A-Papierkontrollkarte
  • MSR 2 („Meldung Festlegung Anspruch auf vorübergehende Arbeitslosigkeit“)
  • MSR 5 („monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Quellen

Definition

Eine kollektive Betriebsschließung aufgrund von Jahresurlaub ist ein Zeitraum, in dem der Betrieb in Anwendung der Rechtsvorschriften über Jahresurlaub geschlossen ist. Während dieses Zeitraums müssen die Arbeitnehmenden zunächst ihren bezahlten Urlaub verbrauchen. Für die Urlaubstage, die fehlen, um den ganzen Schließungszeitraum abzudecken, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit im Rahmen einer kollektiven Schließung wegen Jahresurlaubs beanspruchen.

Beispiele
  • Arbeitnehmende, die ihren Urlaub bereits während einer früheren Beschäftigung genommen haben
  • Arbeitnehmende, die die Arbeit nach einer Krankheit wiederaufnehmen
  • Arbeitnehmende, die bei demselben Arbeitgeber ihren Urlaub außerhalb des Jahresurlaubs bereits genommen haben

 

Eine kollektive Schließung des Unternehmens wegen Ausgleichsruhe (durch die Einführung von Kurzarbeit, d. h. verkürzter Arbeitszeit) ist im Arbeitsvertragsgesetz nicht vorgesehen. In einem solchen Fall können Arbeitnehmende nur dann Arbeitslosengeld vom LfA erhalten, wenn sie noch keinen vollen Anspruch auf Ausgleichsruhe erworben haben, weil sie erst im Laufe des Jahres eingestellt wurden.

Wenn Sie diese Form der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eine Reihe von Formalitäten gegenüber dem LfA erfüllen.

Welche Arbeitnehmende

  • Arbeiter
  • Angestellte

 

Zu befolgende Schritte

  • Mitteilung an das LfA
  • Anwendung e-C3.2 oder Ausstellung der C3.2A-Papierkontrollkarte
  • MSR 2 („Meldung Festlegung Anspruch auf vorübergehende Arbeitslosigkeit“)
  • MSR 5 („monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Quellen

Definition

Arbeitnehmende, die direkt oder indirekt infolge von Arbeitskampfmaßnahmen (d. h. Streik () oder Aussperrung ()) arbeitslos sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Streik () oder Aussperrung erhalten. So werden Arbeitnehmende in solchen Fällen nur nach einer positiven Stellungnahme des Geschäftsführenden Ausschusses des LfA entschädigt.

Beispiele
  • es gibt Streikposten vor dem streikenden Betrieb
  • in dem streikenden Betrieb gab es keine Aktivität, und somit keine Aufgaben, die eigene oder externe arbeitswillige Arbeitnehmende hätten erledigen können.

 

Wenn Sie diese Form der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eine Reihe von Formalitäten gegenüber dem LfA erfüllen.

Weitere nützliche Informationen zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit

Modernisierung der Anwendungen

Das LfA modernisiert die Anwendungen zur Mitteilung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit.

Nähere Auskünfte? Siehe die Mitteilung Modernisierung  Anwendungen zeitweilige Arbeitslosigkeit.

Kontrolle

Das LfA überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Auskünfte? Lesen Sie das Infoblatt E16 .

Arbeitgeberformulare

Als Arbeitgeber müssen Sie bestimmte Formulare verwenden. Nähere Auskünfte? Lesen Sie das Infoblatt E17 .

Ruling

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Situation zu beschreiben und vorab zu erfragen, welche Entscheidung das LfA treffen wird, wenn diese Situation eintritt. Nähere Auskünfte? Lesen Sie das Infoblatt E19 .

Verfahren

Für die Einführung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit sind bestimmte Formalitäten zu erledigen. Nähere Auskünfte? Lesen Sie das Infoblatt E28.

Elektronische Mitteilungen

Als Arbeitgeber müssen Sie die zeitweilige Arbeitslosigkeit elektronisch mitteilen. Nähere Auskünfte? Lesen Sie das Infoblatt E53.

Übersicht der Formalitäten nach Art von zeitweiliger Arbeitslosigkeit

ZW Arbeitsmangel Arbeiter E22

Vorausgehende Mitteilung an das LfA

Ja, 7 Kalendertage im Voraus (außer bei abweichenden Systemen)

Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit des Monats an das LfA (*)

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ausstellung C3.2A (****)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

MSR 2 ("Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, zum Zeitpunkt der 1. ZA im Unternehmen (***)

MSR 5 ("monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, nach Ablauf des Monats

 

ZA Arbeitsmangel Angestellte E55

Vorausgehende Mitteilung an das LfA

Ja, 7 Kalendertage im Voraus + Vorbedingungen mindestens 14 Tage im Voraus

Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit des Monats an das LfA (*)

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ausstellung C3.2A (****)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats + Eintrag in das Validierungsbuch

MSR 2 ("Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, zum Zeitpunkt der 1. ZA im Unternehmen (***)

MSR 5 ("monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, nach Ablauf des Monats

 

ZA Arbeitsmangel – Bausektor E21

Vorausgehende Mitteilung an das LfA

Ja, besondere Frist (siehe Infoblatt E21)

Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit des Monats an das LfA (*)

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ausstellung C3.2A (****)

Spezielle Kontrollkarte, die vor Beginn des Monats auszustellen ist

MSR 2 ("Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, zum Zeitpunkt der 1. ZA im Unternehmen (***)

MSR 5 ("monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, nach Ablauf des Monats

 

TW technische Störung E27

Vorausgehende Mitteilung an das LfA

Ja, am 1. Werktag nach der technischen Störung 

Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit des Monats an das LfA (*)

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ausstellung C3.2A (****)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

MSR 2 ("Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, zum Zeitpunkt der 1. ZA im Unternehmen (***)

MSR 5 ("monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, nach Ablauf des Monats

 

TW Ungünstige Witterung E26

Vorausgehende Mitteilung an das LfA

Nein

Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit des Monats an das LfA (*)

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ausstellung C3.2A (****)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

MSR 2 ("Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, zum Zeitpunkt der 1. ZA im Unternehmen (***)

MSR 5 ("monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, nach Ablauf des Monats

 

ZA ungünstige Witterung – Bausektor E29

Vorausgehende Mitteilung an das LfA

Nein

Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit des Monats an das LfA (*)

Ja, zwischen dem 5. Werktag davor und dem Werktag danach (**)

Ausstellung C3.2A (****)

Spezielle Kontrollkarte, die vor Beginn des Monats auszustellen ist

MSR 2 ("Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, zum Zeitpunkt der 1. ZA im Unternehmen (***)

MSR 5 ("monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, nach Ablauf des Monats

 

ZA Höhere Gewalt E24

Vorausgehende Mitteilung an das LfA

Ja (Verwaltungspraxis)

Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit des Monats an das LfA (*)

Nein

Ausstellung C3.2A (****)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

MSR 2 ("Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, zum Zeitpunkt der 1. ZA im Unternehmen (***)

MSR 5 ("monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, nach Ablauf des Monats

 

ZA Medizinisch bedingte höhere Gewalt E24

Vorausgehende Mitteilung an das LfA

Nein

Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit des Monats an das LfA (*)

Nein

Ausstellung C3.2A (****)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

MSR 2 ("Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, zum Zeitpunkt der 1. ZA im Unternehmen (***)

MSR 5 ("monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, nach Ablauf des Monats

 

 

ZA Schließung Jahresurlaub (siehe Infoblatt E23)

Vorausgehende Mitteilung an das LfA

Nein

Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit des Monats an das LfA (*)

Nein

Ausstellung C3.2A (****)

Ja, spätestens am 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats

MSR 2 ("Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, zum Zeitpunkt der 1. ZA im Unternehmen (***)

MSR 5 ("monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, nach Ablauf des Monats

 

TW Arbeitskampfmaßnahme E25

Vorausgehende Mitteilung an das LfA

Nein

Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit des Monats an das LfA (*)

Ja, keine Frist vorgesehen, einmalige Mitteilung des Beginns der Arbeitslosigkeit pro Streik.

Ausstellung C3.2A (****)

Ja, auf Bitte des Arbeitnehmers

MSR 2 ("Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, auf Bitte der oder des Arbeitnehmenden, zum Zeitpunkt der 1. ZA im

MSR 5 ("monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit“)

Ja, auf Bitte der oder des Arbeitnehmenden

 

(*) Eine einzige Mitteilung pro Monat und pro Arbeitnehmende(n)

(**) Unter 'Werktag davor und Werktag danach' versteht man alle Tage der Woche, außer den Sonntagen, den Feiertagen, den Ersatzfeiertagen und den Brückentagen

(***) entweder Änderung des Faktors Q/S oder Unterbrechung des Leistungsbezugs bei ZA ≥ 36 Monate oder im Falle von ZA wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen, wenn die Zulässigkeit zum Leistungsanspruch nicht bereits zum Zeitpunkt eines früheren Antrages auf ZA festgestellt wurde.

(****) außer wenn die oder der Arbeitnehmende die elektronische Kontrollkarte e-C3.2 verwendet.